Hausfriedensbruch oder nicht

Hi,

ein schwieriger Mieter kündigt nach einer „abenteuerlichen Reise“ endlich selbst zum 31.02.2011.

Abenteuerlich deswegen, weil…

-M wohnt in der Wohnung des V über 10 Jahre
-M ist zunächst sehr zuverlässig
-M rutscht in Hartz 4 ab
-M gerät in erhebliche Mietrückstände sowie in Rückstände bei der Nebenkostenabrechnung
-M reagiert nicht auf Versuche des V sich gütlich einigen
-V wird die Sache zu blöd und kündigt fristgerecht zum Ende Nov. 2010
-M zieht nicht aus
-V geht mit Räumungsklage vor Gericht
-Güteverhandlung ergibt, M darf wohnen bleiben, wenn er seine Rente (in Höhe der Miete) abtritt und bekommt 14 tägiges Kündigungsrecht

Am 31.05 erfolgt keine Rückgabe der Wohnung, niemand angetroffen. V geht mit Zeugen in die Wohnung, macht Fotos, Wohnung ist zu 80% (kein Bett, kein Herd, kein Kühlschrank mehr da) ausgeräumt.

V versucht fast ein Monat Kontakt aufzunehmen (Briefe mit Rückschein, Mail an den Anwalt des M…) KEIN Erfolg.
M ist verschwunden…

Jetzt Anfang Juli will V wieder mit Zeugen in die Wohnung. Zusammenfassend: Der Vertrag ist gekündigt, aber noch keine Wohnungsübergabe gemacht…

FRAGE: Darf V in die Wohnung mit Zeugen?

Gruß, HL

Nachfrage
Hallo

ein schwieriger Mieter kündigt nach einer „abenteuerlichen
Reise“ endlich selbst zum 31.02.2011.

Das ist in der Tat schwierig. Eine Kündigung zum 31. Februar?

Hans

Hi,
es muss natürlich 31.05.2011 heissen…

Das bedeutet:
M hat zum 31.05.2011 gekündigt
M hat die Wohnung nicht zum 31.05.2011 übergeben
M hat heute noch Möbel in der Wohnung

Gruß, HL