Hausgemeinschaft verfeindet (lang)

Hallo Experten!

Angenommen es gäbe eine Hausgemeinschaft die aus mehreren Eigentümern und mehreren Mietern bestünde. Einige Wohnungen dieses Hauses werden von den Eigentümern selbst bewohnt, die anderen werden von nicht im Haus lebenden Eigentümern vermietet. Eine Eigentümerin, die auch in der Wohnung lebt, wird im weiteren Verlauf der Schilderung Frau Mayer genannt. Die Mieterin um die es geht, wird Frau Schmidt genannt.

Frau Mayer läßt regelmäßig von ihrem Anwalt Schreiben verfassen in denen es um Nichtigkeiten geht die, handelte es sich um ein ‚normales‘ nachbarschaftliches Verhältnis, persönlich geklärt werden könnten.
Da aber Frau Schmidt bei einem in der Vergangenheit liegendem ‚Problem‘ nicht, nur um den Frieden zu wahren, nachgeben wollte, konsultiert Frau Mayer nun prinzipiell ihren Anwalt. Frau Mayer erweist sich desweiteren auch an der Normalisierung des Verhältnisses (auch zu anderen Hausbewohnern) als desinteressiert, wenn ihren Anordnungen nicht Folge geleistet wird. Der Eigentümer der Wohnung von Frau Schmidt ist ein bißchen schüchtern. Das heißt er empfiehlt Frau Schmidt, daß zu tun was Frau Mayer beliebt, er mische sich nicht ein.

Im letzten anwaltlichen Schreiben wurde verboten, daß der Enkel der Frau Schmidt im Hof (Annahme: Besitz der gesamten Hausgemeinschaft)
spiele. Der Enkel besucht Frau Schmidt durchschnittlich 1 mal in 2 Wochen und geht dabei 10 mal im Jahr, ohne Hupe, Ratsche oder Kriegsgeheul, aber mit luftbereiften Dreirad oder Roller, in den Hof.

Außerdem wurde ihr vorgeworfen daß es im Haus (unter anderem) nach Zigarrettenqualm stinke. Dabei raucht weder Frau Schmidt noch ihr Sohn, der auch in der Wohnung lebt. Hin und wieder raucht ein Besucher im normalen Rahmen Zigaretten der üblichen Marken (keine Pfeife, kein Marihuana, oder Zigarren). Manchmal werden jedoch billige (legal importierte) Zigarretten aus dem Ausland konsumiert. Auch anderen Betätigungen die zu Geruchsbildung führen können, wie Kochen (höchst selten mit Knoblauch, ab und an Kohl) sich Parfümieren, Duschen, Duftkerze anzünden und Toilettengänge werden nur in durchschnittlicher Quantität und Qualität gefröhnt.

Desweiteren wurde angemahnt daß der Keller zu voll sei (ist tatsächlich voll) und beim Transport der dort aufbewahrten Gegenstände seien die Wände des Kellergewölbes in Mitleidenschaft gezogen worden (stimmt nicht).

Fr. Schmidt möchte jetzt wissen ob ihr Enkel den Hof zum Freigang nutzen darf, ob sie den Keller weiterhin extensiv nutzen darf und ob es Geruchsbelästigung bei einem normal geführten Haushalt geben kann.

Weiterhin möchte die Schreiberin dieses Artikels wissen ob es jemanden gibt der einen Link zu einem entspechenden Internetauftritt nennen könnte der Gesetzestexte zum Thema Mietrecht enthielte. Die Texte könnten dann, bei dieser Angelegenheit und bei den Zukünftigen, der Information dienen und eventuell ausgedruckt werden und bei Frau Mayer in den Briefkasten gelegt werden um diese zu informieren daß man sich informiert. Das erhoffte Resultat: die Flut an anwaltlichen Schreiben versiegt. Denn Frau Schmidt ist leicht einzuschüchtern und sehr bedrückt wenn sie einen dieser Briefe erhält.

