Hallo und Guten Tag,
man stelle sich vor: jemand hat bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Erstellen eines Abwasseranschlusses gestellt und auch schon ein Bestätigungsschreiben erhalten. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Stadtverwaltung eine Drittfirma mit der Herstellung des Anschlusses beauftragt hat und diese sich vor Ausführung mit dem Antragsteller in Verbindung setzt.
Eines Tages betritt der Antragsteller sein Grundstück und stellt fest, dass:
- der Abwasseranschluss gelegt wurde (ohne Rücksprache)
- die massive Eisentür zum Garten beschädigt ist (Klinke außen abgerissen und Schloss verbogen).
Die darauf angesprochene, von der Stadt beauftragte, Firma widerspricht heftig und will seine Hände in Unschuld waschen. Deren Mitarbeiter habe nichts beschädigt.
Welche Möglichkeiten hat der Antragsteller des Abwasseranschlusses um den Schaden ersetzt zu bekommen? Ist das nicht abgesprochene Betreten und bearbeiten des Grundstückes Hausfriedensbruch?