Hausfriedensbruch? Jeep fährt durch neuen Garten

Was haltet Ihr davon:

Jemand wohnt in einem Neubau-Einfamilienhaus, der Rasen ist gerade angewachsen und das dritte Mal gemäht worden, also als gepflegter Rasen zu erkennen.
Vor dem Grundstück verläuft ein abgesperrter Straßenabschnitt, wegen Straßenbauarbeiten ist eine Durchfahrt nicht möglich. Ordnungsgemäße Umleitungsbeschilderung ist vorhanden.

Das Grundstück hat noch keine Umzäunung, da im Zuge der Straßenbauarbeiten die endgültige Grundstücksgrenze noch nicht klar ist.

So, und jetzt fährt zum zweiten Mal ein Jeep durch diesen Garten, quasi als Umgehungsweg. Einmal geschau es über Nacht, einmal in der Abenddämmerung. Beim ersten Mal hat der Nachbar einen dunklen Jeep beobachtet, der Anböschung zu urteilen, kann das auch nur ein Jeep.

Man sieht jetzt vier deutliche Reifenspuren quer durch den Garten, eine Spur führt über den Deckel der Versitzgrube (ist der für solche gewichte überhaupt gedacht?) und wegen des feuchten/weichen Untergrundes ist der Rasen nun angematscht.

Ist doch eigentlich Hausfriedensbruch, wenn ein Zaun vorhanden gewesen wäre. Eigentlich auch mutwillige Sachbeschädigung, oder?

Was tun?
Ab wann gilt eine (provisorische) Umzäunung auch rechtlich als Umzäunung, reicht auch schon ein rot/weißes Absperrband? Kann man sowas schon zur Anzeige bringen (beim dritten Mal Beweisfoto machen?)

Danke Euch!

ich würde schnellstmöglich eine provisorische absperrung errichten und die zuständige behörde(bauarbeiten)einschalten.

Hallo,

ob das als Hausfriedensbruch gilt weiß ich nicht.

Offenbar läßt der Rasen nicht nachdrücklich genug erkennen, daß er Privateigentum ist.
Vermutlich würde bereits rot/weißes Absperrband reichen. Das bewußt umzunieten, wäre schon sehr dreist und daß derjenige aussteigt, um das Band zu beseitigen kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn das nichts hilft, würde ich etwas nehmen, was bei Mißachtung richtig „weh tut“. Ein hübscher Findling z.B.

Und was den Kanaldeckel angeht. Diese Deckel sind genormt und für bestimmte Belastungen ausgelegt. In Rasenflächen ohne Belastung 5MN/m2 bis hin zur Lkw Belastung von 40MN/m2. Ein Schaden ist also beim Überfahren nicht garantiert, aber durchaus möglich.

Ein nettes Foto wäre ideal um dem Flegel den Weg zu weisen.

Gruß Steffi

Offenbar läßt der Rasen nicht nachdrücklich genug erkennen,
daß er Privateigentum ist.

Hallo Steffi,
bei Eigentum der Kommune, des Landes, des Bundes, von Vereinen usw. dürfte darüber gefahren werden?
Manche Leute haben eine komische Logik, dass ihr Handeln von der Eigentumsform abhängt.
Es bleibt Eigentum. Es bleibt Eigentum. Es bleibt Eigentum.
Grüße
Ulf

Tach Willinimmer,

mit Hausfriedensbruch wirst Du wenig Glück haben; das ist nämlich ein Antragsdelikt, und der Anlaß ist derartig gering, daß kein Staatsanwalt dafür ein Verfahren beginnen wird.

Mit Sachbeschädigung wirst Du wohl weiter kommen; da das jetzt schon zweimal geschehen ist, darf man Vorsatz unterstellen.
Im Übrigen scheint es mir gleichgültig zu sein, ob ein Zaun, ein rotes Band oder sonstwas vorhanden ist: die Eigenschaft des rasens als nicht zur Straße gehörig ist wohl eindeutig.

Da es sich, wie Du beschreibst, um einen Neubau handelt, auch die Straße neu gemacht wird, sollte es nicht so schwierig sein, in der Umgebung, die ja wohl auch weitgehend neueren Datums ist, den Jeep ausfindig zu machen.

Und dann: Reifenprofil mit den Abdrücken vergleichen; Fotos von den Abdrücken und den Reifen machen. Dann anzeigen und vor allem: den Rasen von einem Profi wieder herrichten lassen und dem Rowdy die Rechnung präsentieren.