Mit Hochachtungsvollen Grüßen
e.
war jetzt nicht wirklich neutral und verständlich geschrieben, oder geht’s?

Moien,

ein paar Fragen dazu …

Was steht in der Eigentümererklärung zum Thema Hofbenutzung? Im Normalfalle ist davon auszugehen, daß Kinder dort jederzeit (außer zu Ruhezeiten natürlich) spielen dürfen.

Das Tehma Geruch kann solange ignoriert werden wie es „normale“ Grenzen nicht überschreitet, was in diesem Falle sicher nicht der Fall ist.

Wie ist die Kellerbenutzung geregelt?? Darf jeder dort alles überall hinstellen? Wenn dies nicht klar geregelt ist sollte dieser Punkt auf der nächsten Eigentümerversammlung besprochen werden. Allerdings würde ich auch hier jegliches Schreiben ignorieren solange es nicht vom eigenem Vermieter erfolgt!

Sollte die Person mit Konsequenzen drohen würde ich umgehend einen eigenen Anwalt einschalten, dessen Kosten sie dann auch noch übernehmen darf ;o))

Gruß

Bernd

Hallo Bernd!

Was steht in der Eigentümererklärung zum Thema Hofbenutzung?
Im Normalfalle ist davon auszugehen, daß Kinder dort jederzeit
(außer zu Ruhezeiten natürlich) spielen dürfen.

ein paar Rückfragen meinerseits:
Was ist die Eigentümererklärung und wo kann ich die einsehen?
Gilt daß auch für Kinder die nicht im Haus wohnen, sondern nur Besuch sind?

Wie ist die Kellerbenutzung geregelt?? Darf jeder dort alles
überall hinstellen? Wenn dies nicht klar geregelt ist sollte
dieser Punkt auf der nächsten Eigentümerversammlung besprochen
werden. Allerdings würde ich auch hier jegliches Schreiben
ignorieren solange es nicht vom eigenem Vermieter erfolgt!

Frau Schmidt hat ein eigenes abschließbares Kellerabteil. Ich denke dies ist auch im Mietvertrag so festgehalten. Heißt das saß Frau Schmidt so schalten und walten kann wie sie mag, wenn andere Parteien im Haus nicht belästigt werden?

Sollte die Person mit Konsequenzen drohen würde ich umgehend
einen eigenen Anwalt einschalten, dessen Kosten sie dann auch
noch übernehmen darf ;o))

Meine Annahme ist, daß Frau Mayer einen Rechtschutz oder einen befreundeten Anwalt hat. Es ist für mich nicht vorstellbar daß sie sich als Rentnerin soviele Schreiben leisten kann. Fr. Schmidt bezieht nur Arbeitslosengeld, d.h. sie müsste sich im Fall eines Rechtsstreits schon sehr sicher sein daß ihr keine Kosten entstehen.
Es geht mir auch primär darum zu klären ob Frau Mayers Vorwürfe berechtigt sind und deswegen Kosten und/oder Ärger für Fr. Schmidt entstehen könnten.
Langfristig wäre es schön wenn ich mich informieren könnte (per Internet oder auch Buch), um bei diesem oder beim nächsten Fall Fr. Mayer signalisieren zu können daß Frau Schmidt sehr wohl weiß was erlaubt ist und was nicht und Frau Mayer ihre Drohgebärden (ich nehme mal an, das es welche sind) unterlassen kann.

Danke für die bisherigen Infos!
e.

Das erhoffte Resultat: die Flut an anwaltlichen
Schreiben versiegt. Denn Frau Schmidt ist leicht
einzuschüchtern und sehr bedrückt wenn sie einen dieser Briefe
erhält.

a) Anwaltsschreiben mit den lautesten Drohungen haben in der Regel die geringste Substanz.

b) ignorieren.

