Hausfriedensbruch und Diebstahl?

Hallo,

wie kann man (theoretisch) gegen folgendes angehen?

Zwei Mieter (ein Paar) kündigen ihre Wohnung und stehen vor dem Auszug. Der Vermieter wohnt im selben Haus und möchte so schnell wie möglich einen Nachmieter haben, da dieser dann in Urlaub fahren möchte. Als nun die (noch)-Mieter krank wurden und einige Tage ins Hospital mussten, ergriff der Vermieter die Gunst der Stunde und ging mit potentiellen Nachmietern in die Wohnung(!). Während der Abwesenheit beider Mieter! Erstens, darf der Vermieter gar keinen Zweitschlüssel der Wohnung haben (damit ist dieser in die Wohnung gelangt), und Zweitens schon gar nicht OHNE die Erlaubnis des Mieters. Oder?

Nun aber der Hammer!
Der Vermieter sagt nun das einer von (von Zweien) Mietern dies erlaubt habe!? Es stimmt zwar das einer der beiden Mieter kurz nach der Kündigung gesagt hat: „Ja, aber nur wenn der andere Mieter (Lebensgefährte) nichts dagegen hat. Dies müssten wir noch absprechen“, aber zu einer engültigen Absprache kam es dann nicht. D. h. erlaubt wurde dies DEFINITIV nicht, da dann die Mieter krank wurden. Der Vermieter sagt aber das Gegenteil! WER ist nun in der Beweispflicht?

Der Vermieter ist also in die Wohnung „eingedrungen“ um fremden Menschen die noch voll möblierte, und BEWOHNTE (privatsphäre!), Wohnung zur Schau zu stellen. Nun steht Aussage gegen Aussage. Aber, soweit ich weiß, kann der Mieter in so einem Fall fristlos kündigen:

http://www.hannover.de/de/wirtschaft/recht/miete_woh…

oder

http://www.immobilienmanagement.de/urteilemiet.htm

Wie soll der Mieter nun vorgehen? V. a. weil schon gekündigt wurde. Ist diese Kündigung somit nichtig und kann er nun NEU und fristlos kündigen?

Hinzu kommt das aus einem Schrank Geld gestohlen wurde! In einer Art Sparschwein war eine Summe Geld. Und aus dieser fehlen seitdem 100 Euro!! D. h. Diebstahl kommt wohl dazu, kann aber natürlich nicht nachgewiesen werden. Oder? Beide Mieter waren im Hospital und die einzige Person mit einem weiteren Wohnungsschlüssel war der Vermieter.

Sorry das ich es so ausführlich beschrieben habe…, aber bevor es zum Anwalt geht möchte man es gerne irgendwie besprechen…, hoffe jemand kann mir helfen? Das ganze ist sehr schockierend…

Liebe Grüße,
Col

die Mieter krank wurden. Der Vermieter sagt aber das
Gegenteil! WER ist nun in der Beweispflicht?

Der, der einen Vorwurf erhebt, sollte ihn auch beweisen können.

Aussage gegen Aussage. Aber, soweit ich weiß, kann der Mieter
in so einem Fall fristlos kündigen:

Und was soll das jetzt noch ? Die Wohnung ist doch gekündigt!

kann aber natürlich nicht nachgewiesen werden. Oder? Beide
Mieter waren im Hospital und die einzige Person mit einem
weiteren Wohnungsschlüssel war der Vermieter.

Das bedeutet doch noch lange nicht, dass der Vermieter oder der Besichtiger das Geld genommen haben.

die Mieter krank wurden. Der Vermieter sagt aber das
Gegenteil! WER ist nun in der Beweispflicht?

Der, der einen Vorwurf erhebt, sollte ihn auch beweisen
können.

Sollte, muss aber nicht. Oder warum kommt es sonst so oft zu Streifällen im Mietrecht, wenn kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde und der Vermieter Anforderungen stellt und gerne alles komplett neu hätte. Aber das ist Offtopic. Fakt ist, der Vermieter hatte dafür KEINE Erlaubnis. Wie soll das Pärchen denn jetzt beweisen, dass sie keine Erlaubnis gegeben haben? Das ist unmöglich für sie zu beweisen. Stattdessen müsste wohl der Vermieter beweisen, dass er eine Erlaubnis für den Tag und die Uhrzeit gehabt hat.
Und im Falle Aussage gegen Aussage gibt es ja zunächst einmal nicht den Beweis, trotzdem kann in dem Fall „der Angeklagte“ verurteilt werden, wenn ihm das Gericht nicht glaubt.

