Hausgeräteservice ohne Meistertitel

Hallo Liebe Gemeinde.
Es ist eigentlich ganz einfach. Darf ein „Schlüsseldienst“, + " Rohrreinigungsservice" Hausgeräte reparieren und einen Garantiekundendienst übernehmen? ( Weisse Ware, Auftragsvolumen ca.100 Einsätze im Monat)
Handwerkskammer sagt geringfügig dürfe man das auch ohne Meister …
Warum??? Ziemlich ärgerlich, denn ich wollte einen Meister für eben diesen Kundendienst einstellen und man lehnte ab, mit der Begründung der Meister müsse ich sein und nicht z.B. der Vater. Leider habe ich der tel. Auskunft der Handwerkskammer geglaubt.
Mit freundlichen Grüßen

Silvio

MOD: Rechtschreibfehler in Überschrift korrigiert.

Bitte beachte, dass Rechtsfragen normal in Rechtsbretter gehören
und zumindest konform zu FAQ:1129 sein sollen.
Ich lasse das jetzt mal stehen, weil es sehr fachspezifisch ist.

Ist ein bisschen komisch die Antwort der HWK.
Meiner Meinung nach, ist für den Elektrobereich
immer noch die Meisterpflicht. Aber nicht der Firmeninhaber
muss Meister sein, er kann auch einen Meister einstellen.
Der eingestellte Meister wird für den Betrieb in die HW Rolle
eingetragen. Frag besser noch einmal nach, vielleicht hat die
HWK das nicht richtig begriffen was Du meinst!
Gruss Falko

Hi

zum Jahreswechsel 2005 auf 2006 hat es da eine Gesetzesänderung gegeben .
Die besagt das Fachbetriebe im Elektrohandwerk einen deutschen Meistertitel haben müssen , zumindest ein Mitarbeiter in der Firma .
eine Ausnahme haben die belassen : Kleinunternehmer ( bis 3 Mann ) Firmen die länger als 10 Jahre bestehen und der Inhaber zu dem Zeitpunkt des inkraft tretens sein 45 Lebensjahr überschritten hatte , durften weiter machen.

Ich musste damals zu machen , weil ich zu dem Zeitpunkt erst 43 war , die Firma 6 Jahre existierte und einen belgischen gleichwertigen Elektrotechniker Schein habe

Toni

Hallo Toni
Weißt Du zufällig noch wo der Gesetzestext steht??

oder wo ich den finden kann??

Ciao Silvio

Hi

Ja , irgendwo auf dem Schreiben der HWK , welches ich in meine ehemaligen Firmenunterlagen abgeheftet habe .
sollte , müsste in den Unterlagen 2006 bis 31.03.2006 sein ( Restabwicklungsgenehmigung )
auf die schnelle finden … mhhhm , könnte sein , das die schon in der neuen Wohnung sind , ich ziehe gerade um .
vermutllich wenig , bis gar keine Chance die im moment zu finden.

gruss

Toni

Hi

auf die schnelle finden … mhhhm , könnte sein , das die
schon in der neuen Wohnung sind , ich ziehe gerade um .
vermutllich wenig , bis gar keine Chance die im moment zu
finden.

So gehts mir auch im Moment gerade… zum Kotzen.

MfG

Hallo,
also das mit dem Meister ist so eine Sache.
Sicher kann dir irgendwer als Meister unterschreiben und du kannst die Arbeiten ausführen.
Die Haftung liegt aber beim Firmeninhaber, egal wer was gemacht hat, außer es war grob fahrlässig. Das ist aber auch der springende Punkt.
Jeder der Arbeiten ausführt, ohne die notwendige Qualifikation nachweisen zu können handelt grob fahrlässig bis vorsätzlich. Also haftet der Verursacher und das deckt auch keine Versicherung.
Im Streitfall musst du dir dann auch noch den Betrugsvorwurf machen lassen, wenn nicht explizit dargelegt wird, dass du kein Meister bist.
Im schlimmsten Fall bist dann Schadensersatzpflichtig. Wenn du z. B. eine Kaffeemaschine reparierst, der Kunde sich die Zunge verbrennt weil der Kaffee zu heiß war und sich rausstellt das die Übertemperatursicherung kaputt ist, bist du voll haftbar. Die Haftungsansprüche kommen vom Auftraggeber wegen Schmerzensgeld, Lohnausfall, Ersatzmaschine (bzw. Reparatur in einer Fachwerkstatt), außerdem von Arbeitgeber des geschädigten wegen Arbeitsausfall (er war 3 Tage krank geschrieben), von der Krankenkasse wegen ärztlicher Behandlungskosten (Salbe ect.), vom gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten und und und. Unter Umständen kommt dann noch der Staatsanwalt wegen Körperverletzung und vortäuschen falscher Tatsachen.
Wenn du einen Meister hast, ist das ein Problem der Betriebshaftpflicht.

MfG
Uli