Hausgeld mischimmobilie

wir sind eigentümer einer gewebebeimmobilie, welche sich im gebäude mit 5 etw befindet. unser eingang ist separat, zum treppenhaus der etw haben wir keinen zutritt. müssen wir die rücklagen für instandhaltungskosten, also z.b. auch die sanierung dieses treppenhauses mit bezahlen?

wir sind eigentümer einer gewebebeimmobilie, welche sich im
gebäude mit 5 etw befindet. unser eingang ist separat, zum
treppenhaus der etw haben wir keinen zutritt. müssen wir die
rücklagen für instandhaltungskosten, also z.b. auch die
sanierung dieses treppenhauses mit bezahlen?

Das steht mit Sicherheit in der Teilungserklärung.