Dein Artikel irritiert mich.
Nö, tut er nicht 
Ich sprach nicht davon, vor Gericht Klage zu erheben, sondern
von der Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei.
Und das ist schon der erste Fehler. Der einzige richtige Weg ist der Zivilprozess. Bzw. erst einmal die Forderung überhaupt stellen, und nur, wenn ihr nicht entsprochen wird, den Gang vor Gerricht.
Mein persönlicher Eindruck von dem Täter war nicht so
schlecht; vielleicht kann ich mit ihm Schadensersatz in so
signifikanter Höhe aushandeln, daß auch ein erzieherischer
Effekt erzielt wird.
Es ist aber nicht deine Aufgabe, jemanden zu „erziehen“. Das ist Aufgabe der Justiz! Du weißt schon, Gewaltmonopol des Staates… Du bist nicht dafür zuständig, jemanden zu bestrafen.
Wenn es den Straftatbestand der Erpressung erfüllt, mit einer
Anzeige zu drohen, falls keine außergerichtliche Einigung
zustandekommt, dann bin ich schon mal von der Polizei erpreßt
worden*.
Das ist so auch nicht ganz richtig. Es kommt auf den Einzelfall an, und zwar nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich. Eine Drohung kann dazu führen, dass die Vereinbarung, die du mit dem Täter triffst, gem. § 123 I BGB anfechtbar und dann völlig wirkungslos ist.
Das von dir angeführte Beispiel:
* Als an meinem Autoanhänger kein einziges Licht
funktionierte, hat mir eine Polizeistrafe mit einer Anzeige
gedroht, wenn ich auch nur einen Meter weiter damit fahren
würde. Ich habe das Teil dann 15 km weit zu Fuß nachhause
geschoben.
ist von einer ganz anderen Natur. Ich erkläre es dir an einem Beispiel, das dir einleuchten sollte:
Ein Dieb D klaut dir Geld. Du drohst mit einer Anzeige wegen Diebstahls, falls er dir das Geld nicht sofort zurückgibt.
Das wäre ok, es wäre v.a. auch keine widerrechtliche Drohung.
Aber: Ein Dieb D klaut dir Geld. Du drohst mit einer Anzeige wegen Diebstahls, wenn er nicht 10 Jahre lang kostenlos in deinem Betrieb wöchentlich zehn Stunden arbeitet.
Das ist nix ok
Es besteht hier kein Zusammenhang.
Wenn sich der Täter uneinsichtig zeigt, dann hat meine Familie
den erlittenen materiellen und nichtmateriellen Schaden; und
es läuft jemand mit zwei gefährlichen Hunden herum, die er
eingestandenermaßen nicht im Griff hat.
Es ist aber nicht deine Aufgabe, hier Recht zu sprechen.
Levay
PS. Der Hausfriedensbruch ist hier sowieso zweifelhaft.