Hi,
ein schwieriger Mieter kündigt nach einer „abenteuerlichen Reise“ endlich selbst zum 31.02.2011.
Abenteuerlich deswegen, weil…
-M wohnt in der Wohnung des V über 10 Jahre
-M ist zunächst sehr zuverlässig
-M rutscht in Hartz 4 ab
-M gerät in erhebliche Mietrückstände sowie in Rückstände bei der Nebenkostenabrechnung
-M reagiert nicht auf Versuche des V sich gütlich einigen
-V wird die Sache zu blöd und kündigt fristgerecht zum Ende Nov. 2010
-M zieht nicht aus
-V geht mit Räumungsklage vor Gericht
-Güteverhandlung ergibt, M darf wohnen bleiben, wenn er seine Rente (in Höhe der Miete) abtritt und bekommt 14 tägiges Kündigungsrecht
Am 31.05 erfolgt keine Rückgabe der Wohnung, niemand angetroffen. V geht mit Zeugen in die Wohnung, macht Fotos, Wohnung ist zu 80% (kein Bett, kein Herd, kein Kühlschrank mehr da) ausgeräumt.
V versucht fast ein Monat Kontakt aufzunehmen (Briefe mit Rückschein, Mail an den Anwalt des M…) KEIN Erfolg.
M ist verschwunden…
Jetzt Anfang Juli will V wieder mit Zeugen in die Wohnung. Zusammenfassend: Der Vertrag ist gekündigt, aber noch keine Wohnungsübergabe gemacht…
FRAGE: Darf V in die Wohnung mit Zeugen?
Gruß, HL