Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

in der Einkommenssteuererklärung 2016 kann ich aus der Nebenkostenabrechnung die Kosten für den Kaminkehrer, Instandhaltung und Gartengestaltung geltend machen. Leider wird uns diese Abrechnung für das Jahr 2016 erst im November 2017 zugestellt. Schneller ist unser Hausverwalter leider nicht.

Wie macht ihr denn das in diesem Fall? Die Steuererklärung soll bis Ende Mai eingereicht werden, aber die Nebenkostenabrechnung erhalte ich erst im November…

Danke für Eure Rückmeldung.

Hallo,

entscheidend ist das Jahr, in welchem die Abrechnung bei dir eintrifft.
Die ansatzfähigen Nebenkosten des Jahres 2016 werden also, da die Abrechnung 2017 erstellt wurde, im Jahresausgleich 2017 geltend gemacht.

Das muss aber nicht so sein. Ich bin Mitglied einer WEG mit 14 Eigentümern, von denen mehrere die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben haben. Ein seit drei Jahren tätiger Verwalter schafft es locker, die Gesamtabrechnung bis Ende April des Folgejahres in der Eigentümergemeinschaft absegnen zu lassen, nachdem der Vorgänger das auch nie vor Juli schaffte.
Von einer halbwegs professionellen Verwaltung kann man - finde ich - schon erwarten, dass sie nicht fast ein Jahr zum Abrechnen braucht und dass sie Steuergeräte auf dem Schirm hat.
Vielleicht mal als Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung schriftlich anmelden.
Grüße