Brauche ich zur Steuererklärung beim Finanzamt zwingend die Jahres-Hausgeldabrechungen der Hausverwaltungen? Ich habe 3 (schuldenfreie) Eigentumswohnungen. In einer wohne ich, in den beiden anderen wohnen mietfrei meine Verwandte. Sie zahlen nur Nebenkosten.
Wofür gibst du diesbezüglich überhaupt etwas bei der Steuererklärung an?
mein Steuerberater sagt, FA will es wissen, ob die Wohnungen bewohnt sind. Vermutlich, wegen möglicher Mieteinnahmen, die dann zum Einkommen zählen würden. Hausverwaltung sagt, FA braucht es nicht, wenn keine Mieten verlangt werden. Was nun? Das Problem ist, die HV-en brauchen immer sehr lange, bis August-September mit der HG-Abrechnung. Bis dahin muss die Steuererklärung längst beim FA sein
Das sagt die KI auch, und das entspricht auch dem, was ich weiß, wobei ich keine Mietwohnung(en) habe. Aber du gibst bei der Steuererklärung deine Einkünfte an, und wenn du im Zusammenhang mit den Einkünften Ausgaben hast, gibst du diese auch an. Da du aber keine Mieteinnahmen hast, kannst du auch keine Ausgaben geltend machen. Vielleicht mag @Aprilfisch noch etwas dazu schreiben.
Ach ja, noch eine Frage: waren die Wohnungen, seit sie in deinem Besitz sind, auch mal „richtig“ vermietet, also hast du Mietzahlungen dafür erhalten?
richtig, die Wohnungen waren mal vermietet. Aber seit fast einem Jahr nicht mehr. Danke allen für kompetente Antworten!
Dann hängt das vermutlich deswegen noch im Kopf des Steuerberaters fest, und die HV hat Recht. Allerdings schreibst du „seit FAST“ einem Jahr", das würde bedeuten, dass sie Anfang 2025 noch vermietet waren. Die Frage ist, ob das noch so lange war, dass es sich lohnt, irgendwelche Ausgaben geltend zu machen (die noch in der Zeit der Vermietung gefallen sind), musst du für dich beantworten. Meine Vermutung ist: nein.
Das kommt davon, wenn man mittendrin den ursprünglichen Satz umformuliert. ![]()
Was genau ist in den NK enthalten? Ausschließlich umlagefähige Betriebskosten gemäß BgB bzw. BetrKV? Dann wohnen Sie tatsächlich mietfrei. Oder auch z.B. einen Beitrag zur Instandhaltungsrücklage? Dann zahlen Sie de facto eine Kaltmiete. Und es gibt de facto einen Mietvertrag (zustande kommend durch konkludentes Handeln).
Aber selbst im zweiten Fall ist bei der Vermietung keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen. Daher können die Kosten (Hausgeld) auch nicht als Werbekosten geltend gemacht werden. Daher werden die Hausgeld-Abrechnungen auch nicht benötigt für die Steuererklärung.
Das ist völlig Banane. Er hat gesagt, sie zahlen die Nebenkosten, nicht das Hausgeld.
Und es ist mit Sicherheit vollkommen ausgeschlossen, dass der UP unter „Nebenkosten“ auch solche Posten von der Hausgeldabrechnung subsummiert, die nicht umlagefähig sind?
Darf ich dich an den zweiten Absatz deines ersten Postings erinnern?
Also ja,
Rein semantisch hat der UP lediglich die Frage gestellt
Das heißt hier wäre rein von der Aussagenlogik her die richtige Antwort „Nein“ gewesen. Ich halte es aber tatsächlich unabhängig davon für sinnvoll, Antworten auf solche Fragen etwas ausführlicher zu gestalten. Zum einen, damit der UP versteht, warum „Nein“ die richtige Antwort ist, zum anderen, weil es häufig so ist, dass man mit ausführlicheren Antworten dem Fragesteller klar macht, welchen Aspekte für das angesprochene Thema grundsätzlich von Relevanz sein können. Dabei sind dann auch solche Aspekte, die der UP bis dahin gar nicht auf dem Schirm hatte. Vor allem im RL habe ich die Erfahrung gemacht, dass Fragende für solche Auskünfte, nach denen sie rein semantisch gar nicht gefragt hatten, äußerst dankbar sind.
Du magst das anders sehen und deine Antworten entsprechend anders gestalten.