Die Frage ist, ob sich aus der tatsache, daß er die ausgeschilderte Umleitung nicht nimmt, noch irgendwas konstruieren läßt.

Btw: Ich bin kein Jurist, aber erfahrener Hausbesitzer!

Gruß - Rolf

Moin, Steffi,

Offenbar läßt der Rasen nicht nachdrücklich genug erkennen,
daß er Privateigentum ist.

darauf kommt es nicht an. Niemand hat das Recht, auf fremder Leute Wiesen herumzufahren - das ist nur ein Märchen, das die Werbefuzzies im Auftrag der Verkäufer von SUVs unter die Leute gebracht haben. Das musst Du aber nicht glauben.

Gruß Ralf

darauf kommt es nicht an. Niemand hat das Recht, auf fremder
Leute Wiesen herumzufahren -

son schild stell ich jetzt mal auf meinen acker,mal sehen,was passiert!
wenn ich mal einen erwischt habe,dann drohe ich dem immer,dass ich ja weiss,wo sein haus wohnt und ich mit dem traktor demnächst durch seinen garten fahren werde…

Hallo Steffi,
bei Eigentum der Kommune, des Landes, des Bundes, von Vereinen
usw. dürfte darüber gefahren werden?
Manche Leute haben eine komische Logik, dass ihr Handeln von
der Eigentumsform abhängt.
Es bleibt Eigentum. Es bleibt Eigentum. Es bleibt Eigentum.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Bei einem Hausfriedensbruch kommt es doch sehr wohl darauf an, ob das Besitztum eingefriedet ist oder nicht. Auf was wolltest du mit deiner Aussage „Es bleibt Eigentum“ hinaus?

Grüße

Martin Unterholzner

Hallo!

Warum so kompliziert?

Sperre Deinen Garten ab und fertig. Das würde ich auf alle Fälle tun.

Als Nicht-Jurist denke ich, wird hier wohl eine Sachbeschädigung vorliegen.

Ich persönlich würde mir nun zunächst ansehen, wieviel Arbeit für die Korrektur nötig ist. Wenn es nicht so wild wäre, würde ich den Boden selbst egalisieren, etwas nachsähen und fertig.
Wenn er wirklich den halben Garten umgegraben haben sollte, würde ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und diese den Wagen ermitteln lassen. Dafür sind sie da und das machen sie normalerweise auch.

Würde der verhinderte Dr. Daktari dies wiederholen, würde ich persönlich(!!!) ihm ordentlich eins auf die Ohren geben. Könnte jedoch Geld kosten, die Nachahmung erfolgt also auf eigene Gefahr und rechnung…

Grüße,

Mathias

Auf was wolltest du mit deiner Aussage „Es bleibt
Eigentum“ hinaus?

Hallo Martin,
mir ging es um das Privat eigentum. Die Eigentumsform sagt doch nichts darüber aus, ob ich mich auf dem Grundstück zu benehmen habe oder nicht.
Grüße
Ulf

Das Grundstück hat noch keine Umzäunung

Dann ist es auch kein Hausfriedensbruch. Vgl. § 123 StGB: „befriedetes Besitztum“.

Levay

das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich
erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches
Betreten gesichert sind. Bei einem Hausfriedensbruch kommt es
doch sehr wohl darauf an, ob das Besitztum eingefriedet ist
oder nicht. Auf was wolltest du mit deiner Aussage „Es bleibt
Eigentum“ hinaus?

Evtl. die Tatsache, dass es sich um die Beschädigung einer fremden Sache handelt.
Hausfriedensbruch bedarf ja eines „befriedeten Besitztums“ in das „eingedrungen“ wird. Eine Rasenfläche ohne Zaun o.Ä. würde nach meinem Gefühl nicht dazu gehören.
Bleibt Sachbeschädigung, denn *irgendjemandem* gehört ja die Rasenfläche auf jeden Fall, somit musste dem Fahrer klar sein, dass er eine „fremde Sache“ beschädigt (zumindest deren Erscheinungsbild nachhaltig verändert :wink: ).
Strafrechtlich würde ich wohl nichts unternehmen, zivilrechtlich aber sehr wohl, wenn Verursacher bekannt. (Gipsabdrücke der Reifenspuren nehmen. Rasen vorher anfeuchten, ausgießen).
Wenn sich der Aufwand lohnt.

So, und jetzt fährt zum zweiten Mal ein Jeep durch diesen
Garten, quasi als Umgehungsweg.

