Hausfriedensbruch und Bedrohung

Hallo,
ein Bekannter hat vor einigen Monaten Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz erstattet. Am 30.8.2013 drang der „Beschuldigte" gewaltsam in das Haus des Freundes ein und droht ihm Schläge an. Er konnte in ein weiteres Zimmer fliehen und die Zwischentür zum Wintergarten, in dem sich der Mann nun befand, abschließen. Dieser tobte dort weiter und versuchte, die Tür zu dem Raum zu öffnen, in dem sich mein Freund befand.
Einige Bemerkungen des Eindringlings: „Du hast mein Grundstück betreten", „Ich hau Dir gleich auf die Fresse", „Ich mach Dich fertig". Dieses hat die Lebensgefährtin des Freundes gehört und die Polizei gerufen. Die konnte zunächst nichts machen, weil der Mann nach 10 Minuten wieder weg war; er konnte aber nach einigen Tagen ermittelt werden. Mein Bekannter hat Strafanzeige gestellt und vor einigen Tagen die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass keine Klage erhoben wird.
Er hat sich dann an einen Anwalt gewendet, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragt hat. Gestern sagte dieser dann, dass mein Freund kaum Aussicht auf Erfolg habe, denn die Zeugin, die alles beobachtet hat, ist seine Lebensgefährtin und da erkennen die Gerichte wohl meistens deren Aussagen nicht an. Hat er denn keine Chance, etwas gegen diesen potentiellen Wiederholungstäter zu unternehmen?
Viele Grüße

Diese Frage wurde ihm ja schon beantwortet. Zuerst von der Staatsanwaltschaft, dann von seinem Anwalt.
Die Einzige Möglichkeit, die ich in dem Fall sehe, wäre eine einstweilige Verfügung mit dem Verbot, seine (deiens Bekannten) Wohnung zu betreten, bzw sich ihm auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.
Setzt der Andere sich darüber hinweg, hat dein Bekannter neue Rechtsmittel in der Hand.

Hallo,
seit wann sind denn Lebenspartner keine verwertbaren Zeugen?
Da der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse anerkennt, kann man auch zivilrechtlich vorgehen und Klage einreichen.
Außerdem würde ich eine Überwachungskamera installieren, die es auch inkl. Nachtsichtfunktion und Tonaufnahmen für kleines Geld erhält. Solange man diese auf Privatgrundstück betreibt und nicht den öffentlichen raum büberwacht ist diese legal und auch beweisfähig.
Grüße

Ich habe ja keine Erfahrung in rechtlichen Dingen, aber mir kommt das auch schon merkwürdig vor, dass der Lebensgefährtin grundsätzlich nicht geglaubt werden soll. Sie kann ja auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das müsste doch möglich sein. Danke Eurer Hilfe! Leider besteht in dem Falle eine Wiederholungsgefahr und wenn beim ersten Mal nicht reagiert wird, wiegt der Täter sich m.E. in Sicherheit.