Hallo zusammen,
wie sähe eigentlich rechtlich die folgende Situation aus?
A lebte bis Ende Aug. 2008 in einer Mietwohnung und hatte einer Freundin B einen Schlüssel zu der Wohnung gegeben, damit diese in Ihrer Urlaubsabwesenheit die Katzen versorgen kann.
B hat dieses Vertrauen missbraucht und ist mit einem anderen Nachbarn C in die Wohnung gegangen, obwohl C keine Erlaubnis hatte die Wohnung zu betreten.
Das ganze ist 2008 vorgefallen und wurde erst jetzt bekannt, auf Grund von Äußerungen, von C in einer Gruppe in Facebook und per Privatchat mit A.C beleidigt A, daß A´s Wohnung schlimmer als bei einem Messi wäre und ähnliches, was nicht der Wahrheit entspricht.
Ist dieser Hausfriedensbruch inzwischen verjährt oder hat A noch eine Chance dagegen zu wehren?
Wie kann A sich am besten wehren?
Viele Grüße
Thunderbirdy
Hallo zusammen,
wie sähe eigentlich rechtlich die folgende Situation aus?
A lebte bis Ende Aug. 2008 in einer Mietwohnung und hatte
einer Freundin B einen Schlüssel zu der Wohnung gegeben, damit
diese in Ihrer Urlaubsabwesenheit die Katzen versorgen kann.
B hat dieses Vertrauen missbraucht und ist mit einem anderen
Nachbarn C in die Wohnung gegangen, obwohl C keine Erlaubnis
hatte die Wohnung zu betreten.
Das ganze ist 2008 vorgefallen und wurde erst jetzt bekannt,
auf Grund von Äußerungen, von C in einer Gruppe in Facebook
und per Privatchat mit A.C beleidigt A, daß A´s Wohnung
schlimmer als bei einem Messi wäre und ähnliches, was nicht
der Wahrheit entspricht.
Ist dieser Hausfriedensbruch inzwischen verjährt oder hat A
noch eine Chance dagegen zu wehren?
abgesehen davon, dass fraglich ist, ob der tatbestand des hausfriedensbruchs wirklich erfüllt ist, wird die tat nur auf antrag verfolgt, § 123 II stgb. die antragsfrist verstreicht nach 3 monaten ab kenntniserlangung der tat, § 77 b stgb.
die tat verjährt nach 3 jahren, § 78 III nr.5 stgb, sie beginnt mit beendigung der tat, § 78a stgb. insofern dürfte die tat verjährt sein (wenn keine hemmung o.ä. vorliegt).