Hallo,

entweder
http://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%A4henfu%C3%9F
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Panzersperre
oder einfach
http://de.wikipedia.org/wiki/Zaun

Gruß

S.J.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%A4henfu%C3%9F

Hallo,

ist doch etwas übertrieben.

Zuerst würde ich mal davon ausgehen das einfach ohne den Denkapparat zu nutzen über den Rasen gefahren wurde. Also ohne böse Absicht. Von daher einfach ein Absperrband anbringen, oder ein Schild auf die Fahrspur anbringen, Rasen frisch gesät. Dachlatte und Pappe reichen da.

Weiter möchte ich zu bedenken geben. Wahrscheinlich war es ein Nachbar im Neubaugebiet. Und was Ärger mit dem Nachbarn, neben dem man den Rest seines Lebens möglicherweise wohnt, bringen soll erschließt sich mir nicht. Im Prinzip kann das doch vernünftig geregelt werden.

Gruß

hartmut

Hallo Ralf,

Offenbar läßt der Rasen nicht nachdrücklich genug erkennen,
daß er Privateigentum ist.

darauf kommt es nicht an. Niemand hat das Recht, auf fremder
Leute Wiesen herumzufahren

ja, ja, stimmt schon, aber man muß auch erkennen können, daß es nicht öffentlich ist. Da hilft ein optischer Hinweis.

Und bei denen, die das nicht erkennen wollen hilft die hangress-Methode. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Reaktion auf solche Gegenvorschläge ist im allgemeinen ein saudummes Gesicht und danach is gut.

Gruß Steffi

Hallo Ulf,

städtisch oder privat, das ist doch noch was anderes.
z.B. geht man seitens der Gemeinde schon davon aus, daß der Grasstreifen leiden wird und nimmt die Wiederherstellung gleich mit in die Ausschreibung auf.
oder Grasstreifen an sehr schmalen Gemeindewegen, die bei Gegenverkehr sogar zwangsläufig genutzt werden müssen.
Es gibt halt Unterschiede zwischen städtischen Grasflächen, Kurparkrasen und privatem Vorgarten.

Gruß Steffi

nun ja

Ich persönlich würde mir nun zunächst ansehen, wieviel Arbeit
für die Korrektur nötig ist. Wenn es nicht so wild wäre, würde
ich den Boden selbst egalisieren, etwas nachsähen und fertig.

Mit solchen, zwar bewundernswert prakmatischem und auch sehr friedfertigem Handeln wird man aber der Grundneigung dieses Jeepbesitzers nicht gerecht.
Ich würde Ihn ausfindig machen (wenns geht) und dann anzeigen, damit er lernt, daß seine Schwanzverlängerung auf die Straße gehört und nicht in die Wiese, egal, wem sie gehört…

Grüße Rankin

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Hi Steffi,

Offenbar läßt der Rasen nicht nachdrücklich genug erkennen,
daß er Privateigentum ist.

darauf kommt es nicht an. Niemand hat das Recht, auf fremder
Leute Wiesen herumzufahren

ja, ja, stimmt schon, aber man muß auch erkennen können, daß
es nicht öffentlich ist. Da hilft ein optischer Hinweis.

mir scheint, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor: Kein Grundstück darf nach Belieben befahren werden, nur weil es nicht eingezäunt ist. Es sind ohne Wenn und Aber Straßen und Wege zu benutzen, und auch die nur, wenn sie für den öffentlichen Gebrauch freigegeben sind.

Gruß Ralf

Ganz unjuristische Geschichte:

unser Vorgarten wurde regelmäßig, trotz kniehoher Buchhecke als Ausweichstelle benützt. Nach der 4. Neuanpflanzung kamen zwischen die Buchsbäumchen etwas niedrigere Grenzsteine (so das man diese nicht sehen konnte)…

Dann gab es 2x eine Ölpfütze, einen Kotflügel und mehrere schiefe Steine (waren einbetoniert *fg*) und gas ganze har ganz schnell aufgehört :smile:

Babel

Hallo Ralf,

nein, von mir aus liegt hier kein Mißverständnis vor. Gefahren wird auf Straßen und Wegen, nicht auf Grün, auch nicht auf städtischem. Da sind wir uns völlig einig.
Und doch gibt es Grün im öffentlichen Straßenraum, das ausnahmsweise oder ganz gewollt befahren werden kann.
So werden z.B. Flächen im Straßenraum mit sogenanntem Schotterrasen befestigt, damit der „Rasen“ beim Befahren nicht kaputt geht. Sieht aus wie Rasen ist aber eine feste tragfähige Schotterfläche.

Gruß Steffi