Hausgeldabrechnung - was betrifft den Mieter?

hallo,

habe letzten monat eine ETW ersteigert. heute habe ich mir mal von der zuständigen hausverwaltung die hausgeldabrechnung geholt, damit ich weiß, was ich meinem künftigen mieter als nebenkosten berechnen kann.

die liste umfaßt:
Abwasser (Nr. 2 BV) … Miteigentumsanteil (*)
Allgemeinstromkosten (Nr. 11 BV) … Miteigentumsanteil (*)
Erhaltungsaufwand … Miteigentumsanteil
Gebäudeversicherung Feuer/Wasser/Sturm … Miteigentumsanteil (*)
Haftpflicht (Nr. 13 BV) … Miteigentumsanteil (*)
Heizung u. Warmwasserversorgung (Nr. 6c BV) … Gesond. Abrechnung (*)
Instandhaltung/Rücklage … Miteigentumsanteil
Kontoführungsgebühren … Miteigentumsanteil
Leitungswasserversicherung … Miteigentumsanteil (*)
Müllabfuhr (Nr. 8 BV) … Miteigentumsanteil (*)
MwSt. für Verwalterhonorar … Einheiten
Niederschlagswassergebühr … Miteigentumsanteil (*)
Rechtsberatungskosten … Miteigentumsanteil
Sonstige Kosten … Miteigentumsanteil
Verwaltungskosten … Einheiten
Wasserversorgung (Nr. 2 BV) … Miteigentumsanteil (*)
die mit einem (*) versehenen posten wurden dabei als „umlagefähige kosten“ benannt.

außerdem - wies mich die hausverwalterin hin - könne ich noch die grundsteuer auf den mieter umlegen. diese höhe ist mir allerdings noch nicht bekannt … die wohnung hat übrigens eine fläche von 51 qm, mein grundanteil am 260 qm-grundstück beträgt 722/10.000 bei einem bodenwert von 285 euro/qm.

die stromabrechnung erfolgt direkt zwischen dem mieter und den stadtwerken.

sind also alle posten mit (*) + die grundsteuer das, was ich dem mieter als nebenkosten monatl. berechnen kann?

mfg, pit

die mit einem (*) versehenen posten wurden dabei als
„umlagefähige kosten“ benannt.

außerdem - wies mich die hausverwalterin hin - könne ich noch
die grundsteuer auf den mieter umlegen. diese höhe ist mir
allerdings noch nicht bekannt … die wohnung hat übrigens
eine fläche von 51 qm, mein grundanteil am 260 qm-grundstück
beträgt 722/10.000 bei einem bodenwert von 285 euro/qm.

die stromabrechnung erfolgt direkt zwischen dem mieter und den
stadtwerken.

sind also alle posten mit (*) + die grundsteuer das, was ich
dem mieter als nebenkosten monatl. berechnen kann?

Soweit korrekt, wenn dies so mietvertraglich vereinbart ist.
Zu beachten ist weiter der mietvertraglich vereinbarte Umlageschlüssel.
Wenn hier nicht die in der Hausgeldabrechnung der Verwaltung angewandten Umlageschlüssel vereinbart sind, musst du neu berechnen.
Der Grundsteuerbescheid müsste dir vom Amt zugestellt werden.

Gruss
Marie