Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Ich würde mir gerne eine Eigentumswohnung Kaufen.
Die Wohnung ist z.Z. vermietet. In der Anzeige steht drin das ich ein Hausgeld von 132€ zahlen muss… nun ist die Frage ob das Hausgeld in der Warmmiete die ich einnehme schon enthalten ist, oder ob ich das Hausgeld zusätzlich Zahlen muss…

Habe Ich noch andere Kosten die auf mich zukommen würden???

Hallo, das Hausgeld musst du auf jeden Fall zahlen. Die Heizkosten müssten dann später der Mieter zahlen. Von dem Wohngeld kannst du eine ganze Menge an den Mieter weitergeben. Aber es kommen auch noch Grunderwerbssteuer auf dich zu, die 1/4-jährlich zu entrichten sind. Hängt vom Kaufpreis ab, ist aber nicht so furchtbar viel. Was an Kosten an den Mieter weitergegeben wird, ist individuell und da musst du dich erkundigen (?). Aber denke auch dran, dass die Mieteinnahmen von der Steuer abzusetzen sind. Ich schlage vor, du beräts dich mit einem Steuerberater, der sich im Wohnrecht auskennt. Gruß Uli

Hi André,

das Hausgeld umfasst die umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten.
Nicht umlegen kannst Du z.B. Rücklagen, Instandhaltung oder Verwalterkosten.
D.h. das Hausgeld ist ca. 20-30% höher als die Nebenkosten für den Mieter.

Andere Kosten:
Nun, da guckst Du am Besten mal in die Versammlunsprotokolle - alles, was die Gemeinschaft beschliessst und nicht aus den Rücklagen bestritten werden kann, musst Du als „Sonderzahlung“ leisten.
Meistens geht es hier um „teure“ Dinge, wie Dach, Heizungh, Dämmung etc

Viele Grüße vom
Michael

Hallo,
Die Warmmiete enthält Kaltmiete + umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten.
Die Umlage, die der Mieter für Betriebskosten zahlt, ist regelmäßig niedriger, als das Hausgeld, das der Eigentümer zu zahlen hat. Das Hausgeld beinhaltet auch die nichtumlagefähigen Betriebskosten wie:

  • Verwaltergebühr,
  • Rücklagen,
  • Reparaturen und periodische Instandsetzung.
    Tipp: Sich vom Eigentümer die letzten 2 Betriebskostenabrechnungen geben lassen. Viele Hausverwaltung weisen die Kosten getrennt nach umlagefähig und nicht umlagefähig aus. Dann kann man sehen, wie hoch die Kostenbelastung durch die nichtumlagefähigen Kosten ist.
    Außerdem sollte man die Hausverwaltung fragen, ob Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Das kann zu Sonderumlagen führen, die ebenfalls vom Eigentümer zu tragen sind und nur im Falle einer Modernisierung auf den Mieter umlegbar sind.

Hallo!
Was alles in dem zu zahlenden Hausgeld enthalten ist,
lässt sich pauschal nicht beantworten. Auf jeden Fall
sind dies die Instandhaltungsrücklage, die von der
Eigentümergemeinschaft für zukünftige Instandhaltungen
am Haus angespart wird, sowie der Anteil an der
Gebäudeversicherung. Strom, Wasser, Gas etc. kann auch
enthalten sein, es sei denn diese Kosten werden direkt
von den Wohnungseigentümern an die Versorger
entrichtet. Dies muss beim Hausverwalter erfragt
werden.
Für die Zahlung des Hausgeldes an die
Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den Verwalter)
sind immer die Eigentümer verantwortlich. Welche Kosten
auf die Miete umgelegt werden dürfen, kann ich nicht
sicher beantworten. Bitte wende dich hierzu an einen
Experten für Mietrecht.

Viele Grüße
Thomas

Hallo,

natürlich kommen beim Kauf einer Eigentumswohnung noch zusätzliche Kosten auf Sie zu.
Erstens wäre zu klären ob die 132 Euro Hausgeld im Mietvertrag fixiert sind. Falls ja, dann kann es sein, daß Sie eventuelle Nachzahlungen, die in der Jahresabrechnungen abgerechnet werden alleine tragen müssen. Heizt der Mieter mehr als üblich oder hat er einen höheren Wasserverbrauchh oder die Stadt erhöht die Müll- bzw Strassenreinigungsgebühr, dann hätten Sie diese Extrakosten zu tragen!
Mieter freuen sich immer, wenn eine Warmmiete vereinbart wurde. Gerechter wäre es jedoch, wenn das Hausgeld nur eine Vorauszahlung ist und nach dem Jahresende eine echte Abrechnung kommt. Dann zahlt der Mieter das was er verbraucht - ist auch nicht unfair oder?

