Hallo Frank,
ist die Wohneinheit gewerblich genutzt, so kann der
Gewerbetreibende selbstverständlich USt, die in der
Verwalterabrechnung ausgewiesen ist geltend machen. Das gilt
anteilig auch für anerkannte Arbeitszimmer.
Das Problem ist der fehlende USt-Ausweis in diesem Fall. Man
sollte dies durch den Verwalter dann nachbessern lassen.
Danke,
wenn ich die Frage zu dem allgemeinen Fall fortsetzen darf (auch wenn das mehr in ‚Mietrecht‘ als in ‚Steuern‘ gehört - aber schließlich geht es ja um eine Rechnung):
(a) Was ist wenn ein Hausverwalter sagt: „MWSt ausweisen? Das ist aber viel Arbeit - das wird teuer!“
(b) Wieso darf jemand (insbes. ein Hausverwalter, der für die zu verwaltenden Häuser die Originalrechenung für z.B. Einkauf von Heizgas aufbewahrt) überhaupt eine Abrechnung ohne ausgewiesene MWSt an seine Clienten ausstellen? Man stelle sich vor, man tankt und ein Jahr später, beim Erstellen der Steuererklärung, stellt man fest, dass die MWSt auf der Tankrechnung nicht ausgewiesen ist …
Gruß
Lawrence