Hallo,

ganz einfach die Sache Strafanzeige erstatten.
Denn die Mieter sind klar im Recht, nur das Problem ist das Sie nachweisen müssen, das Vermieter diese Wohnung zur besichtigung ohne erlaubnis der Mieter durch einen zweit Schlüssel statt finden lassen hat ! Und da fängt der Ärger an.

Gruß

Das ist kein Problem.
Denn Erstens hatte der Vermieter selbst gesagt das er einen Zweischlüssel „für alle Fälle“ hat (das ist trotzdem nicht erlaubt!) UND Zweitens gibt es noch die neuen Mieter die die Wohnung besichtigt hatten. Die neuen Mieter wären also die Zeugen, sie können bestätigen das der Vermieter sie hereingelassen hat (ganz egal was er ihnen gesagt haben möchte) und die noch-Mieter nicht da waren.

Klare Sache, oder?

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Klare Sache, oder?

Ach, weißt du, egal ob im Straf- oder im Zivilprozess: Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Es kommt letztlich darauf an, wem das Gericht glaubt.

Ich verstehe das ganze Theater aber auch gar nicht. Es riecht alles nach Missverständnis. Wenn dem so ist, ist der Vermieter mangels Vorsatz nicht strafbar. Und ob die Wohnung nun wirklich früher gekündigt werden kann? Selbst wenn: wozu? Damit man schneller rauskommt? Es wirkt alles ein bisschen so, als würde der Mieter sich über den Fehler des Vermieters freuen, weil er damit die Chance sieht, schneller aus dem Mietvertrag rauszukommen.

Levay

Das ist kein Problem.
Denn Erstens hatte der Vermieter selbst gesagt das er einen
Zweischlüssel „für alle Fälle“ hat (das ist trotzdem nicht
erlaubt!)

Ähm, doch? Wenn die Mieter da ihr Einverständnis gegeben haben? Ansonsten wäre es ja sinnlos, einen Zweischlüssel bei seinem Nachbar für den Fall der Fälle zu deponieren. Und wenn der Vermieter das schon direkt gesagt und die Mieter da nicht widersprochen haben, behaupte ich, dass es erlaubt ist.

UND Zweitens gibt es noch die neuen Mieter die die
Wohnung besichtigt hatten. Die neuen Mieter wären also die
Zeugen, sie können bestätigen das der Vermieter sie
hereingelassen hat (ganz egal was er ihnen gesagt haben
möchte) und die noch-Mieter nicht da waren.

Wenn die mal nicht das Geld eingesteckt haben… Vielleicht würden die neuen Mieter bei der Polizei im Falle einer Strafanzeige (siehe Antwort von XAZ) auch gar nicht aussagen

Klare Sache, oder?

Hallo,

ganz einfach die Sache Strafanzeige erstatten.
Denn die Mieter sind klar im Recht, nur das Problem ist das
Sie nachweisen müssen, das Vermieter diese Wohnung zur
besichtigung ohne erlaubnis der Mieter durch einen zweit
Schlüssel statt finden lassen hat ! Und da fängt der Ärger an.

Gruß

Nur weil ich weiter unten grad so liebenswürdig war…

Ich verstehe das ganze Theater aber auch gar nicht. Es riecht
alles nach Missverständnis. Wenn dem so ist, ist der Vermieter
mangels Vorsatz nicht strafbar. Und ob die Wohnung nun
wirklich früher gekündigt werden kann? Selbst wenn: wozu?
Damit man schneller rauskommt? Es wirkt alles ein bisschen so,
als würde der Mieter sich über den Fehler des Vermieters
freuen, weil er damit die Chance sieht, schneller aus dem
Mietvertrag rauszukommen.

Wieso muss ich nur schmunzeln wenn jemand mit dem Berufswunsch Rechtsanwalt so eine Taktik infrage stellt? :o)

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Wieso muss ich nur schmunzeln wenn jemand mit dem Berufswunsch
Rechtsanwalt so eine Taktik infrage stellt? :o)

Wer sagt denn bitte, dass Rechtsanwalt mein Berufswunsch ist?

Doch selbst wenn: Ein Anwalt ist parteiisch. Ich betrachte diesen Fall aber rein objektiv und sehe hier den Versuch, das Recht zu missbrauchen.

Levay

Doch selbst wenn: Ein Anwalt ist parteiisch. Ich betrachte
diesen Fall aber rein objektiv und sehe hier den Versuch, das
Recht zu missbrauchen.

