Guten Tag,
wenn der Eigentümer einer Wohnung ständig abwesend ist und die Wohnung quasi unbenutzt steht, muss das Hausgeld dann in vollem Umfang bezahlt werden?
Vielen Dank
René
Ja.
Ja.
Aber natürlich
Das Hausgeld ist nicht für irgendwelche Abnutzungen durch Gebrauch in der Wohnung, sondern für Verwaltungskosten und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum - z.B. Fassade/Dach müssen irgendwann mal ersetzt werden, egal ob irgendjemand im Haus wohnt oder nicht.
Wenn mit dem Hausgeld auch Betriebskosten gemeint sind: auch die entstehend teilweise völlig unabhängig von einer Nutzung (Grundsteuer, Versicherungen, Grundkosten für Heizungs-/Warmwasserbereitschaft, Schornsteinfeger, Gartenpflege usw usw). Zudem wird nach einem Abrechnungszeitraum nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet (Heizung, Wasser) und eine eventuelle Überzahlung zurückerstattet.
Gruß Rudi