Liebe wer-weiss-wass-leser.
IWohnungseigentümer in einem Hochhaus in BW. Das Hausgeld/Wohngeld wird je nach Wohnungsgröße berechnet und nach Stockwerk. Je höher, je teuerer. Hier ist mir die Berechnungsgrundlage nicht klar. Laut Verwalter eine Mischung von Vorjahreswerten, Kostensteigerungen, üblichen Werten aus Wasser- und Ölmenge. Ist das gesetzlich nicht irgendwie geregelt? Sonst regelt der Staat doch alles. Wer könnte mir hier auskunft geben.
Vielen Dank im voraus und gruß manfredo
Hallo Manfredo,
ich habe wohl richtig gelesen, die Höhe des Hausgeldes nach Wohnfläche und Stockwerk???
Ei ei ei, so was hab ich noch nie gehört, habt ihr eine ordentliche Hausverwaltung?
Die Höhe des Hausgeldes berechnet sich nach Miteigentumsanteilen, diese Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung geregelt und festgesetzt in der Regel nach 1.000tel oder 10.000tel.
Also Teilungserklärung rausholen und Wohnungsnummer suchen, da steht auch wie viele Miteigentumsanteile für die Wohnung gerechnet sind.
Nachforschen ob die Eigentümergemeinschaft dahin gehend eine Änderung beschossen hat und warum.
Äusserst seltsam das ganze???
Gruß
BHS-Huber
Zusatzinfo
Verbrauchsabhängige Kosten werden natürlich nach Verbrauch abgerechnet.
Wasser, Warmwasser und Heizung usw.
Moin,
i.d.R. wird nach MIteigentumsanteilen abgerechnet, nicht nach Fläche und Stockwerken. Es KÖNNTE ggf. in der Teilungserklärung eine andere Regelung zu finden sein, aber zu finden sein müsste sie. Eine Ausnahme bei Stockwerkswohnungen kann z.B. ein Aufzug sein, den brauchen Erdgeschossbewohner meist eher nicht (ausser bei Keller), da habe ich schon öfters Ausnahmen gesehen.
Was die Kalkulationsgrundlage angeht: Woraus sonst als aus Erfahrungswerten, sprich Vergangenheitswerten, sollte eine Kalkulation gemacht werden? Z.B. die Kosten des VOrjahres, eine angenommene Steigerung z.B. in HÖhe der Inflationsrate und möglicherweise bekannten Erhöhungen, z.B. bei Versicherungen, für das nächste Jahr - das ist gängige Praxis und schützt auch vor unliebsamen Nachzahlungen. Bringt ggf. etwas mehr Geld auf das Konto für unvorhergesehene Reparaturen etc. Das ist nicht so ganz ungewöhnlich, hängt natürlich auch davon ab, wie gross die Differenz von Jahr 1 zu Jahr 2 ist.
Womit begründet denn die Hausverwaltung, dass die Kosten steigen, je höher die Wohnung liegt? Das muss sie ja irgendwoher haben (Unterlagen, die zum Objekt gehören), sonst dürfte sie das eh nicht machen.
Gruß
Ex.