Weitere Laufende Kosten, die auf Sie zukommen können sind Rücklagen - das ist in der Regel in der Teilungserklärung vereinbart. Es wird immer ein Preis pro Quadratmeter monatlich gezahlt. Die Teilungserklärung sollte man sich vor dem Kauf auf jeden Fall mal durchlesen, da hier wichtige Vereinbarungen für die Eigentümer enthalten sind.

Außerdem sind Reparaturkosten zu zahlen, die das Rücklagenkonto übersteigen - das kann man zwar theoretisch auf Mieter umlegen aber auch nur, wenn der Mietvertrag das zulässt. In jedem Falle wird erst einmal wird der Eigentümer zur Kasse gebeten.

Investitionen sind von den Eigentümern alleine zu tragen. Man kann zwar einen teil von der Steuer absetzten aber das st nicht viel. Über Investitionen gibt es in der Regel in einer Eigentümerversammlung Absprachen unter den Eigentümern. Hier ist immer wichtig sich auch mal die Protokolle der Eigentümerversammlungen durchzulesen ob in naher Zukunft größere Investitionen anstehen oder ob wegen leerer Kassen evtl. schon länger nötige Investitionen geschoben werden. Außerdem lernt man etwas über die Gemeinschaft der Eigentümer ob diese recht streitbar sind oder zänlisch. Das kann man auch aus dem Protokollen der Versammlung lesen. gibt es keine Protokolle und keien Eigentümerversammlung, dann ist das auch ein schlechtes Zeichen. Dann haben die Eigentümer kein Interesse und man überlässt das Rider komplett dem Verwalter. Das geht in den Seltensten Fällen gut! Meist zahlt man zu viel, da die Verwlater unbeobachtet wirtschaftenn können und das natürlch nicht uneigennützig machen.

Die Bausubstanz des Hauses ist auch wichtig zu prüfen damit da nicht schon länge was defektes schwelt wie z.B. eine 25 Jahre alte Heizung oder ein Fahrstuhl, der mal saniert gehört weil er ständig Reparaturen hat oder oder oder.

Ja und was kommt noch als Kosten - natürlich einmalig die Grunderwerbsteuer - dafür gibt es feste Sätze, die sich nach dem Kaufpreis richten. Und je nach Satzung der Gemeinde kommt auch die jährliche Grundsteuerabrechnug ins Haus.

Die Satzung der Gemeinde muss man sowieso mal lesen um zu erfahren was mit der Abwaserkanalprüfung lost ist. Diese muss bis 2015 abgeschlossen sein und dabei werden meist auch die Eigentümer zur Kasse gebeten.

Inder Satzung steht auch welche Willkür die Gemeinde ausüben kann in Punkto Baumfällung, Müllabfuhr und nicht zuletzt Strassenanbindung. Manche Gemeinden bitten hier die Eigentümer recht schmerzhaft und plötzlich zur Kasse.

Alles in Allem sollte man aber nicht vor dem Kauf einer Eigentumswohnung zurück schrecken. Gerade bei den heutigen Zinssätzen ist Mieten teuer als Kaufen, so daß man als Vermieter immer Geld übrig behalten sollte. Wichtig ist aber auch hier, daß man sich vorbereiten sollte und lieber einmal mehr die Gegebenheiten erfragt bevor man einen Vertrag unterschreibt, in dem sich zu viele unerwartete Kosten verstecken.

Grüsse,
andie

Das Hausgeld ist in der Warmmiete bis auf die beiden Positionen Verwaltergebühren und Beiträge zur Wohngeldrücklage enthalten.

Die Nebenkosten der MIETER SIND andere Kosten als das Hausgeld der Eigentümer.Der Eigentümer muß z.B:Hausverwalterkosten Rücklagen usw.bezahlen.Da solltest du dich nochmal genau informieren .Las dir die Abrechnung der Hausverwaltung zeigen.Da müssen alle Kosten genau drin stehen.Gruß Ralf