Hausgeldabrechnung ohne MWSt

weiss nicht auf was du raus willst.

nochmal: die hausverwaltung kann keine rechnung erstellen für
leistungen, die andere erbracht haben (strom, wasser,
heizöl)…

Und warum nicht? Die Leistung ging an die Eigentümergemeinschaft als ganzes und wird dann an die Eigentümer weiterverrechnet, wieso sollte da keine Rechnung erstellt werden können?

richtig, die leistung geht an die eigentümergemeinschaft und nicht an die hausverwaltung.

deshalb kann die hausverwaltung auch keine RECHNUNG erstellen sondern nur eine ABRECHNUNG.

und die reicht eben nicht aus zum vosteuerabzug bzw. den anforderungen einer rechnung.

sollte die eigentümergemeinschaft ein eigenes steuerliches subjekt darstellen, dann kann diese an die eigentümer weiterberechnen.

das gibt aber der sachverhalt nicht her und ich kann mir momentan auch kein modell vorstellen, das da sinn machen würde…

gruß inder

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das wird mein knackpunkt sein, denn ich habe es so verstanden, dass es sich doch um ein steuerliches subjekt handelt. und somit ginge es doch.

das wird mein knackpunkt sein, denn ich habe es so verstanden,
dass es sich doch um ein steuerliches subjekt handelt. und
somit ginge es doch.

Es geht um eine Betriebsstätte, die Teil eines selbst genutzten Eigenheimes ist, das Teil einer Wohnanlage aus mehreren Eigenheimen ist. Eigentümer aller Eigenheime sind allesamt private Eigentümer.
Der Anteil der Betriebstätte an der Wohnanlage ist der einzige MWSt-Anteil, der durchgereicht werden kann.

Über dem Daumen gepeilt ist der mögliche Vorsteuerabzug ca 100 EUR p.a. Setzt man einen ESt-Satz von 50% an also um eine Optimierung von 50 EUR p.a.

Ich nehme an, dass das ‚Problem‘ dadurch gelöst wird, dass man Kopien der Originalrechnung erhält und den Anteil (Betriebstätte:Eigenheimen):frowning:Eigenheimen:Wohnanlage) kennt.

Oder nicht?

Die 50 EUR p.a. lohnen den Aufwand nicht, außer vielleicht den Hausverwalter zu bitten in Zukunft Originalkopien der Hausgeldabrechnung beizufügen. Dann lässt sich das ohne Aufwand verbuchen.