Hallo,
ich bemerke wie kinder oder jugendliche mein umfriedetes gelände betreten durch übersteigen meines zaunes.
alle TBM´s des hausfriedensbruchs sind erfüllt.
ich spreche die personen drauf an, frage nach ausweisen. die personen können sich nicht glaubhaft ausweisen, nennen mir zwar namen und adresse, aber ich kann nicht überprüfen ob diese richtig sind. (können ja gewitzt sein und mir irgendwas beliebiges auftischen, oder namen und adresse von ihnen unbeliebten bekannten geben).
nach meiner info das ich jetzt die polizei rufe, die personen aber gehen wollen.
jetzt zu meiner frage:
wie weit darf ich beim festhalten bis zum eintreffen von polizei gehen bei kindern oder jugendlichen die sich gegen das festhalten stark wehren?
ich bin der meinung das 127 abs. 1 STPO bei kindern nicht zutrifft, jedoch 229BGB, was aber meiner meinung nach sehr schwammig ist.
das selbe bei sachbeschädigung.