Hausgeld, Wiederverkaufswert

Morgen,

ich habe 2 Eigentumswohungen gefunden, die mich interessieren:

Nr/1: 2-Zimmer mit 45m² und Balkon im 1.OG + Stellplatz; ich glaub 8 oder 10 Parteien; BJ 1995 - sehr guter Zustand; PLZ:94469 (35000 Einwohner, mit FH, Industrie, große Industrie ca. 10km entfernt; Die Wohnung ist in einem kleinem Dorf (max. 1000 Einwohner) nähe 94469; Im Dorf so weit ich weiß keine Einkaufsmöglichkeit, die nächste in ca. 5km; Autobahnanschluss in ca. 10km

Nr/2: 2-Zimmer mit 45m² und Loggia im 3.OG MANSARDE/Kniestock ca. 90-100cm ohne Lift + Stellplatz; ich glaub 12 oder 14 Parteien; BJ 1994 - sehr guter Zustand; PLZ: 94447 (15000 Einwohner; mit großer+kleiner Industrie; FH in 15km); Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte ist alles in der Nähe; Autobahnanschluss in ca. 5km;

Nun meine Fragen. Welches durchschnittliche Hausgeld kann man für diese Wohnungen verlangen. Für Wohnung Nr.2 werden 148€ verlangt. Kommt mir eine Spur zu hoch vor. Was ist im Hausgeld genau enthalten und kann der Inhalt auch variieren (v.a. Wasser/Abwasser, Strom, Heizung).

Wie ist hier der Wiederverkaufswert bei den beiden Wohnungen? Klar muss für alle erst ein Käufer gefunden werden und die Geschmäcker sind verschieden, aber kann man mit meinen Angaben einen statistischen Wert angeben, der besagt - schau her wegen den und den Punkten ist Wohnung XXX für den Wiederverkauf normalerweise besser geeignet als Wohnung YYY. Was meint Ihr zu den Preisen? Die Wohnung 1 ist für 45000€ zu haben und die Wohnung 2 für 53000€ (bei beiden ist noch etwas Verhandlungsspielraum, wieviel meint Ihr soll ich bei meinen Verhandlungen ansetzen)!!

Die gleiche Frage gilt für die Vermietbarkeit.
Welche Miete (kalt) kann man durchschnittlich für diese beiden Wohneinheiten verlangen?

Danke für euere Tips
Grüße
MICHAEL

p.s.: Erst mal will ich selber in der ETW wohnen (ca. 5 - 8 Jahre), danach soll sie vermietet evtl auch verkauft werden.

Hallo,

Nun meine Fragen. Welches durchschnittliche Hausgeld kann man
für diese Wohnungen verlangen. Für Wohnung Nr.2 werden 148€
verlangt. Kommt mir eine Spur zu hoch vor. Was ist im Hausgeld
genau enthalten und kann der Inhalt auch variieren (v.a.
Wasser/Abwasser, Strom, Heizung).

Die Positionen, die im Hausgeld enthalten sind, findest du im Wirtschaftsplan der jeweiligen Wohnung. Es gibt keine allgemeine Antwort, jede Eigentümergemeinschaft hat so ihre Besonderheiten :wink:

Daher stellt sich nicht die Frage „was kann man verlangen“, sondern „was hat man zu zahlen“. Der WP wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und ist verbindlich für alle Eigentümer.

Eine wichtige Position ist die Rücklagenzuführung: Ein zu niedriges Hausgeld entsteht oft durch eine zu geringe Rücklagenzuführung. Viele Eigentümer denken recht kurzfristig, nach dem Motto „in 5 Jahren interessiert das Haus mich sowieso nicht mehr, warum also in einen „Topf“ einzahlen, wenn das Geld für mich selbst dann verloren ist“. Spätestens nach 10 Jahren, wenn die ersten teureren Massnahmen kommen, weinen dann die Eigentümer, weil sie die Wahl zwischen ständigen Sonderumlagen oder einem vor sich hinbröckelnden Haus haben :wink:. Ganz besonders „lustig“ wird es, wenn der eine oder andere Eigentümer seine Sonderumlage nicht bezahlen kann, aber eine Massnahme dringend ist - das bleibt dann nämlich (zunächst) an den anderen Eigentümern hängen.

Kluge Käufer von Eigentumswohnungen achten übrigens auf die Höhe der bereits angesparten Instandhaltungsrücklage, daher Vorsicht bei zu niedrigem Hausgeld - das konnte indirekt auch wertmindernd sein.

Zu den Preisfragen kann ich nichts sagen, aber ich würde dir raten, dich insgesamt ausführlich über das Thema Eigentumswohnung zu informieren.

Gruß, Insel