Hallo Experten!
Angenommen es gäbe eine Hausgemeinschaft die aus mehreren Eigentümern und mehreren Mietern bestünde. Einige Wohnungen dieses Hauses werden von den Eigentümern selbst bewohnt, die anderen werden von nicht im Haus lebenden Eigentümern vermietet. Eine Eigentümerin, die auch in der Wohnung lebt, wird im weiteren Verlauf der Schilderung Frau Mayer genannt. Die Mieterin um die es geht, wird Frau Schmidt genannt.
Frau Mayer läßt regelmäßig von ihrem Anwalt Schreiben verfassen in denen es um Nichtigkeiten geht die, handelte es sich um ein ‚normales‘ nachbarschaftliches Verhältnis, persönlich geklärt werden könnten.
Da aber Frau Schmidt bei einem in der Vergangenheit liegendem ‚Problem‘ nicht, nur um den Frieden zu wahren, nachgeben wollte, konsultiert Frau Mayer nun prinzipiell ihren Anwalt. Frau Mayer erweist sich desweiteren auch an der Normalisierung des Verhältnisses (auch zu anderen Hausbewohnern) als desinteressiert, wenn ihren Anordnungen nicht Folge geleistet wird. Der Eigentümer der Wohnung von Frau Schmidt ist ein bißchen schüchtern. Das heißt er empfiehlt Frau Schmidt, daß zu tun was Frau Mayer beliebt, er mische sich nicht ein.
Im letzten anwaltlichen Schreiben wurde verboten, daß der Enkel der Frau Schmidt im Hof (Annahme: Besitz der gesamten Hausgemeinschaft)
spiele. Der Enkel besucht Frau Schmidt durchschnittlich 1 mal in 2 Wochen und geht dabei 10 mal im Jahr, ohne Hupe, Ratsche oder Kriegsgeheul, aber mit luftbereiften Dreirad oder Roller, in den Hof.
Außerdem wurde ihr vorgeworfen daß es im Haus (unter anderem) nach Zigarrettenqualm stinke. Dabei raucht weder Frau Schmidt noch ihr Sohn, der auch in der Wohnung lebt. Hin und wieder raucht ein Besucher im normalen Rahmen Zigaretten der üblichen Marken (keine Pfeife, kein Marihuana, oder Zigarren). Manchmal werden jedoch billige (legal importierte) Zigarretten aus dem Ausland konsumiert. Auch anderen Betätigungen die zu Geruchsbildung führen können, wie Kochen (höchst selten mit Knoblauch, ab und an Kohl) sich Parfümieren, Duschen, Duftkerze anzünden und Toilettengänge werden nur in durchschnittlicher Quantität und Qualität gefröhnt.
Desweiteren wurde angemahnt daß der Keller zu voll sei (ist tatsächlich voll) und beim Transport der dort aufbewahrten Gegenstände seien die Wände des Kellergewölbes in Mitleidenschaft gezogen worden (stimmt nicht).
Fr. Schmidt möchte jetzt wissen ob ihr Enkel den Hof zum Freigang nutzen darf, ob sie den Keller weiterhin extensiv nutzen darf und ob es Geruchsbelästigung bei einem normal geführten Haushalt geben kann.
Weiterhin möchte die Schreiberin dieses Artikels wissen ob es jemanden gibt der einen Link zu einem entspechenden Internetauftritt nennen könnte der Gesetzestexte zum Thema Mietrecht enthielte. Die Texte könnten dann, bei dieser Angelegenheit und bei den Zukünftigen, der Information dienen und eventuell ausgedruckt werden und bei Frau Mayer in den Briefkasten gelegt werden um diese zu informieren daß man sich informiert. Das erhoffte Resultat: die Flut an anwaltlichen Schreiben versiegt. Denn Frau Schmidt ist leicht einzuschüchtern und sehr bedrückt wenn sie einen dieser Briefe erhält.
Mit Hochachtungsvollen Grüßen
e.
war jetzt nicht wirklich neutral und verständlich geschrieben, oder geht’s?