Hallo,

Angenommen es gäbe eine Hausgemeinschaft die aus mehreren
Eigentümern und mehreren Mietern bestünde. Einige Wohnungen
dieses Hauses werden von den Eigentümern selbst bewohnt, die
anderen werden von nicht im Haus lebenden Eigentümern
vermietet. Eine Eigentümerin, die auch in der Wohnung lebt,
wird im weiteren Verlauf der Schilderung Frau Mayer genannt.
Die Mieterin um die es geht, wird Frau Schmidt genannt.

Frau Mayer läßt regelmäßig von ihrem Anwalt Schreiben
verfassen in denen es um Nichtigkeiten geht die, handelte es
sich um ein ‚normales‘ nachbarschaftliches Verhältnis,
persönlich geklärt werden könnten.
Da aber Frau Schmidt bei einem in der Vergangenheit liegendem
‚Problem‘ nicht, nur um den Frieden zu wahren, nachgeben
wollte, konsultiert Frau Mayer nun prinzipiell ihren Anwalt.
Frau Mayer erweist sich desweiteren auch an der Normalisierung
des Verhältnisses (auch zu anderen Hausbewohnern) als
desinteressiert, wenn ihren Anordnungen nicht Folge geleistet
wird. Der Eigentümer der Wohnung von Frau Schmidt ist ein
bißchen schüchtern. Das heißt er empfiehlt Frau Schmidt, daß
zu tun was Frau Mayer beliebt, er mische sich nicht ein.

Grundsätzlich kann natürlich jeder Mieter/Eigentümer selbst tätig werden eine entsprechende Organisation einschalten, einen Anwalt beauftragen. Dem Zusammenleben ist es sicherlich nicht dienlich. Jedoch sind Rechtsfragen - so doof manchmal solche Begehren erscheinen und auch sind - ausschliesslich aus der juristischen Sícht zu betrachten. Ein Anwalt wird meist das tun, was ein Mieter oder Vermieter wohl selten so tun würde. Hier muss man aber auch sehen, dass es durchaus Mandanten gibt, die das Unmögliche wollen und es gibt eben auch Anwälte, die das Unmögliche versprechen und sich absichern müssen, dass man sie nicht haftbar macht. Bei uns und unserer Kanzlei wird jedem klar und deutlich sein Erfolg erklärt. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich eine andere Anlaufstelle suchen. Dies hat weit über die Kreisgrenzen hinaus uns allen für eine bestmögliche Werbung gedient. Soweit für das Verständnis des möglichen „Problems“.

Im letzten anwaltlichen Schreiben wurde verboten, daß der
Enkel der Frau Schmidt im Hof (Annahme: Besitz der gesamten
Hausgemeinschaft)
spiele. Der Enkel besucht Frau Schmidt durchschnittlich 1 mal
in 2 Wochen und geht dabei 10 mal im Jahr, ohne Hupe, Ratsche
oder Kriegsgeheul, aber mit luftbereiften Dreirad oder Roller,
in den Hof.

Die Dame fordert dies und der Rechtsanwalt schreibt es. Der Anwalt weiss wohl selbst welchen Blödsinn er schreibt. Kindern kann nach einem Urteil des BGH Spielen nicht untersagt werden. Dies gilt auch für Ruhezeiten. Dre BGH stellt ausdrücklich fets, dass Lachen, Weinen, Schreiben und Brüllen zur Entwicklung von Kindern gehört.

Außerdem wurde ihr vorgeworfen daß es im Haus (unter anderem)
nach Zigarrettenqualm stinke. Dabei raucht weder Frau Schmidt
noch ihr Sohn, der auch in der Wohnung lebt. Hin und wieder
raucht ein Besucher im normalen Rahmen Zigaretten der üblichen
Marken (keine Pfeife, kein Marihuana, oder Zigarren). Manchmal
werden jedoch billige (legal importierte) Zigarretten aus dem
Ausland konsumiert. Auch anderen Betätigungen die zu
Geruchsbildung führen können, wie Kochen (höchst selten mit
Knoblauch, ab und an Kohl) sich Parfümieren, Duschen,
Duftkerze anzünden und Toilettengänge werden nur in
durchschnittlicher Quantität und Qualität gefröhnt.

