Hallo, liebe Mitwisser!
Ich habe gerade von meinem Nachbarn erfahren, dass ich Recht hatte mit der Annahme, dass sich mein Vermieter vor etwa zwei Jahren Zugang zu meiner Wohnung verschafft hat, ohne dies mit mir abzusprechen. Kann man ihn dafür noch anzeigen?
Liebe Grüße,
Karo