gesetzt den Fall, ein Käufer hat zum 01.01.09 eine ETW gekauft. An wen hat der Verwalter die Hausgeldabrechnung für das Jahr 2008 zu senden? An den Alt- oder an den Neueigentümer.
beim Begriff „gekauft“ versteht nicht jeder dasselbe.
Beim Notar unterschreiben ist zwar gekauft, ggfs auch erst in der Zukunft, aber Verpflichtungen daraus ergeben sich erst wenn man Eigentümer im Grundbuch ist, also etwas später.
In Kaufverträgen wird jedoch nahezu immer dieser Fall der Wohngeld-Abrechnung geregelt, indem Käufer und Verkäufer ein Datum festlegen für die Übernahme dieser Zahlungen.
Der Hausverwalter bekommt Kenntnis davon durch den Verkäufer, und entsprechend hat er seine Abrechnungen zu verschicken.
Falls dies alles nicht geregelt sein sollte, dann gilt das Datum des Grundbucheintrags.
Nachzahlung betrifft immer den, der genutzt hat.
Grüße
Aira92
hallo
natürlich an den alten eigentümer,sowie zur Kenntiss weil ja daraus das Hausgeld für 2009 berechnet wird an den neuen eigentümer.
Die Nachzahlung betrifft den alten eigentümer,wenn nichts anderes im Kaufvertrag geregelt wurde.
gruss olaf