Hausgeld bei Leerstand

Hallo!

Soweit ich das durchschaue sind beim Hausgeld (Eigentumswohnung) in der Regel auch Pauschalen für nutzungsabhängige Leistungen enthalten?!

z.B. Müllabfuhr, Abwasser?, etc.

Wenn die Eigentumswohnung aber leersteht, kann man eine Reduktion des Hausgeldes auf ein Minimum vorab verlangen? Schließlich entstehen keine nutzungsabhängigen Kosten.

Erfahrungen?! Möglichkeiten?!

Lieben Gruß
Skyver

Nein,
diese Zahlungen sind im Innenverhältnis für den Wohnungseigentümer nutzungsunabhängig. Du erfaßt ja nicht wieviel Müll der Einzelne produziert, bzw. wieviel mal der Fahrstuhl benutzt wird.
Gruß n.

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Danke, das läßt dann auch den umgekehrten Schluß zu, dass ich als sagen wir mal Eigentümer, der zur Zeit im Haus als einziger seine Wohnung bewohnt (alle anderen leerstehend) nicht befürchten müßte, alle Umlagen selbst zu tragen.

Hoffe ich mal.

Lieben Gruß
Skyver

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Hallo!

Soweit ich das durchschaue sind beim Hausgeld
(Eigentumswohnung) in der Regel auch Pauschalen für
nutzungsabhängige Leistungen enthalten?!

z.B. Müllabfuhr, Abwasser?, etc.

Wenn die Eigentumswohnung aber leersteht, kann man eine
Reduktion des Hausgeldes auf ein Minimum vorab verlangen?
Schließlich entstehen keine nutzungsabhängigen Kosten.

Erfahrungen?! Möglichkeiten?!

Hallo,

bei uns im Haus werden die Gebühren für Müll und (Ab)wasser nach der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben abgerechnet. Diese hättest Du dann alleine zu tragen.
Aber das war eine Entscheidung der Wohnungsbesitzerversammlung, daß das so geregelt wird. Die Rücklage beispielsweise geht nach der Fläche der Wohnungen…

Viele Grüße
HylTox

So ist es!
Vielleicht noch eine Anmerkung zum Vorposter …
die Eigentümerversammlung kann nicht mehrheitlich die Kostenverteilung ändern,sondern nur mit allen Stimmen. Selbst dann gilt dies nur für die zustimmenden Eigentümer. Um auch für die Rechtsnachfolger (spätere Käufer) eine Änderung verbindlich zu machen, ist eine notarielle Änderung der Teilungserklärung erforderlich.
gruß n.

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