Hausgeld/Nebenkosten für 5, wohnen aber nur 2

Hallo Leute!

Ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung verkauft, welche jetzt vermietet wird.
Anfangs hieß es, das Hausgeld würde etwa 120 Euro betragen.

Jetzt bekam ich von der Hausverwaltung einen Brief, ich sollte monatlich 200 Euro Hausgeld bezahlen. Da mir der Betrag zu hoch war, forderte ich eine genaue Auflistung auf.
Auf dem Wirtschaftsplan für die Wohnung wurde vieles auf Grund der Größe berechnet (60qm) und einige Posten auf Grund der Einwohner, welche dort mit 5 Personen (!) angegeben war.
Ich hab denen dann geschrieben, daß in dieser 60qm Wohnung nur 2 Personen leben und nicht wie in der Abrechnung 5 Personen.

Mir wurde da geantwortet, daß die das nicht ändern können und daß ich die 200 Euro zahlen muß!

Ich denke das ist kaum richtig so, oder?
Oder muß ich bis zur nächsten Jahresabrechnung erstmal für 5 Personen zahlen und dann bekomme ich das zu viel bezahlte wieder? Das möchte ich aber nicht!

LG
Birger

Hallo, leider kenne ich mich mit EW nicht aus. Aber meinst Du nicht "Ge"kauft und du vermietest sie jetzt? Sorry. Trotzdem: Frohes Neues Jahr.

Ja, natürlich meine ich gekauft!

Hallo !
Ich nehme an, die Wohnung wurde gekauft und nicht verkauft.
Entscheidend ist für die Umlage aller Nebenkosten die Teilungserklärung der WEG, evtl. mehrheitliche Beschlüsse der Eigentümer und der Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres. Für eine genaue Antwort müsste man die Teilungserklärung usw. kennen.
Wenn in der Teilungserklärung steht, dass einige Kosten nach Anzahl der Bewohner der Wohnung umgelegt werden, dann sollte das auch von der Verwaltung zukünftig auch so getan werden.
Ich würde auf eine Änderung bestehen.
Grüße !
C.R.

In erster Linie solltest Du mal klären, um welche Kostenarten es sich dreht. Sind es umlagefähige Kostenarten, oder solche die ausschließlich vom Eigentümer getragen werden müssen (Verwaltergebühren, Instandhaltungsrücklagen, etc.) Sollten sich hinter den personenbezogenen Kosten umlagefähige Kosten verbergen, dann muss das natürlich von der HV korrigiert werden. Das musst Du dann als Punkt auf die nächste WEG-Versammlung setzen lassen, bzw. unter „Sonstiges“ dort vorbringen und beschließen lassen.
Guten Rutsch

Hallo Birger,
ich gehe davon aus, daß Sie versehentlich von einem Verkauf schreiben, es handelt sich doch sicher um einen Kauf.
Sicher hat die Hausverwaltung bei der Personenzahl einen Fehler gemacht (eine inaktuelle Personenzahl verwendet) und scheut sich nun vor dem Aufwand einer Korrektur, zumal erste Zahlungen vermutlich bereits geleistet wurden. Auf jeden Fall kann die Verwaltung den Wirtschaftplan korrigieren!
Sie sollten
erstens der Hausverwaltung schriftlich mitteilen, daß Sie eine Korrektur des Wirtschaftsplans verlangen und nur angemessene Zahlungen leisten werden und
zweitens sollten Sie die Teilungserklärung dahingehend prüfen, ob die dort vorgesehene Verteilung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan übereinstimmt. Wenn das so ist, sollten Sie in Ihrem Schreiben auch auf die Teilungserklärung verweisen. Ansonsten wäre der ganze Wirtschaftsplan zu beanstanden.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr
Jens Schütt

Hallo,
ich bin nicht sicher ob ich richtig verstanden habe: Sie haben verkauft? Warum müssen Sie dann Nebenkosten bezahlen???
Grundsätzlich gilt: bei Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung muss Widerspruch eingelegt werden. Dann sollte auf gütlichem Wege eine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden, also muss man sich zusammensetzen und alles kontrollieren.
Vielleicht wollen Sie sich nochmal melden und alles klarstellen?
Grüße, Zita

Hallo!

