Hausgekauft Wasseranschluss abgestellt Grundgebüh

Hallo

Schmidts haben von der Amtsverwaltung/Bauamt ein altes Haus gekauft. Dieses stand mehr als 3 Jahre leer und wurde durch eine Wohnungsbaugenossenschaft(folgend WBG) verwaltet. Der Wasseranschluss also die Grundgebühr wurde während dieser Zeit des Leerstandes fleißig an den Versorger bezahlt. Der Wasseranschluß wurde aber irgendwann am Hauptabsperrhahn auf der Straße abgesperrt. In den allg. Geschäftsbedingungen des Versorgers steht, dass eine Kündigung nur zum Monatsende erfolgen kann, betrifft also den vorherigen Verwalter. Anscheindend wurde durch die WBG vergessen den Anschluss zu kündigen. Es gibt ein Schreiben der WBG vom August an den Versorger. Jetzt soll die Grundgebühr rückwirkend zum Termin des Hauskaufes im Mai von Schmidts bezahlt werden, obwohl der Hauptabsperrhahn immer noch zu ist. So folgend dann auch dann noch die Gebühr für den Abwasseranschluss der ja auch nicht genutzt werden konnte.

Die alten Stahlrohr- Wasserleitungen wurden sofort mit der Entkernung des Hauses entfernt, so auch die vorhandenen Toiletten und Waschbecken. Bis heute ist auch nichts (Wasserleitungen und Toiletten) eingebaut, da Schmidts noch immer die Fußböden und Decken rausreißen und neu bauen.

Das Haus ist Baujahr 1910, „renoviert“ zwar 1984 aber noch immer unbewohnbar und muss erst ausgebaut werden.

Wenn der Vertrag, welcher mit den Daten vom Mai vorausgefüllt „nur noch unterschreiben und zurückschicken“ ankam nicht sofort unterschrieben zurückgesendet wird, wollen die „Versorger“ als Retourkutsche nächste Woche den Wasserzähler ausbauen…

und wenn dann das Haus im Dezember bezogen wird, muss ein neuer Hausanschluß angemeldet und bezahlt werden.

Wie können Schmidts hier vorgehen? Von der Verbraucherschutzzentrale wurde ihnen geraten dem Versorger einen Vertragsbeginn „ab dem Zeitpunkt der Versorgung“ anzubieten. Auf diesen Vorschlag reagieren Die aber garnicht.

Schmidts sollen den Vertrag von der WBG „übernehmen“ und dies rückwirkend… Solche „Übernahme des Vorvertrages“ gibt es aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Hallo,

wie kann man ein Haus neu aufbauen, ohne Wasser zu haben ?

Oder hat Fam. Schmidt eine Quelle auf dem Grundstück entdeckt ?

Außerdem ist hier ein Widerspruch - wenn alle Wasserleitungen entfernt sind, gibt es auch keinen Wasserzähler.

Gruß Merger

Der Mann von den Wasserwerken hat also auch geantwortet.

Haus bauen ohne Wasser geht. Bei Holzhäusern zum Beispiel.
Auf dem Grundstück gibts ne Quelle, da kommt nämlich Wasser von oben…
Die Wasserleitung bis zum Zähler gehört doch Euch von den Wasserwerken und der Rest uns,
also darf ich die auch abbauen.

Fragen sollten doch bitte etwas mit Qualität beantwortet werden Herr Sülzer, ähhh verwechselt Melzer!

Hallo Herr Spaßvogel!

Der Mann von den Wasserwerken hat also auch geantwortet.

Der richtige Ansatzpunkt - einfach die Wasserwerke bzw. Stadtwerke anrufen.

Hallo

Anscheindend wurde durch die WBG vergessen den Anschluss zu
kündigen. Es gibt ein Schreiben der WBG vom August an den
Versorger. Jetzt soll die Grundgebühr rückwirkend zum Termin
des Hauskaufes im Mai von Schmidts bezahlt werden, obwohl der
Hauptabsperrhahn immer noch zu ist. So folgend dann auch dann
noch die Gebühr für den Abwasseranschluss der ja auch nicht
genutzt werden konnte.

Die Frage ist also, ob ein Vertrag besteht und wer dann der Vertragspartner ist, bzw. gegenüber wem Ansprüche bestehen, WBG oder Neubesitzer.

Die alten Stahlrohr- Wasserleitungen wurden sofort mit der
Entkernung des Hauses entfernt, so auch die vorhandenen
Toiletten und Waschbecken. Bis heute ist auch nichts
(Wasserleitungen und Toiletten) eingebaut, da Schmidts noch
immer die Fußböden und Decken rausreißen und neu bauen.

Das kann dem Versorger egal sein. Wenn ein Vertragsverhältnis besteht ist die Grundgebühr zu zahlen, egal ob der Hausbesitzer Rohre hat und sinnvoll Wasser nutzen kann oder nicht. (Übrigens hast du mit keinem Wort Abwasser/Regenwasser erwähnt, die Wasserversorgung beschränkt sich nicht auf nur eine Richtung.)

Wenn der Vertrag, welcher mit den Daten vom Mai vorausgefüllt
„nur noch unterschreiben und zurückschicken“ ankam nicht
sofort unterschrieben zurückgesendet wird, wollen die
„Versorger“ als Retourkutsche nächste Woche den Wasserzähler
ausbauen…

Wenn kein Vertrag besteht, hätte der Versorger den Zähler schon im Mai abholen können, also kein spezieller Nachteil für den Besitzer.

und wenn dann das Haus im Dezember bezogen wird, muss ein
neuer Hausanschluß angemeldet und bezahlt werden.

Was ja der normale Weg wäre - Haus wird verkauft, Abmeldung durch WBG, Umbau durch Neubesitzer, Anmeldung durch Neubesitzer. Wobei noch zu klären wäre was die lokale Satzung zum Thema Abwasser und Zwangsanschluss sagt.

Schmidts sollen den Vertrag von der WBG „übernehmen“ und dies
rückwirkend… Solche „Übernahme des Vorvertrages“ gibt es
aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Nimm den Taschenrechner und kalkuliere was teurer ist, Neuanmeldung oder Grundgebühr ab Mai.

Die Schmidts können natürlich auf eine rechtmässige Abwicklung bestehen, das bedeutet komplette Neuanmeldung im Dezember. Für die Grundgebühr der vergangenen Monate wird dann auf das Fehlen einen gültigen Vertrags zwischen Käufer und Versorger hingewiesen. Der gesperrte Haupthahn kann dann dem Besitzer egal sein.

Ich sehe nicht, wo der Versorger etwas falsch gemacht hat, nur mögliche Fehler und Nachlässigkeiten bei WBG und Hauskäufer.

Gruße
.L