Hausfriedensbruch und Verjährung?

Hallo, liebe Mitwisser!

Ich habe gerade von meinem Nachbarn erfahren, dass ich Recht hatte mit der Annahme, dass sich mein Vermieter vor etwa zwei Jahren Zugang zu meiner Wohnung verschafft hat, ohne dies mit mir abzusprechen. Kann man ihn dafür noch anzeigen?

Liebe Grüße,
Karo

Hallo Karo,
der Hausfriedensbruch § 123 StGB ist ein sogennantes Antragsdelikt. Man hat also dreimonate zeit um Strafantrag zu stellen. Nun beginnt aber die Frist erst zu laufen, wenn man von Tat und Täter erfahren hat. Somit kannst du also ab dem Datum (gestern???) in den nächsten 3 Monaten Strafantrag stellen.

Gruß Katie

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der momentane Vermieter? oder ehemaliger Vermieter?

der momentane Vermieter? oder ehemaliger Vermieter?

Wofür ist das wichtig? Hast Du einen ihren Vermieter übernommen?