Hausgeld Grundlagenvertrag vs Teilungserklährung

Hallo Forum,

wenn sich Grundlagenvertrag und Teilungserklährung hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung widersprechen.

Was hat nun Vorrang?

Danke…

Was hat der Grundlagenvertrag mit dem WEG-Recht zu tun?

So verstehe ich das „Konstrukt“ verstehe:

Der Grundlagenvertrag (richtiger: Grundlagenurkunde) wird ganz zu beginn mit Bau erstellt (Notariell) beurkundet. Hier wird schon die NK Abrechnung geregelt.

Später kommt beim Verkauf der einzelnen Wohnungen die Teilungserklährung.

Der Verwalter behauptet (anders als in der Vergangenheit durchgeführt) das der Grundlagenurkunde vorrang vor der Teilungserklährung hat.

„Grundlagenvertrag“ kenne ich nur in einem etwas anderen Zusammenhang
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag
In der Reihenfolge könnte aber schon ein Denkfehler sein:
Die Teilungserklärung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Grundlage hierzu ist das WEG http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/index.html Bezüglich Betriebskosten siehe § 16
Davor kann höchstens eine Absichtserklärung der Vertragsparteien stehen, irgendetwas kaufen/verkaufen zu wollen.

vnA