Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Steuererklärung, genauer zu Ein-/Ausgaben bei Vermietung einer Eigentumswohnung. Es geht hier nicht um die Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter (ich weiß, dass das ein „durchlaufender“ Posten ist, den ich bei Einnahmen (Vorauszahlungen des Mieters) und Ausgaben (Werbungskosten) berücksichtige). Was ist aber mit einer Erstattung, die ich als Vermieter aus der Abrechnung mit dem Verwalter erhalte. Verstehe ich es richtig, dass das eine Rückzahlung der von mir im Vorjahr geleisteten Zahlungen (zb. für Verwalter, Kontoführung, etc.) ist und sie deshalb bei der Einkommenssteuer keine Rolle spielt?
Vielen Dank für alle Antworten!
UtaSchnuP