Hausgeldabrechnung Eigentumswhg. in Steuererklärun

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Steuererklärung, genauer zu Ein-/Ausgaben bei Vermietung einer Eigentumswohnung. Es geht hier nicht um die Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter (ich weiß, dass das ein „durchlaufender“ Posten ist, den ich bei Einnahmen (Vorauszahlungen des Mieters) und Ausgaben (Werbungskosten) berücksichtige). Was ist aber mit einer Erstattung, die ich als Vermieter aus der Abrechnung mit dem Verwalter erhalte. Verstehe ich es richtig, dass das eine Rückzahlung der von mir im Vorjahr geleisteten Zahlungen (zb. für Verwalter, Kontoführung, etc.) ist und sie deshalb bei der Einkommenssteuer keine Rolle spielt?

Vielen Dank für alle Antworten!
UtaSchnuP

Hallo,
wenn ein Teil des Hausgeldes erstattet wird und in der Erklärung nur die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt werden und die im voraus gezahlten, so sind die Rückzahlungen nicht als Einnahmen zu buchen.
MfG
Kley