Genau dafür ist es doch da. Zumindest um von dem Recht auch Gebrauch zu machen…

Und ich halt es nicht für einen Ge-, sondern für einen Missbrauch.

Levay

Und ich halt es nicht für einen Ge-, sondern für einen
Missbrauch.

Wieso Mißbrauch? Ok ich meine abgesehen von der Tatsache, daß jeder Anwalt bei so etwas Freudensprünge macht, auch als Mensch sehe ich da keinen Mißbrauch.

Die Mieter sehen Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und haben daher logischerweise nicht die geringste Motivation, noch so nett zu sein und dem „netten“ Vermieter den Flokatiteppich auszurollen, damit der keinen Ausfall hat.

Inwiefern soll das ein Mißbrauch sein, der ist doch auch immer vorsätzlich oder?

Die Leute wollen sowieso ausziehen und nicht, weil der Vermieter - wohl auch noch auf Grund eines Missverständnisses - die Wohnung betreten hat. Wenn sie nun von einem Kündigungsrecht Gebrauch machen, dass sich aus diesem Vorfall ergibt, dann missbrauchen sie dieses besondere Kündigungsrecht, weil der Grund für Letzteres sich nicht mit der Motivation deckt, vorzeitig zu kündigen.

Es gibt natürlich krassere Fälle von Rechtsmissbrauch, keine Frage! In manchen Fällen wird dem Missbrauch dann über § 242 BGB ein Riegel vorgeschoben.

Levay

Die Leute wollen sowieso ausziehen und nicht, weil der
Vermieter - wohl auch noch auf Grund eines Missverständnisses

  • die Wohnung betreten hat. Wenn sie nun von einem
    Kündigungsrecht Gebrauch machen, dass sich aus diesem Vorfall
    ergibt, dann missbrauchen sie dieses besondere
    Kündigungsrecht, weil der Grund für Letzteres sich nicht mit
    der Motivation deckt, vorzeitig zu kündigen.

Ja und? Ich verstehe jetzt da den Mißbrauch ehrlich gesagt nicht? Wo liegt denn dann die „richtige“ Motivation für diese fristlose Kündigung? Ich denke Du meinst die Kündigung wäre dann begründet, wenn der Vermieter mitten in der Mietlaufzeit in die Wohnung eindringt und die Mieter dann nicht die vertragliche Kündigungsfrist einhalten müssen oder? Im konkreten Fall stellen sich die Mieter eben auf den Standpunkt „der Vermieter dringt in unsere Wohnung ein, wir wollen unter diesen Umständen hier nicht den Rest der Mietzeit absitzen“. Ich finde das ok. Es mag eine sehr günstige Gelegenheit sein, ja! Aber Mißbrauch?

Es gibt natürlich krassere Fälle von Rechtsmissbrauch, keine
Frage! In manchen Fällen wird dem Missbrauch dann über § 242
BGB ein Riegel vorgeschoben.

Als wirklichen, echten Mißbrauch sehe ich beispielsweise das Ausnutzen des §9 KSchG, falls es den noch gibt: Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer und nimmt bewußt einen Rechtsstreit in Kauf. Vor Gericht kann er dann immer noch darauf plädieren, das nun aufgrund dieser Streitigkeit das Arbeitsverhältnis zwar rechtswidrig beendet wurde, aber eine Fortsetzung unmöglich ist. Und bumms ist er den Angestellten los. Bei sehr hohen Gehältern kann das sehr lukrativ werden…

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Hey,

Klare Sache, oder?

Ach, weißt du, egal ob im Straf- oder im Zivilprozess: Dem
Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung. Es kommt letztlich
darauf an, wem das Gericht glaubt.

ja es ist eine klare Sache der Mieter ist nunmal eingedrungen, denn wenn du richtig gelesen hättest, hat einer der beiden Mieter nur zugesagt wenn der andere auch dem Besichtigungstermin zustimmt, das tat er nicht, was gibts da den Misszuverstehen ? Nichts !

ganz einfach die Sache Strafanzeige erstatten.
Denn die Mieter sind klar im Recht, nur das Problem ist das Sie :nachweisen müssen, das Vermieter diese Wohnung zur besichtigung ohne :erlaubnis der Mieter durch einen zweit Schlüssel statt finden lassen :hat ! Und da fängt der Ärger an.

Und mit meiner Aussage "Und da fängt der Ärger an.
", meine ich damit auch, Beweis das erstmal !

Gruß

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