Hausgeldabrechnung ohne MWSt

Hallo,
eine Hausgeldabrechnung (durch den Hausverwalter) enthält neben Kosten für Versicherungen und Rücklagen auch Positionen

Heizkosten
Reparaturen

die MWSt enthalten, die in dieser Abrechnung aber nicht ausgewiesen ist.

Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und als gezahlte USt abführen?
Gruß.

Mit welcher Begründung soll man sich die VoSt aus der Abrechnung vergüten lassen?!?
Vielleicht darf der Hausverwalter keine USt ausweisen?!?
Und warum den Steuersatz wählen?!?
Für 7% Wasser beziehen, aber 19% VoSt vergüten lassen?!?

Leistungen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sind steuerbar aber steuerfrei. Die „Hausgeldabrechnung“ ist die Nebenleistung der Hauptleistung „Miete“. Und somit teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Hier: Steuerfreie Leistung.

Eine Option zur Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn der Empfänger dieser Leistungen ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Hi !

Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und
als gezahlte USt abführen?

Insgesamt ist der Sachverhalt etwas zu knapp dargestellt. Geht es hier um einen Miteigentümer oder um den Mieter. Ist der Miteigentümer/Mieter Unternehmer und wird di abgrechnete Fläche betrieblich genutzt?

Warum sollt ein Steuerpfichtiger die in den Rechnungen, die er bezahlen muss, ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen? Üblicherweise könnte man sich diese vom FA erstatten lassen. Dies aber nur dann, wenn sie in der Abrechnung auch ausgewiesen ist.

BARUL76

.

Hallo Frank,

ist die Wohneinheit gewerblich genutzt, so kann der Gewerbetreibende selbstverständlich USt, die in der Verwalterabrechnung ausgewiesen ist geltend machen. Das gilt anteilig auch für anerkannte Arbeitszimmer.
Das Problem ist der fehlende USt-Ausweis in diesem Fall. Man sollte dies durch den Verwalter dann nachbessern lassen.

Gruß
Lawrence

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Aber Hallo,
auch Hauseigentümer haben einen Hausverwalter und Hausgeld, z.B. wenn die Eigentümergemeinschaft über eine gemeinsame Heizvorrichtung verfügt, gemeinschaftlich genutztes Grundstück, etc.

Und wenn jetzt einer der Hauseigentümer ein Gewerbe betreibt …

Hi !

Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und
als gezahlte USt abführen?

Insgesamt ist der Sachverhalt etwas zu knapp dargestellt. Geht
es hier um einen Miteigentümer

Miteigentümer

oder um den Mieter. Ist der
Miteigentümer/Mieter Unternehmer und wird di abgrechnete
Fläche betrieblich genutzt?

Ja, Unternehmer zu 100%, Fläche dagegen zu einem gewissen %-Satz

Warum sollt ein Steuerpfichtiger die in den Rechnungen, die er
bezahlen muss, ausgewiesene

Ist nicht ausgewiesen (in der Hausgeldarechnung)

Umsatzsteuer ans Finanzamt
abführen?

Uups²: Lapsus: Absetzen war gemeint (Abziehbare Vorsteuer 16%)

Üblicherweise könnte man sich diese vom FA erstatten
lassen. Dies aber nur dann, wenn sie in der Abrechnung auch
ausgewiesen ist.

BARUL76

.

Hallo Frank,

ist die Wohneinheit gewerblich genutzt, so kann der
Gewerbetreibende selbstverständlich USt, die in der
Verwalterabrechnung ausgewiesen ist geltend machen. Das gilt
anteilig auch für anerkannte Arbeitszimmer.
Das Problem ist der fehlende USt-Ausweis in diesem Fall. Man
sollte dies durch den Verwalter dann nachbessern lassen.

Danke,
wenn ich die Frage zu dem allgemeinen Fall fortsetzen darf (auch wenn das mehr in ‚Mietrecht‘ als in ‚Steuern‘ gehört - aber schließlich geht es ja um eine Rechnung):

(a) Was ist wenn ein Hausverwalter sagt: „MWSt ausweisen? Das ist aber viel Arbeit - das wird teuer!“

(b) Wieso darf jemand (insbes. ein Hausverwalter, der für die zu verwaltenden Häuser die Originalrechenung für z.B. Einkauf von Heizgas aufbewahrt) überhaupt eine Abrechnung ohne ausgewiesene MWSt an seine Clienten ausstellen? Man stelle sich vor, man tankt und ein Jahr später, beim Erstellen der Steuererklärung, stellt man fest, dass die MWSt auf der Tankrechnung nicht ausgewiesen ist …

Gruß
Lawrence

(a) Was ist wenn ein Hausverwalter sagt: „MWSt ausweisen? Das
ist aber viel Arbeit - das wird teuer!“

Wenn es eine Rechnung ist, dann muss eine ordnungsgemäße ausgestellt werden (§ 14 UStG)

(b) Wieso darf jemand (insbes. ein Hausverwalter, der für die
zu verwaltenden Häuser die Originalrechenung für z.B. Einkauf
von Heizgas aufbewahrt) überhaupt eine Abrechnung ohne
ausgewiesene MWSt an seine Clienten ausstellen?

