Was haltet Ihr davon:
Jemand wohnt in einem Neubau-Einfamilienhaus, der Rasen ist gerade angewachsen und das dritte Mal gemäht worden, also als gepflegter Rasen zu erkennen.
Vor dem Grundstück verläuft ein abgesperrter Straßenabschnitt, wegen Straßenbauarbeiten ist eine Durchfahrt nicht möglich. Ordnungsgemäße Umleitungsbeschilderung ist vorhanden.
Das Grundstück hat noch keine Umzäunung, da im Zuge der Straßenbauarbeiten die endgültige Grundstücksgrenze noch nicht klar ist.
So, und jetzt fährt zum zweiten Mal ein Jeep durch diesen Garten, quasi als Umgehungsweg. Einmal geschau es über Nacht, einmal in der Abenddämmerung. Beim ersten Mal hat der Nachbar einen dunklen Jeep beobachtet, der Anböschung zu urteilen, kann das auch nur ein Jeep.
Man sieht jetzt vier deutliche Reifenspuren quer durch den Garten, eine Spur führt über den Deckel der Versitzgrube (ist der für solche gewichte überhaupt gedacht?) und wegen des feuchten/weichen Untergrundes ist der Rasen nun angematscht.
Ist doch eigentlich Hausfriedensbruch, wenn ein Zaun vorhanden gewesen wäre. Eigentlich auch mutwillige Sachbeschädigung, oder?
Was tun?
Ab wann gilt eine (provisorische) Umzäunung auch rechtlich als Umzäunung, reicht auch schon ein rot/weißes Absperrband? Kann man sowas schon zur Anzeige bringen (beim dritten Mal Beweisfoto machen?)
Danke Euch!