Hausgeldforderungen nach Eigentumswohnungsverkauf

Hallo,
kann mir jemand die rechtlichen Belange sagen?
Ich habe meine Eigentumswohnung am 30.04.2007 verkauft. Nun bekomme ich jetzt Ende April 2007 noch eine Aufstellung des Verwalters, das ich für die Jahre 1999 bis 2001 ca. 500 Euro an Hausgelder für meine ehemalige Eigentumswohnung nachzahlen soll. Ist das rechtlich in ordnung? Muss ich dass zahlen oder trägt diese Kosten die Eiegntümergemeinschaft evtl. aus den Rücklagen (da habe ich ja auch einbezahlt und nichts mehr von dem Geld!) oder muss der neue Eigentümer die Nachforderungen bezahlen? Lt. Verwalter wurde im Jahr 2006 auf eine Eigentümerversammlung dass aufgrund des Spitzbodenausbaus eines Eigentümers diese Neuberechnung der Hausgelder für die vergangenen Jahre beschlossen worden ist, aber auch 2006 war ich schon seit 2 Jahren kein Eigentümer mehr. Bitte helft mir schnell. Danke!

Ich habe meine Eigentumswohnung am 30.04.2007 verkauft.
aber auch 2006 war ich schon seit 2 Jahren kein Eigentümer mehr.

was denn nun?

Ich habe meine Eigentumswohnung am 30.04.2007 verkauft.
aber auch 2006 war ich schon seit 2 Jahren kein Eigentümer mehr.

was denn nun?

Nunja ich nöchte nur wissen ob ich für Hausgeldnachforderungen rückwirkends noch zur Kasse gebeten werden kann.
Wie bereits gesgat verkauft am 30.04.2004 und die anderen Eigentümer haben in einer Versammlung im November 2006 die Nachzahlungend er Hausgelder für die Jahre 1999 bis 2001 aufgrund der veränderten Werte durch den Ausbau des Spitzbodens eines Eigentümers im Nachhinein beschlossen. Muss ich das noch nachzahlen rechtlich ja oder nein?

Nein. Forderungen, die nach dem Verkauf der ETW entstehen kümmern den Alteigentümer nicht mehr. Außerdem: die Abrechnungen von 1999 bis 2001 waren spätestens Ende 2004 verjährt, daher scheint mir der Beschluß von 2006 ohnehin anfechtbar.

Wolfgang D.

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Sorry und danke erst einmal!
Habe gerade noch einmal genau nachgeschaut, die Neuberechnungen der Hausgelder betrifft die Jahre 1998 bis 2004, wie aber bereits geschrieben habe ich zum 30.04.2004 verkauft. Bleibt es trotzdem so gültig? Ich muss nichts mehr bezahlen?

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Ich habe den Eindruck, der Ex-Eigentümer hat 1998/99 heimlich , still und leise den Spitzboden ausgebaut, Heizungskosten und Umlagen gespart und die Eigentümergemeinschaft will sich jetzt ihren Anteil zurückholen. In dem Fall sind in früheren Jahren bereits Forderungen an den Ex-Eigentümer entstanden, für die der Ex-Eigentümer auch noch nach Verkauf geradestehen muß, soweit die Forderungen nicht schon verjährt sind.

Wolfgang D.

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