Ja, ich hatte mich vertan, es sollte nachtürlich „gekauft“ heißen und somit bin ich der Vermieter ^^

Hallo zurück!

Also zuerst einmal wirken Sie sehr blauäugig, wenn man eine Eigentumswohnung kauft, läßt man sich alle Protokolle und Abrechnungen der letzten drei Jahre kopieren, daraus kann man das „Hausgeld“ ganz genau entnehmen - man braucht also nicht sagen: zuerst sollten es etwa 120,- Euro sein.

Bei einer 60qm ETW haben Sie ca 280,- Euro Hausgeld, da
der Verwalter verdient, der Hausmeister, die Rücklage mit einer Sparsumme bedacht wird und letztendlich dann noch die tatsächlichen Kosten bezahlt werden müssen: Heizung, Wasser, Müll, Versicherungen, Reparaturen etc.

Allein Heizung für 60qm kosten ca. 2,5 Euro je QM !!!

Wenn Sie also jetzt 200,- Euro zahlen sollen, ist das meiner Meinung nach noch nicht das Ende der Fahnenstange, meint, die Abrechnung wird noch höher ausfallen.

Haben Sie denn die letzten drei Hausgeldabrechungen?
Dort steht doch schwarz auf weiss, was die Wohnung bei 60 qm kostet!

Das mit den 5 Personen ist sicher ein Fehler, denn die passen ja gar nicht in eine so kleine Wohnung.

Um Ihre wirkliche Frage kurz zu beantworten:
Natürlich zahlen Sie nicht erst für 5 Personen und dann wird neu auf 2 abgerechnet! Fordern Sie die Hausverwaltung auf, das sofort ab dem Tag des Einzugs der 2 Personen neu zu berechnen.

Die Verteilung auf QM und Personen darf übrigens willkürlich erfolgen, aber dann für alle Wohnungsbesitzer gleich.

Bei uns wird alles nur nach QM aufgeteilt, da wir alle 50qm Wohnungen haben und die sowieso nur mit 2 oder 3 Personen bewohnt sind.

Bitte nochmal an mich antworten, bin neugierig, vielleicht klärt sich auch einiges oder ich kann nochmals helfen: [email protected]

Viele Grüße
Diana

Hallo!

Da ist gar nichts blauäugiges dran!

  1. Der Wirtschaftsplan (auch für die letzten Jahre) lag vor. Die monatlichen Abschläge waren zwischen 100 und 200 Euro.
  2. Die Heizung läuft nicht über das Hausgeld.
  3. Wenn nach Ihrem Beispiel zwei gleiche Wohnungen 50qm haben, in der einen aber eine Person wohnt und in der anderen zwei Personen, ist klar daß in der Wohnung mit den zwei Personen deutlich mehr Wasser verbraucht und mehr Müll produziert wird. Daher werden solche Posten (normalerweise) nach Personenanzahl berechnet.

mfg
Birger

Hallo!

Ja, ich hatte mich vertan, es sollte nachtürlich „gekauft“
heißen und somit bin ich der Vermieter ^^

Hallo,
also lassen Sie sich doch einfach, wenn der Wirtschaftsplan wirklich so missverständlich ist, von der Hausverwaltung erläutern, nach welchen Kriterien das Hausgeld festgesetzt wurde, also warum eben die unterschiedlichen Rechengrößen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, also sollten Sie sich auch mal mit den anderen Eigentümern besprechen. Wenn eine Änderung in der Berechnung der einzelnen Posten herbei geführt werden soll, dann erfordert das einen Beschluss der Eigentümerversammlung!
Grüße, Zita

Der Wirtschaftsplan ist ja nicht unmissverständlich!
Die Hausverwaltung geht einfach davon aus, daß in meiner 60qm großen Wohnung 5 Personen leben und entsprechend hoch sind Positionen wie Müllabfahr, Wasser, usw. berechnet.
Tatsächlich wohnen aber nur 2 Personen in der Wohnung, ich soll aber trotzdem für 5 bezahlen.