Solange kein öffentliches Rauchverbot in DE besteht kann jeder in den erlaubten Bereichen rauchen. Ein Hof ist sicher kein derartziger Raum und eine Wohnung ohnehin nicht.

Desweiteren wurde angemahnt daß der Keller zu voll sei (ist
tatsächlich voll) und beim Transport der dort aufbewahrten
Gegenstände seien die Wände des Kellergewölbes in
Mitleidenschaft gezogen worden (stimmt nicht).

lass das doch mal schreiben

Fr. Schmidt möchte jetzt wissen ob ihr Enkel den Hof zum
Freigang nutzen darf, ob sie den Keller weiterhin extensiv
nutzen darf und ob es Geruchsbelästigung bei einem normal
geführten Haushalt geben kann.

Sie darf den Enkel spielen lassen, ihr Besuch darf in der Wohnung rauchen ( sorry, ich hasse es auch, wenn jemand im Treppenhaus raucht ) und sie darf natürlich Kochen. Auch darf sie ihren Keller nutzen wie sie will.

Weiterhin möchte die Schreiberin dieses Artikels wissen ob es
jemanden gibt der einen Link zu einem entspechenden
Internetauftritt nennen könnte der Gesetzestexte zum Thema
Mietrecht enthielte. Die Texte könnten dann, bei dieser
Angelegenheit und bei den Zukünftigen, der Information dienen
und eventuell ausgedruckt werden und bei Frau Mayer in den
Briefkasten gelegt werden um diese zu informieren daß man sich
informiert. Das erhoffte Resultat: die Flut an anwaltlichen
Schreiben versiegt.

Das hilft nichts. Denn hier ist jemand tätig, der jederzeit seine Schreiben unterlassen kann, klar, er verdient dann nichts. Hier müsste eigentlich Frau Schmidt mal auf ihrer Seite jemand haben, der den Kollegen wenigtens bittet, sich nochmals mit der Rechtslage zu befassen.

Denn Frau Schmidt ist leicht

einzuschüchtern und sehr bedrückt wenn sie einen dieser Briefe
erhält.

Gruss Günter

Hallo!

Jedoch sind Rechtsfragen - so doof manchmal
solche Begehren erscheinen und auch sind - ausschliesslich aus
der juristischen Sícht zu betrachten. Ein Anwalt wird meist
das tun, was ein Mieter oder Vermieter wohl selten so tun
würde. Hier muss man aber auch sehen, dass es durchaus
Mandanten gibt, die das Unmögliche wollen und es gibt eben
auch Anwälte, die das Unmögliche versprechen und sich
absichern müssen, dass man sie nicht haftbar macht.

Ich denke inzw. daß Frau Mayer einen Anwalt hat mit dem sie befreundet ist, sonst könnte sie sich bestimmt nicht soviele Schreiben leisten. Und eine Versicherung würde wahrscheinlich nach zig solcher Briefe streiken.

Bei uns
und unserer Kanzlei wird jedem klar und deutlich sein Erfolg
erklärt. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich eine
andere Anlaufstelle suchen. Dies hat weit über die
Kreisgrenzen hinaus uns allen für eine bestmögliche Werbung
gedient.

Sehr löblich! Das sieht man’s: auch Anwälte können mit ehrlicher Arbeit Geld verdienen!

Weiterhin möchte die Schreiberin dieses Artikels wissen ob es
jemanden gibt der einen Link zu einem entspechenden
Internetauftritt nennen könnte der Gesetzestexte zum Thema
Mietrecht enthielte. Die Texte könnten dann, bei dieser
Angelegenheit und bei den Zukünftigen, der Information dienen
und eventuell ausgedruckt werden und bei Frau Mayer in den
Briefkasten gelegt werden um diese zu informieren daß man sich
informiert. Das erhoffte Resultat: die Flut an anwaltlichen
Schreiben versiegt.

