Hi Steffi,
das ist die Lösung: Der Übeltäter aus dem Ursprungsposting behauptet einfach, er hätte den Garten für einen städtischen Schotterrasen gehalten, dann muss er nur noch jemanden finde, der ihm das glaubt. Glaubst Du’s?
Gruß Ralf
Hi Steffi,
das ist die Lösung: Der Übeltäter aus dem Ursprungsposting behauptet einfach, er hätte den Garten für einen städtischen Schotterrasen gehalten, dann muss er nur noch jemanden finde, der ihm das glaubt. Glaubst Du’s?
Gruß Ralf
Nein owT
.
Hallo,
ich versuch mich mal in einer Beantwortung der rechtlichen Frage.
Jemand wohnt in einem Neubau-Einfamilienhaus, der Rasen ist
gerade angewachsen und das dritte Mal gemäht worden, also als
gepflegter Rasen zu erkennen.
Vor dem Grundstück verläuft ein abgesperrter Straßenabschnitt,
wegen Straßenbauarbeiten ist eine Durchfahrt nicht möglich.
Ordnungsgemäße Umleitungsbeschilderung ist vorhanden.
Ich geh hier mal davon aus, dass zumindest ein kleiner Randstein oder ähnliches die Straße / den Gehsteig von dem Grundstück abtrennt und dadurch eine sichtbare Grenze zwischen öffentlichen Bereich und Rasen vorhanden ist.
Wenn ja, dann können wir hier fortfahren und ich muß damit auch Levay widersprechen, der geschrieben hat es muß eingezäunt sein.
Der Kommentar des StGb (Troendle und Fischer) sagt aus das ein kleiner randstein oder eine Rinne als Abgrenzung reicht.
Somit liegt in diesem Fall ein Hausfriedensbruch vor. Strafantrag muß vom Geschädigten gestellt werden. Desweiteren liegt eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGb vor. Wenn wir dann weiterschauen gehen wir ins BGB und kommen zuzr Unerlaubten Handlung und zur Besitzstörung. Hier liegt die Grundlage für Schadensersatzansprüche.
Sowas kannst Du auch schon beim ersten mal zur Anzeige bringen.
Gruß Katie
glaubst du,den jeepfahrer interessiert das!
Hallo (ein üblicher Gruß!!!)
glaubst du dass diese Antwort nützlich ist für das Ausgangsposting, mit der frage nach der rechtlichen Situation???
Gruß Katie
glaubst du,den jeepfahrer interessiert das!
was tun–war die frage,die ich schon beantwortet hatte.
Hallo!
Ich persönlich würde mir nun zunächst ansehen, wieviel Arbeit
für die Korrektur nötig ist. Wenn es nicht so wild wäre, würde
ich den Boden selbst egalisieren, etwas nachsähen und fertig.Mit solchen, zwar bewundernswert prakmatischem und auch sehr
friedfertigem Handeln wird man aber der Grundneigung dieses
Jeepbesitzers nicht gerecht.
Ich würde Ihn ausfindig machen (wenns geht) und dann anzeigen,
damit er lernt, daß seine Schwanzverlängerung auf die Straße
gehört und nicht in die Wiese, egal, wem sie gehört…
Die Frage ist, wieviel Zeit man bereit ist, dafür aufzuwenden.
Mir persönlich ist meine Freizeit viel zu wertvoll, um mich über so etwas aufzuregen.
Grüße,
Mathias