Hausfriedensbruch und so

Hallo Experten,

auf meinem Hof stand ein Wohnwagen. Dessen Besitzer hat ihn verkauft, und jemand hat ihn in meiner Abwesenheit abgeholt.
Wenn dieser Abholer nun zwei große Hunde in meinen Hof gelassen hätte, die unsere geliebte Katze töteten, wäre es dann empfehlenswert, das als Hausfriedensbruch oder was anzuzeigen, bzw. wäre eine Drohung damit womöglich sinnvoll, um eine Ersatzforderung geltend zu machen?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hm kommt drauf an wenn du dem Besitzer des Wohnwagens ein unbeschränktes Benutzungsrecht(d.h. er darf den Hof jederzeit ohne dein Einverständnis nutzen) für deinen Hof hat, dann wäre ne Klage wegen Hausfriedensbruches nicht so erfolgreich. Was anderes wäre eine Klage wegen Sachbeschädigung(oder so ähnlich, soweit ich weiß sind Tiere ja ne Sache im Recht oder irre ich mich da ?).

Hallo Valentin,

in dem Falle könnte man sagen, daß ein zweckdienliches Betreten/Befahren meines Hofes erlaubt gewesen sei (ist kompliziert wegen mehrerer Zwischenstationen), nicht jedoch ein unbeschränktes Benutzungsrecht (warum denn auch?), und auf gar keinen Fall ein Eindringen mit gefährlichen Hunden.

Der Hundebesitzer sagte, es sei nunmal so, daß er seine Hunde nicht vollständig in seiner Gewalt hätte; und die Maulkörbe, die er bei sich hatte, hätte er wegen der Sommerhitze nicht anwenden wollen. In dem von mir geschilderten Fall war es bisher nicht möglich, den Täter zur Rede zu stellen, aber die Chancen dafür stehen wohl gut.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,
also wie gesagt ich könnte mir schwer vorstellen, dass eine Klage wegen Hausfriedensbruches einen Erfolg hätte. Aber evtl. könnte da ein geschickter Anwalt was drauß machen, weil der Käufer Hunde mit hatte die scheinbar als gefährlich einzustufen sind.

Warum so kompliziert?
Guten Abend die Herren!

könnte da ein geschickter Anwalt was drauß machen,

Stimmt! Aber auch ein Ungeschickter würde es schaffen. Die Sache ist ziemlich einfach.

Moien!

Vorab - DEIN Vorhaben ist strafwürdig relevant, denn eindeutig Nötigung!! Unabhängig davon, ob du an sich im recht bist oder nicht!

Es ist zweilfesfrei, daß du „Schadens“-Ersatzanpruch hast - solltest du aber mit Erpressung wie von dir angedeutet kommen ziehst du den Kürzeren!

Bevor du irgendwelchen Mist baust würde ich die Angelgenheit direkt einem Anwalt übergeben!

Bernd

Hallo Bernd,

Dein Artikel irritiert mich.
Ich sprach nicht davon, vor Gericht Klage zu erheben, sondern von der Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei.

Mein persönlicher Eindruck von dem Täter war nicht so schlecht; vielleicht kann ich mit ihm Schadensersatz in so signifikanter Höhe aushandeln, daß auch ein erzieherischer Effekt erzielt wird.
Wenn es den Straftatbestand der Erpressung erfüllt, mit einer Anzeige zu drohen, falls keine außergerichtliche Einigung zustandekommt, dann bin ich schon mal von der Polizei erpreßt worden*.

Wenn sich der Täter uneinsichtig zeigt, dann hat meine Familie den erlittenen materiellen und nichtmateriellen Schaden; und es läuft jemand mit zwei gefährlichen Hunden herum, die er eingestandenermaßen nicht im Griff hat.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

* Als an meinem Autoanhänger kein einziges Licht funktionierte, hat mir eine Polizeistrafe mit einer Anzeige gedroht, wenn ich auch nur einen Meter weiter damit fahren würde. Ich habe das Teil dann 15 km weit zu Fuß nachhause geschoben.

Dein Artikel irritiert mich.

Nö, tut er nicht :smile:

Ich sprach nicht davon, vor Gericht Klage zu erheben, sondern
von der Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei.

Und das ist schon der erste Fehler. Der einzige richtige Weg ist der Zivilprozess. Bzw. erst einmal die Forderung überhaupt stellen, und nur, wenn ihr nicht entsprochen wird, den Gang vor Gerricht.

Mein persönlicher Eindruck von dem Täter war nicht so
schlecht; vielleicht kann ich mit ihm Schadensersatz in so
signifikanter Höhe aushandeln, daß auch ein erzieherischer
Effekt erzielt wird.

Es ist aber nicht deine Aufgabe, jemanden zu „erziehen“. Das ist Aufgabe der Justiz! Du weißt schon, Gewaltmonopol des Staates… Du bist nicht dafür zuständig, jemanden zu bestrafen.

Wenn es den Straftatbestand der Erpressung erfüllt, mit einer
Anzeige zu drohen, falls keine außergerichtliche Einigung
zustandekommt, dann bin ich schon mal von der Polizei erpreßt
worden*.

Das ist so auch nicht ganz richtig. Es kommt auf den Einzelfall an, und zwar nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich. Eine Drohung kann dazu führen, dass die Vereinbarung, die du mit dem Täter triffst, gem. § 123 I BGB anfechtbar und dann völlig wirkungslos ist.

