Hausfriedensbruch - Zeugenaussage

Mein Mann und ich hatten letztes Jahr eine Wohnung gemietet. Den Mietvertrag unterschrieben haben mein Mann und ich und die Vermieterin. Der Ehemann der Vermieterin war dabei auch anwesend.
Kurz nach dem Einzug bemerkten wir , dass jemand in der Wohnung war, während wir nicht da waren. Das Schloss hatten wir schnell gewechselt und gleich am nächsten Tag beschwerte sich der Mann der Vermieterin, dass er nicht mehr in die Wohnung kommt, dass wäre doch so mündlich vereinbart gewesen. Tatsächlich wurde uns bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, dass die Heizung für drei Wohnungen bei uns in der Wohnung steht und von Zeit zu Zeit gewartet werden muss.

Wir hatten damals sofort fristlos gekündigt und sind ausgezogen. Leider haben wir die Kaution nicht erhalten und diese dann eingeklagt. Nun fand nach langer Zeit endlich die Verhandlung statt und wir sind fassungslos…
Die Richterin schlug vor alles dabei zu belassen, also auf die Kaution zu verzichten. Darauf sind wir nicht eingegangen und danach erklärte Sie uns, dass es ja nur einen Zeugen für die Aussage gibt, die Wohnung jederzeit betreten zu dürfen. Dieser Zeuge ist der Mann der Vermieterin, der den Hausfriedensbruch begangen hat. Wir gelten nicht als Zeugen und unsere Aussage ist daher weniger Wert.
Jetzt die Frage: Kann dieser Zeuge nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen werden?

NEIN

mein Tipp: geben Sie nach und nehmen Sie den Hinweis der Richterin ernst! Auch wenn der Glaube an einen Rechtsstaat verloren geht. Sonst werfen Sie dem guten Geld weiteres hinterher.

Hallo,

Ich finde es für eine Frechheit was dieser Mann treibt.Der ist doch krank!!!
Das er sich gleich 1 Tag nach der Schlossauswechslung
bei ihnen Beschwert hat bezeugt doch dass der ca.3x die Woche in die Wohnung geht.
Auch wenn ihnen bei Einzug der Wohnung das gesagt wurde dass die Heizung von Zeit zu Zeit gewartet werden muss,dann hat er nicht das Recht alleine ohne ihrer Anwesenheit in die Wohnung zu gehen.
Und übrigens eine Heizung muss man 1 mal im Jahr warten außer es ist etwas defekt.
Das hätte er kurz vor ihrem Einzug auch machen können.
Es kommt mir vor als hätte er die Richterin auch noch bestochen!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und würde darauf bestehen das dieser Mann ausgeschlossen wird.

Gibt es im Haus Bewohner die den Mann eventuell öfters beobachtet haben wie er in ihre Wohnung ging, oder geht es den anderen Bewohnern genau so?

Vielleicht könnten Sie mit der Person die jetzt in dieser Wohnung ist Kontakt aufnehmen,nachfragen ob es wieder vorgekommen ist und dann zusammen eine Falle stellen z. B. versteckte Kamera.

Ich würde Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen diesen Mann stellen.

Bin selbst Objektbesitzerin,aber so etwas würde mir im Traume nicht einfallen.

Ich frage mich auch wie eine Heizung(welches Teil) für 3 Wohnungen in der heutigen Zeit in einer Wohnung untergebracht sein kann?
Wie wurden die Heizkosten überhaupt abgerechnet?

Lassen Sie sich das auf keinen Fall gefallen.

Gruß
monika61

Hallo Monika,

wir brauchen den Beweis das er in der Wohnung war nicht mehr erbringen, da er es sogar schriftlich zugegeben hat. Die Richterin weiß das auch. Es geht für sie lediglich um die Frage, ob er die Erlaubnis hatte oder nicht. Er und seine Frau behaupten ja, mein Mann und ich versuchten sie bisher vergeblich vom Gegenteil zu überzeugen. Da er im nächsten Termin als Zeuge aussagen darf und wir nicht, haben wir wohl wenig Chancen.

Aber die Idee mit den Vormietern verfolgen wir auch schon mit Nachdruck, denn wir wissen, dass er dieses Spiel schon mehrfach getrieben hat. Nur bisher hat niemand wie wir Anzeige erstattet. Leider wurde die Anzeige nicht weiterverfolgt, da gegen ihn bisher nichts in dieser Richtung vorliegt. Wir müssen also privatrechtlich gegen ihn vorgehen. Diesen Weg versuchen wir zwar gerade, aber wenn das Gericht immer so richtet, dann ist es kein Wunder.

Gruß Sallie