Kleinunternehmer dürfen keine USt ausweisen, z.B. Hier kommt das mit der Option zum Tragen. Wenn Leistungsempfänger kein UN, dann keine USt. Das wird wohl auch der Knackpunkt sein: Alle Hausgeldrechnungen müssten danach unterschieden werden.

hallo,

der stpfl. darf nur vorsteuer geltend machen, wenn der leistende unternehmer die rg. explizit an ihn stellt. das kann bei handwerkern mal funktionieren, wenn die sich breitschlagen lassen eine rg. gesondert zu stellen, aber bei den heizkosten kann ich es mir nicht so recht vorstellen…

der hausverwalter darf nichts „ausweisen“, denn der rechnet nur und erbringt keine leistungen…

ich pers. würde trotzdem die vorsteuer ziehen und mich dann bei einer prüfung streiten mit dem prüfer.

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

GmbH & Co. KG
(FYI)
Hausverwalter ist eine GmbH & Co. KG

‚Hausgeldabrechnung‘ == ‚Rechnung‘

(a) Was ist wenn ein Hausverwalter sagt: „MWSt ausweisen? Das
ist aber viel Arbeit - das wird teuer!“

Wenn es eine Rechnung ist, dann muss eine ordnungsgemäße
ausgestellt werden (§ 14 UStG)

Das Dokument sei mit „Hausgeldabrechnung“ betitelt.

Ist das eine Rechnung?

(FYI)
Hausverwalter ist eine GmbH & Co. KG

ist doch völlig wurst, welche rechtsform die hausverwaltung hat…

vorsteuer ziehen
Danke,
das war das Vokabular, das mir bei der Formulierung der ursprünglichen Frage fehlte …

Da das kein Standard-Fall zu sein scheint, werde ich einmal einen (abstrakten! da die Frage ja selbst abstrakt, c.f. FAQ) Workaround ‚memorieren‘:

Kopien aller originären Rechnungen an die Hausgemeinschaft anfordern und diese mit der Hausgeldabrechnung ablegen.

(FYI)
Hausverwalter ist eine GmbH & Co. KG

ist doch völlig wurst, welche rechtsform die hausverwaltung
hat…

Ich weiß ja nicht, wie hoch das Verwalterhonorar ist (~7 EURO p. qm p.a., round about) - aber da ist doch sicherlich abgeführte USt drin, wenn es eine GmbH & Co. KG.

Die anderen MWSt’s sind natürlich auf den ‚durchgereichten‘ Originalrechnungen.

(FYI)
Hausverwalter ist eine GmbH & Co. KG

ist doch völlig wurst, welche rechtsform die hausverwaltung
hat…

=> soviel ich gerade gelernt habe ist auch eine hausgeldabrechnung eine rechnung. in dieser rechnung werden alle nebekosten netto aufgelistet. von der zwischensumme werden die vorausgezahlten nebenkosten netto abgezogen. und die differenz 19% draufgeschlagen. es ist dabei unerheblich, ob wasser normalerweise 7% hat und versicherung steuerfrei sind, denn es handelt sich ingesamt um eine nebenleistung. wenn die hauptleistung mit 19% USt abgerechnet wird, dann auch die nebenkosten.

dachte es ginge im hinblick auf die „durchgereichten“ um die rechtsform der hausverwaltung.

aber auch hier reicht es theoret. nicht aus, wenn die hausverwaltung die rg. an die eigentümergemeinschft gestellt hat, aber das sollte ja nun wirklich kein problem sein, von dieser eine „ordentliche“ rechnung für die gleistete arbeit zu bekommen…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

weiss nicht auf was du raus willst.

nochmal: die hausverwaltung kann keine rechnung erstellen für leistungen, die andere erbracht haben (strom, wasser, heizöl)…

verstehe insofern deinen ansatz hier nicht.

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo, der Hausverwalter wird ja nicht in eigenem Namen tätig,
sondern als Verwalter der ET-Gemeinschaft; deshalb keine UST.
Die Vergütung,die der Verwalter als Unternehmer von der ETG erhält,
ist allerdings mit MWST. belastet, kann aber nicht von einem
Wohnungseigentümer geltend gemacht gemacht werden, da es im
Wohnungswesen keine MWST gibt. Eine Handwerkerrechnung für eine
Reparatur in der Wohnung ist auch nicht hinsichtlich der MWSR
absetzbar. Bei einer vermieteten Wohnung wird ja der Brutto-Betrag
(einschl. MWST) von den Mieteinkünften abgesetzt. Gruß

Äähmmm … wie jetzt?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

da es im Wohnungswesen keine MWST gibt.

Bitte vorher noch mal den ganzen Strang lesen. In diesem Fall geht es doch um einen gewerblichen Nutzer.

BARUL76

.