Hausfriendensbruch durch Vermieter?

Hallo zusammen,

angenommen, es ereignet sich folgende Situation: Ein Mieter hat die Wohnung gekündigt und lebt schon in der neuen Wohnung, zahlt aber bis zum Ende des Monats Miete für die alte Wohnung, die er nebenbei auch noch renoviert, und in der er noch Sachen stehen hat.

Der Vermieter möchte Besichtigungen durchführen und „leiht“ sich den Schlüssel für einen Tag vom Mieter. Bei der Rückgabe sagt er, er habe sich den Schlüssel nachmachen lassen, Mieter weist Vermieter aber darauf hin, dass er bitte anrufen soll, wennn er in der Wohnung ist (was nicht heißt, dass das okay ist!)

Mieter telefoniert zwei Tage später mit Vermieter, der sagt, er habe am nächsten Tag „wahrscheinlich“ Besichtigungstermine. Am besagten nächsten Tag geht Mieter in seine Wohnung und sieht: - Sachen sind alle umgeräumt worden (auch wennn es teilweise nur Müll war) und: Vermieter ist mit Interessenten in der Wohnung.

Mieter bleibt freundlich, weist der Vermieter aber darauf hin, dass er hätte anrufen sollen, worauf der Vermieter sagt, er habe doch geklingelt…und es war keiner da.

Ist das Hausfriendensbruch? Wie weit darf der Vermieter gehen? Hat dadurch, dass Vermieter mit dem nachgemachten Schlüssel in die Wohnung geht - nicht auch gleichzeitig schon eine Art Wohnungsübergabe stattgefunden?

Fakt ist, es ist für den Mieter sogar gut, wenn der Vermieter sich „strafbar“ macht, da es noch Streitigkeiten wegen der Renovierung gibt…

oder hat der Vermieter etwa richtig gehandelt?

Der Vermieter möchte Besichtigungen durchführen und „leiht“
sich den Schlüssel für einen Tag vom Mieter. Bei der Rückgabe
sagt er, er habe sich den Schlüssel nachmachen lassen, Mieter
weist Vermieter aber darauf hin, dass er bitte anrufen soll,
wennn er in der Wohnung ist (was nicht heißt, dass das okay
ist!)

Mieter telefoniert zwei Tage später mit Vermieter, der sagt,
er habe am nächsten Tag „wahrscheinlich“ Besichtigungstermine.
Am besagten nächsten Tag geht Mieter in seine Wohnung und
sieht: - Sachen sind alle umgeräumt worden (auch wennn es
teilweise nur Müll war) und: Vermieter ist mit Interessenten
in der Wohnung.

Mieter bleibt freundlich, weist der Vermieter aber darauf hin,
dass er hätte anrufen sollen, worauf der Vermieter sagt, er
habe doch geklingelt…und es war keiner da.

Klar, die Absprache war doch auch, dass der Vermieter „bitte anrufen soll, wenn er in der Wohnung ist“. Das hat er getan, er hat es dann beim Mieter klingeln lassen, der Mieter war aber offenbar in der neuen Wohnung nicht mehr erreichbar, da bereits selber auf dem Weg in die alte Wohnung.

Ist das Hausfriendensbruch?

Nein. Nur das widerrechtliche Eindringen in das befriedete Besitztum eines anderen ist Hausfriedensbruch. Hier hat sich der Mieter aber damit einverstanden erklärt, dass der Vermieter ihn aus der Mieterwohnung heraus anruft. Außerdem hat der Vermieter ja sogar einen Schlüssel, um zwecks Anruf in die Wohnung gelangen zu können, und der Mieter billigt das. Von daher kann begrifflich kein widerrechtliches Eindringen in befriedetes Besitztum stattgefunden haben.

Wie weit darf der Vermieter gehen?

So weit, wie es der Mieter zugesteht. Ansonsten so weit, wie das Gericht es im Streitfall als dem Mieter zumutbar billigt. Die Maßstäbe an die Zumutbarkeit wären sicher höher anzulegen, wenn die Wohnung noch bewohnt wäre. Die vorliegende Absprache erscheint dem unvoreingenommenen Betrachter pragmatisch.

Hat dadurch, dass Vermieter mit dem nachgemachten Schlüssel in
die Wohnung geht - nicht auch gleichzeitig schon eine Art
Wohnungsübergabe stattgefunden?

Nein.