Hallo, guten Tag
Leider verstehe ich das nicht. Sie haben eine Wohnung verkauft und sollen "Hausgeld " bezahlen ?
Was bitte ist „Hausgeld“?
mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Tag!

Natürlich dürfen nur die tatsächlichen Bewohner angerechnet werden.
Fordern Sie die Hausverwaltung zur Berichtigung auf.

mfg
Jihet

Hallo,
das meinte ich ja mit meiner Empfehlung, dem Wirtschaftsplan zu widersprechen. Wenn er auf falschen tatsachen beruht, ist das ja eigentlich klar!
Also: Widerspruch einlegen und Eigentümerversammlung einberufen lassen.
Grüße, Zita

Wenn die Angaben nicht stimmen, ist das keineswegs Ihr Problem. Das sollte die Hausverwaltung ohne Probleme ändern können. Sprechen Sie noch einmal in Ruhe mit diesen, warum das nicht zu ändern ist. Ist das Ergebnis dieses Gesprächs nicht zufriedenstellend, bleibt Ihnen nichts anders übrig als die 200 €/Monat zu zahlen oder den Fall einem Rechtsanwalt zu übergeben.

Gruß
hausblick

Hallo Birger,

was ein Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft an monatlichem Hausgeld zu zahlen hat, bestimmt der Wirtschaftsplan.
Über den wird in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen.
Danach ist er rechtlich bindend, bis in der nächsten Eigentümerversammlung über einen neuen beschlossen wird.
Dies bedeutet, dass die WEG-Verwaltung richtig handelt, wenn Sie Änderungen ablehnt.
Es stellt sich also die Frage: wann ist die nächste Versammlung ? … es kann kein Jahr mehr dauern - sie sollte in der ersten Jahreshälfte stattfinden.
Zuviel gezahltes Hausgeld bekommst Du dann halt zurück.
Andererseits muss die Verwaltung rechtzeitig die neue Personenzahl wissen - damit das nächste Hausgeld richtig berechnet wird.
Weiterhin kann es aber von Vorteil sein, zuviel zu zahlen, da oft unerwartete Kosten entstehen, die höher sind als im letzten Jahr - man denke an Heizkosten und Winterdienst - manchmal auch Wasser / Abwasser.
So kommst Du um eine Nachzahlung herum.
Falls Du es einfach nicht einsehen willst, zahle doch einmal von Dir aus in einem Monat ein bisschen weniger. Je nachdem wie aufgeweckt oder nachlässig der Verwalter bucht, merkt er es vielleicht gar nicht oder wenn, erst sehr spät. Eventuell ist es ihm aber auch Wurst - er wird in jedem Fall nur das von Dir gezahlte Hausgeld in der kommenden Abrechnung berücksichtigen.
Probleme könnten hier nur Kosten für Mahnungen machen.
Die kann er aber nur nehmen, wenn sie in einem Verwaltervertrag irgendwie vereinbart sind.

Freundliche Grüße

Roland Angermüller

Sehr geehrte Frau Birger,

das Wohngeld müßte Ihnen in der tatsächlichen Höhe beim Kauf mitgeteilt worden sein, oder zumindest aus den Unterlagen ersichtlich gewesen sein.
Die Hausverwaltung kann da nichts dafür und wenn der Verbrauch Ende des Jahres weniger ist, bekommen Sie das Geld zurückerstattet.
Zur Sicherheit können Sie noch einen Rechtsanwalt fragen.

MfG Roland Ritt