Habe eine Wohnung ersteigert Rechtpfleger sagte Sauberes Grundbuch
Verwalter will von mir 3600,-€ Hausgeldschulden haben muß ich sie bezahlen?
Hallo,
auf keinen Fall!
Der Erwerb einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung erfolgt „lastenfrei“, die WEG hat gegen den Ersteher keinen Anspruch auf die alten Wohngeldforderungen des Ex-Eigentümers.
Ich würde den Verwalter auffordern, die Rückstände gegen die WEG (ohne Dich) auszubuchen.
Nachzulesen ist das Ganze im ZVG, Paragraf z. Zt. nicht im Kopf
Gruß Ralf
Habe eine Wohnung ersteigert Rechtpfleger sagte Sauberes
Grundbuch
Verwalter will von mir 3600,-€ Hausgeldschulden haben muß ich
sie bezahlen?
Du haftest nicht für Verbindlichkeiten, die vor Eigentumsübergang begründet wurden.
Du haftest allerdings hinsichtlich der Abrechnungsspitze. Der Vorbesitzer ist nach herrschender Meinung für das Wohngeld bzgl. verabschiedeten Wirtschaftsplan verantwortlich. Von ihm nicht bezahltes Wohngeld bleiben als Forderung dem Alteigentümer gegenüber oder werden als nicht einbringbar ausgebucht.
Falls sich in der dem Eigentumswechsel folgenden Jahresabrechnung ein Defizit ergibt, musst du diese, das Wohngeld übersteigende Beträge bezahlen.
Gruß n.