das wird mein knackpunkt sein, denn ich habe es so verstanden,
dass es sich doch um ein steuerliches subjekt handelt. und
somit ginge es doch.
Es geht um eine Betriebsstätte, die Teil eines selbst genutzten Eigenheimes ist, das Teil einer Wohnanlage aus mehreren Eigenheimen ist. Eigentümer aller Eigenheime sind allesamt private Eigentümer.
Der Anteil der Betriebstätte an der Wohnanlage ist der einzige MWSt-Anteil, der durchgereicht werden kann.
Über dem Daumen gepeilt ist der mögliche Vorsteuerabzug ca 100 EUR p.a. Setzt man einen ESt-Satz von 50% an also um eine Optimierung von 50 EUR p.a.
Ich nehme an, dass das ‚Problem‘ dadurch gelöst wird, dass man Kopien der Originalrechnung erhält und den Anteil (Betriebstätte:Eigenheimen)
Eigenheimen:Wohnanlage) kennt.
Oder nicht?
Die 50 EUR p.a. lohnen den Aufwand nicht, außer vielleicht den Hausverwalter zu bitten in Zukunft Originalkopien der Hausgeldabrechnung beizufügen. Dann lässt sich das ohne Aufwand verbuchen.