Fakt ist, es ist für den Mieter sogar gut, wenn der Vermieter
sich „strafbar“ macht, da es noch Streitigkeiten wegen der
Renovierung gibt…

Was soll die Verpflichtung zur Übernahme von Renovierungskosten durch Person A mit der möglichen Strafbarkeit der Handlung von Person B zu tun haben.

oder hat der Vermieter etwa richtig gehandelt?

Der Fallschilderung nach: Ja!

Gruß
smalbop

Hallo,

danke für die Antwort. Die Formulierung „wenn er in der Wohnung ist“, war falsch. Gemeint war natürlich, dass er anruft, wenn er weiß, dass er einen Termin hat und in die Wohnung möchte - nicht erst, wenn er da ist und auch das hat er ja nicht getan.

Der Schlüssel wurde ihm ja nicht überlassen, sondern für DEN EINEN TAG geliehen und er hat sich den Schlüssel einfach nachmachen lassen. Die rechtliche Lage wäre doch die, dass er bei berufstätigen Mietern 1 x in der Woche das Recht hat, in die Wohnung zu kommen - klar, sie sind schon ausgezogen und er möchte häufiger rein - aber auf diese ARt und Weise kann das doch nicht richtig sein - ganz davon abgeseehen, dass die Mieter noch persönliche Gegenstände in der Wohnung haben und nicht wissen, wann fremde Personen in der Wohnung sind.

Die Mieter haben ja mitgeholfen, Nachmieter zu finden (Anzeigen im Internet etc.), Besuche der Vermieters erlaubt usw. Sie waren lediglich eine Woche nicht zu erreichen und das wird doch erlaubt sein, oder?

Hallo

Der Schlüssel wurde ihm ja nicht überlassen, sondern für DEN
EINEN TAG geliehen und er hat sich den Schlüssel einfach
nachmachen lassen. Die rechtliche Lage wäre doch die, dass er
bei berufstätigen Mietern 1 x in der Woche das Recht hat, in
die Wohnung zu kommen - klar, sie sind schon ausgezogen und er
möchte häufiger rein - aber auf diese ARt und Weise kann das
doch nicht richtig sein - ganz davon abgeseehen, dass die
Mieter noch persönliche Gegenstände in der Wohnung haben und
nicht wissen, wann fremde Personen in der Wohnung sind.

Gerade deshalb, weil die Mieter schon ausgezogen sind, würde ich das als vergleichsweise unproblematisch ansehen. Und die fremden Leute sind ja nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung.

Die Mieter haben ja mitgeholfen, Nachmieter zu finden
(Anzeigen im Internet etc.), Besuche der Vermieters erlaubt
usw. Sie waren lediglich eine Woche nicht zu erreichen und das
wird doch erlaubt sein, oder?

Sicher ist sowas erlaubt, aber das war ja nicht die Frage im UP.

Gruß
smalbop

Gerade deshalb, weil die Mieter schon ausgezogen sind, würde
ich das als vergleichsweise unproblematisch ansehen. Und die
fremden Leute sind ja nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung.

nur wer in einer mietwohnung auch wohnt, kommt in den genuss, dass sein eigentum nicht betreten werden darf? das ist aber eine - sagen wir einmal, ziemlich schmalköpfige interpretation des begriffes „hausrecht“.

wenn das so weiter geht, solltest du einmal in betracht ziehen, dich auf deine kernkompetenzen zu beschränken, die darin liegen, nicht 1129 konforme postings zu outen :wink:

Gruß
smalbop

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nur wer in einer mietwohnung auch wohnt, kommt in den genuss,
dass sein eigentum nicht betreten werden darf? das ist aber
eine - sagen wir einmal, ziemlich schmalköpfige interpretation
des begriffes „hausrecht“.

Da hast du wohl nicht den ganzen Faden durchgelesen, um zu einer so undifferenzierten Ansicht über meine differenzierte Ansicht zu kommen.

wenn das so weiter geht, solltest du einmal in betracht
ziehen, dich auf deine kernkompetenzen zu beschränken, die
darin liegen, nicht 1129 konforme postings zu outen :wink:

Dafür, dass du erst seit stark einer Woche Mitglied bei w-w-w bist, hälst du dich aber schon für einen ganz großen Checker, was? :smiley:

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nur wer in einer mietwohnung auch wohnt, kommt in den genuss,
dass sein eigentum nicht betreten werden darf?

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist Dir geläufig?

Gruß

osmodius

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