Das von dir angeführte Beispiel:

* Als an meinem Autoanhänger kein einziges Licht
funktionierte, hat mir eine Polizeistrafe mit einer Anzeige
gedroht, wenn ich auch nur einen Meter weiter damit fahren
würde. Ich habe das Teil dann 15 km weit zu Fuß nachhause
geschoben.

ist von einer ganz anderen Natur. Ich erkläre es dir an einem Beispiel, das dir einleuchten sollte:

Ein Dieb D klaut dir Geld. Du drohst mit einer Anzeige wegen Diebstahls, falls er dir das Geld nicht sofort zurückgibt.

Das wäre ok, es wäre v.a. auch keine widerrechtliche Drohung.

Aber: Ein Dieb D klaut dir Geld. Du drohst mit einer Anzeige wegen Diebstahls, wenn er nicht 10 Jahre lang kostenlos in deinem Betrieb wöchentlich zehn Stunden arbeitet.

Das ist nix ok :smile: Es besteht hier kein Zusammenhang.

Wenn sich der Täter uneinsichtig zeigt, dann hat meine Familie
den erlittenen materiellen und nichtmateriellen Schaden; und
es läuft jemand mit zwei gefährlichen Hunden herum, die er
eingestandenermaßen nicht im Griff hat.

Es ist aber nicht deine Aufgabe, hier Recht zu sprechen.

Levay

PS. Der Hausfriedensbruch ist hier sowieso zweifelhaft.

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Hallo Levay,

ich gewinne langsam den Eindruck, daß ich da noch einiges zu lernen habe.

Man soll also in einem solchen Fall selbständig nach dem Täter fahnden und ihm im Erfolgsfall eine kurzgefaßte Schadensersatzforderung übermitteln, ohne sich auf Verhandlungen einzulassen, bei denen einem der Ausdruck „ich könnte ja auch Anzeige erstatten“ herausrutschen könnte.

Nach Ablauf der gesetzten Frist schickt man eine entsprechende Anklageschrift an ein geeignetes Gericht oder - im Falle erfolgloser Fahndung - eine Anklage gegen Unbekannt.

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Warum sollte dabei auf jeden Fall die Polizei nicht ins Spiel kommen?

PS. Der Hausfriedensbruch ist hier sowieso zweifelhaft.

Warum zweifelhaft? Weil man evtl. eine implizite Erlaubnis zum Betreten meines Hofes argumentieren kann?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Man soll also in einem solchen Fall selbständig nach dem Täter
fahnden und ihm im Erfolgsfall eine kurzgefaßte
Schadensersatzforderung übermitteln, ohne sich auf
Verhandlungen einzulassen, bei denen einem der Ausdruck „ich
könnte ja auch Anzeige erstatten“ herausrutschen könnte.

Nein, es spricht nichts Grundsätzliches gegen eine Strafanzeige, wenn du meinst, dass eine Straftat begangen wurde. Du solltest dich nur - in diesem Fall - davor hüten, Forderungen mit der Drohung einer Anzeige zu untermauern. Das kommt auf den Sachzusammenhang an, hier würde ich davon Abstand nehmen.

PS. Der Hausfriedensbruch ist hier sowieso zweifelhaft.

Warum zweifelhaft? Weil man evtl. eine implizite Erlaubnis zum
Betreten meines Hofes argumentieren kann?

Genau. Aber es geht hier ja ohnehin nicht um Hausfriedensbruch - denn das ist ja gar nicht dein Problem -, sondern um Sachbeschädigung (wobei der Tatbestand wohl kaum erfüllt sein dürfte, jedenfalls strafrechtlich, denn es fehlt am Vorsatz). Hier wäre übrigens die Drohung mit einer Anzeige schon eher zu vertreten, wobei ich trotzdem vorsichtig wäre. Trenn die beiden Sachen doch, erstatte Anzeige (m.E. wird das nicht viel bringen --> keine Straftat) und erhebe Klage.

Levay

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das einzig interessante Stichwort lautet hier HUNDEHALTERHAFTUNG - zivilrechtlich ist der Mann also so oder so dran.
Strafrechtlich interessant wirds wenn er fahrlässig „gefährliche“ Hunde hat frei laufen lassen (Maulkorb nicht angelegt)

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das einzig interessante Stichwort lautet hier
HUNDEHALTERHAFTUNG - zivilrechtlich ist der Mann also so oder
so dran.
Strafrechtlich interessant wirds wenn er fahrlässig
„gefährliche“ Hunde hat frei laufen lassen (Maulkorb nicht
angelegt)

Er hat mir seine Maulkörbe gezeigt und dabei erklärt, daß er sie bei der Sommerhitze nicht anlegen möchte.
Wann ist ein Hund „gefährlich“? Genügt es für diese Einstufung, daß sie ihrem Halter entlaufen und eine Katze töten?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Strafrechtlich interessant wirds wenn er fahrlässig
„gefährliche“ Hunde hat frei laufen lassen (Maulkorb nicht
angelegt)

Und welcher Straftatbestand kommt dir da so in den Sinn?

Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht…

Levay

Er hat mir seine Maulkörbe gezeigt und dabei erklärt, daß er
sie bei der Sommerhitze nicht anlegen möchte.
Wann ist ein Hund „gefährlich“? Genügt es für diese
Einstufung, daß sie ihrem Halter entlaufen und eine Katze
töten?

Auf die Gefährlichkeit kommt es nicht an. Bei Tieren gilt (grundsätzlich) die Gefährdungshaftung. Wenn die Tiere also Mist bauen, ist Herrchen zivilrechtlich verantwortlich. Dafür gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Levay

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Hehe, das ist etwas komplizierter.

Tiere sind keine Sachen. Auf sie gelten die Regeln über Sachen sinngemäß.

Im Strafrecht gilt ein eigener Sachbegriff, der auch Tiere umfasst.

(Das, was wirklich kompliziert ist, habe ich jetzt mal weggelassen)

Levay

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