Hallo liebe Forengemeinde,
bevor ihr gleich alle losstöhnt, ich solle die Suchfunktion benutzen etc. möchte ich darauf hinweisen, dass ich dies bereits getan habe und feststellen musste das die bisherigen Themen meine frage nicht voll beantworten.
Nehmen wir folgendes Szenario:
Eine 18 Jahre alte, männliche Person ist derzeit alleine in einem von der allein erziehenden Mutter der betreffenden Person komplett gemietetem Haus
Sachlage ist vollgendes:
Der Vermieter kommt des öfteren mal in das Haus mittels eines Zweitschlüssels, seine offizielle begründung ist, das er nach der Heizungsanlage sehen will, die sich im Keller befindet (welcher ebenfalls gemietet ist, wie bereits erwähnt ist das Haus komplett gemietet, vom Keller bis zum Dachstuhl). Praktisch verhält es sich aber so, das er auch gerne mal durch das ganze Haus spaziert, Heizungskörper runterdreht, Türen schließt, etc. Seine Besuche sind recht unregelmäßig, mal ist eine Woche ruhe, dann kommt er auchmal mehrfach am Tag einfach rein beziehungsweise an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen. Da de oben erwähnten Bewohner des Hauses dies stört, hat er den Vermieter vergebens gebeten dies zu unterlassen, als dies nichts half griff er auf eine schon beim Einzug vorhandene Sicherungskette an der Tür zurück. Daraufhin wurde der Bewohner der Wohnung vom Vermieter (auf äußerst unhöfliche Art und Weise) dazu aufgefordert dies zu unterlassen und die Kette, die er angeblich angebracht haben soll, zu entfernen. Dem Vermieter wurde ruhig versucht zu erklären warum der Bewohner nicht gewillt ist die Kette zu entfernen (zum Schutz seiner Privatsphäre) und ihn zusätzlich darauf hingewiesen, das er sich der Meinung des Bewohners nach, des Hausfriedensbruch nach §123 des StGB strafbar macht. Der Vermieter weist als Antwort auf einen Zusatz im Mietvertrag hin, der ihm zugesteht zu jedem Zeitpunkt das Haus zu betreten um nach der Heizung zu sehen. Der Bewohner entgegnet ihm daraufhin, das aber im Artikel 13 des Grundgesetzes, die unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet ist und der Zusatz im Vertrag somit wirkungslos ist und der Vermieter wie jeder andere Besucher auch zu klingeln/sich vorher anzumelden habe, dem Vermeiter wurde dann sogar entsprechenden Artikel gezeigt mit dem einzigen Ergebnis das der Vermieter dem Bewohner das Grundgesetz aus der Hand gerissen hat und in die Ecke geschleudert hat.
Meine Frage ist nun, ob sich der Vermieter wirklich auf den Zusatz im Mietvertrag stützen kann, obwohl dieser doch eigentlich dem Grundgesetz widerspricht(und das Grundgesetz steht ja eigentlich über allen anderen Gesetzen), zumal er ja auch immer gerne klingeln kann, damit man ihn in den Heizungskeller lässt.
Des weiteren ist meine Frage, wie sich der Bewohner noch schützen kann, da ihm nun schon mehrfach angedroht wurde, das der Vermieter die Kette (wenn notwendig mit Gewalt und von außen)entfernen würde. Außerdem hat der Vermieter dem Mieter schon mehrfach mit Gewalt gedroht, sowie ihn Körperlich leicht angegangen, für eine Drohung gab es sogar eine dritte Person als Zeugen. Zusätzlich zu diesen Gewaltandrohungen kommt auch, das der Vermieter ein Alkoholproblem zu haben scheint, da er wiederholt alkoholisiert war, als er in die Wohnung kam, was den Bewohner des Miethauses zusätzlich nach Sicherheit verlangen lässt.