Hallo zusammen,
angenommen, es ereignet sich folgende Situation: Ein Mieter hat die Wohnung gekündigt und lebt schon in der neuen Wohnung, zahlt aber bis zum Ende des Monats Miete für die alte Wohnung, die er nebenbei auch noch renoviert, und in der er noch Sachen stehen hat.
Der Vermieter möchte Besichtigungen durchführen und „leiht“ sich den Schlüssel für einen Tag vom Mieter. Bei der Rückgabe sagt er, er habe sich den Schlüssel nachmachen lassen, Mieter weist Vermieter aber darauf hin, dass er bitte anrufen soll, wennn er in der Wohnung ist (was nicht heißt, dass das okay ist!)
Mieter telefoniert zwei Tage später mit Vermieter, der sagt, er habe am nächsten Tag „wahrscheinlich“ Besichtigungstermine. Am besagten nächsten Tag geht Mieter in seine Wohnung und sieht: - Sachen sind alle umgeräumt worden (auch wennn es teilweise nur Müll war) und: Vermieter ist mit Interessenten in der Wohnung.
Mieter bleibt freundlich, weist der Vermieter aber darauf hin, dass er hätte anrufen sollen, worauf der Vermieter sagt, er habe doch geklingelt…und es war keiner da.
Ist das Hausfriendensbruch? Wie weit darf der Vermieter gehen? Hat dadurch, dass Vermieter mit dem nachgemachten Schlüssel in die Wohnung geht - nicht auch gleichzeitig schon eine Art Wohnungsübergabe stattgefunden?
Fakt ist, es ist für den Mieter sogar gut, wenn der Vermieter sich „strafbar“ macht, da es noch Streitigkeiten wegen der Renovierung gibt…
oder hat der Vermieter etwa richtig gehandelt?