Das hilft nichts. Denn hier ist jemand tätig, der jederzeit
seine Schreiben unterlassen kann, klar, er verdient dann
nichts. Hier müsste eigentlich Frau Schmidt mal auf ihrer
Seite jemand haben, der den Kollegen wenigtens bittet, sich
nochmals mit der Rechtslage zu befassen.

Ich denke eben, daß da keiner vedient (Freund der Familie?). Sie läßt wirklich sehr viele Briefe schreiben (auch an andere Mieter im Haus). Der Rechtschutz würde doch sowas nicht decken, oder? Ich habe die Hoffnung daß Frau Mayer, würde sie erkennen daß Frau Schmidt informiert wird über ihre Rechte, ihr sinnloses Treiben einstellen würde. Wahrscheinlich weiß Frau Mayer selber daß sie nicht Recht hat, aber denkt daß Frau Schmidt Angst bekommt (stimmt auch).
Mich persönlich stören diese Briefe nicht wirklich aber Frau Schmidt ist von mir nicht wirklich zu überzeugen daß sie im Recht ist und hat tagelange Bauchweh. Manchmal schaltet sich auch der Vermieter ein und fordert von Frau Schmidt doch bitte daß zu tun was Frau Mayer will!
Das verunsichert sie zusätzlich.
Ich würde halt gerne dieses Problem für sie lösen, damit sie Ruhe hat. Aber wahrscheinlich bleibt mir da nur eine Wärmflasche zu bereiten und ihr immer wieder zu sagen daß alles gut ist und nichts passieren wird.

Danke für deine Auskunft!
e.

Rehi,

Was steht in der Eigentümererklärung zum Thema Hofbenutzung?
Im Normalfalle ist davon auszugehen, daß Kinder dort jederzeit
(außer zu Ruhezeiten natürlich) spielen dürfen.

ein paar Rückfragen meinerseits:
Was ist die Eigentümererklärung und wo kann ich die einsehen?
Gilt daß auch für Kinder die nicht im Haus wohnen, sondern nur
Besuch sind?

In solcher Erklärung werden halt gewisse Regeln und vereinbarungen getroffen - nu frag mich aber net was da alles drins tehen kann ;o)) Deinem Vermieter sollte diese vorliegen - sofern eine existiert.

Günter hat ja nochmal bestätigt, das du dir keien Sorgen amchen brauchst. Beim Keller leigt er allerdings nicht ganz richtig! Prinzipiell darfst du ihn natürlich schon nach deiner Wahl benutzen - allerdings gibt es Einschränkungen - z. B. wegen Brandgefahr bzw. Verstößen gegen Brandschutzordnung … naja zumindest so ähnlich. Allerdings müßte dann die Nachbarin konkret nennen was sie meint und allgemein zu sagen der Keller ist zu voll ist natürlich Nonsens und brauch dich net jucken…

Gruß

Bernd

Hi Bernd,

Günter hat ja nochmal bestätigt, das du dir keien Sorgen
amchen brauchst. Beim Keller leigt er allerdings nicht ganz
richtig! Prinzipiell darfst du ihn natürlich schon nach deiner
Wahl benutzen - allerdings gibt es Einschränkungen - z. B.
wegen Brandgefahr bzw. Verstößen gegen Brandschutzordnung …
naja zumindest so ähnlich.

Ist richtig, habe nicht daran gedacht. Danke für den Hinweis.

Gruss Günter

Siiiieg…endlich gibst du mir mal Recht ;o9)))
und damit widerrufe ich meine bsiherige Meinung, daß du net einsichtig bist ;o)))

Bernd

und damit widerrufe ich meine bsiherige Meinung, daß du net
einsichtig bist ;o)))

Bernd

Mir fällt bei einer sachlichen, fachlichen Diskussion kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich irre und es erkenne oder ich werden durch eine andere Antwort darauf hingewiesen.

Günter