Es handelt sich um eine ETW mit 50 qm mit einer Kaltmiete von 400 Euro. Die Nebenkosten
für den Mieter sind 150 Euro. Das Hausgeld beläuft sich auf 200 Euro mtl. Das Objekt ist
Baujahr 1995 und neu saniert mit Bad ect. Es gibt eine Hausverwaltung und mit welchem
Nettogweinn kann man monatlich rechenen? Was die Rücklage für Instandhaltung ist, weiss
ich leider nicht. Hat jemand Erfahrung damit! Für eine Nachricht bedanke ich mich!
Es handelt sich um eine ETW mit 50 qm mit einer Kaltmiete von
400 Euro. Die Nebenkosten
für den Mieter sind 150 Euro. Das Hausgeld beläuft sich auf
200 Euro mtl. Das Objekt ist
Baujahr 1995 und neu saniert mit Bad ect. Es gibt eine
Hausverwaltung und mit welchem
Nettogweinn kann man monatlich rechenen?
350
Was die Rücklage für
Instandhaltung ist, weiss
ich leider nicht.
das ist ein monatlicher betrag auf das sparbuch der hausgemeinschaft, damit bei größeren reparaturen nicht gesammelt werden muss, sondern vom ersparten genommen werden kann
was verstehst du unter Nettogewinn? Das wäre das, was übrig bleibt nach Abzug aller Kosten, also z.B. Instandhaltung etc. - FALLS sie komplett bezahlt ist. Ansontsen, wenn noch eine Finanzierung darauf liegt, die Miete nach Abzug der Zahlungen an die Bank, der Instandhaltung, sonstiger Kosten, ggf. AfA-Berücksichtigung … das kann dir von hier aus keiner sagen, was der Nettogewinn ist - zumal ein solcher auch noch steuerlich zu berücksichtigen ist.
Falls du die Wohnung kaufen willst, lass dir von der Verwaltung den aktuellen Wirtschaftsplan zeigen und schriftlich von dort ausführen, welche Sonderumlagen ggf. geplant sind.
Auf Basis deiner Angaben lässt sich keine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen.
Es handelt sich um eine ETW mit 50 qm mit einer Kaltmiete von 400 Euro. Die ::Nebenkosten
für den Mieter sind 150 Euro. Das Hausgeld beläuft sich auf 200 Euro ::mtl.
= 350
gruß inder
itte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
Es handelt sich um eine ETW mit 50 qm mit einer Kaltmiete von 400 Euro. Die ::Nebenkosten
für den Mieter sind 150 Euro. Das Hausgeld beläuft sich auf 200 Euro ::mtl.
= 350
Wieso zählen die vom Mieter zu entrichtenden Nebenkosten zum Gewinn? Das ist doch nur die Erstattung von Kosten, die der Vermieter hat.
nun ist die Wohnung bei dieser Miete vermutlich auch nicht riesig groß - hoffentlich nicht in so einem 1-Zimmer-Appartment-Bunker aus den 1970er Jahren: Da wäre mit 50 € Instandhaltungsrücklage kein Blumenstrauß zu gewinnen und man dürfte sich seelisch auf eine gut sichtbare jährliche Umlage vorbereiten.
Wieso zählen die vom Mieter zu entrichtenden Nebenkosten zum
Gewinn? Das ist doch nur die Erstattung von Kosten, die der
Vermieter hat.
auf der seite der einnahmen wird alles gerechnet, was vom mieter reinkommt (miete + umlagen). dagegen gehen alle zahlungen, die beim vermieter abgehen (hier hausgeld).
nun ist die Wohnung bei dieser Miete vermutlich auch nicht
riesig groß -
Laut UP 50 qm. Vielleicht kannst du mir aber noch erklären, welche Posten denn die 150€ Nebenkosten bei dieser Grösse enthalten. Ich komme, wenn ich die Verbauchskosten abziehe, für mein deutlich grösseres EFH nicht einmal annähernd auf eine solche Summe.
da der Begriff des „Hausgelds“ nicht allgemeingültig definiert ist, liegt es nahe, den gesamten monatlich vom Eigentümer an den Verwalter entrichteten Betrag so zu nennen: Wirtschaftlich und technisch macht es für den Eigentümer keinen Unterschied, ob er eine Zahlung für das Gemeinschaftseigentum oder für die Versorgung seines Sondereigentums leistet.