Wir möchten eine Haushälfte an unseren ältesten Sohn abtreten (
verkaufen ). Großes Haus mit zwei separaten Wohnungen. Gemeinsame
Auffahrt, Grundstück kann nicht einfach in zwei Hälften geteilt
werden. Die Aktion sollte um spätere Erbstreitigkeiten mit jüngeren
Sohn zu vermeiden, Hieb und Stichfest sein. Wir Eltern und beide
Söhne und Schwiegertochter verstehen sich bestens. Müssen wir jetzt
alles über einen Notar, einen Rechtsanwalt und über Grundbucheinträge
dingfest machen oder gibt es auch eine Möglichkeit alles Familiär zu
regeln um 1.Kosten zu sparen und 2. nicht unnötig zu komplizieren.
Was muss und was sollte alles berücktsichtig werden. Haus soll
anschließend revoviert(Dämmung/Dachausbau/Neues Dach) werden. Das
Geld muss hierfür bei der Bank aufgenommen werden. Sollte der Umbau
nur über Sohn laufen - Förderung - Gelder - Steuerersparnisse -
wegen Enkelkinder. Viele Fragen - wäre für Antworten und Hilfe
dankbar.
Wenn es über die Erbschaft geregelt werden soll, würde ich um es wirklich „Hieb- und Stichfest“ zu machen, einen Notar einschalten, der einen entsprechenden Erbschaftsvertrag aufsetzt. Der jüngere Sohn muss ja, weil er auf ein Teil des Hauses verzichtet, anderweitig abgefunden werden. Außerdem muss das Grundbuch geändert werden. Dies wird zwar vom Amtsgericht durchgeführt, muss aber über einen Notar beantragt werden. In meiner Familie war es so, dass meine älteren Brüder auf das Haus und Grundstück verzichteten, dafür aber vorab Geldmittel bekamen und damit abgefunden wurden. Bei Ihnen sehe ich das ähnlich. Einen Notar hierzu zu befragen, würde ich jedenfalls empfehlen.
Wenn es über die Erbschaft geregelt werden soll, würde ich um es wirklich „Hieb- und Stichfest“ zu machen, einen Notar einschalten, der einen entsprechenden Erbschaftsvertrag aufsetzt. Der jüngere Sohn muss ja, weil er auf ein Teil des Hauses verzichtet, anderweitig abgefunden werden. Außerdem muss das Grundbuch geändert werden. Dies wird zwar vom Grundbuchamt/Amtsgericht durchgeführt, muss aber über einen Notar beantragt werden. In meiner Familie war es so, dass meine älteren Brüder auf das Haus und Grundstück verzichteten, dafür aber vorab Geldmittel bekamen und damit abgefunden wurden. Bei Ihnen sehe ich das ähnlich. Einen Notar hierzu zu befragen, würde ich jedenfalls empfehlen.
Hallo,
also ich würde alles über einen Notar laufen lassen, so dass das auch im Grundbuch gesichert ist.
Es kann ja sein, dass Ihr euch blendend versteht. Aber was ist in 10 Jahren? Das weiß natürlich keiner und deswegen würde ich persönlich die Sache im Grundbuch eintragen lassen. Das geht natürlich nicht ohne Notar.
Für einen Umbau sollte dann entsprechend der ältere Sohn eine Grundschuld aufnehmen. Aber das kann euch alles der Notar erklären. Ich würde jede Frage aufschreiben und ihm bei einem Termin auch stellen. Denk daran: Er bekommt genug Geld dafür, dass er euch über die Risiken aufklärt!
Viele Grüße von der Blonden
Riecht alles nach einer Teilung in Eigentumswohnungen. Dies ist nur möglich, wenn die Abgeschlossenheit gewährleistet ist. Spich: seperate Wohnungen mit seperaten Zugängen. Teilungserklärung mit Plänen erforderlich. Teilungserklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Sodann kann eine der Wohnungen an den Sohnemann übergeben (verkauft) werden.
Natürlich kann man auch alles familiär machen. Dann macht aber die Bank und die Fördermittelinstitution nicht mit. Ausserdem würde ich immer dazu raten juristisch klaren Tisch zu machen. Heute verstehen sich noch alle, aber morgen könnte es alles anders aussehen. (Wünsche ich nicht, aber die Erfahrung zeigt es.)
Viel Erfolg.
Hallo,
wenn es wirklich hieb- und stichfest sein soll, dann bietet sich eigentlich nur die Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum an. Dies ist notariell zu beurkunden und im Grundbuch zu vollziehen.
Bzgl. Renovierung: Der Sohn wird ja wohl nicht bereit sein (außer es ist z. B. schon im Kaufpreis für die Wohnung berücksichtigt), die Renovierung alleine zu bezahlen, also auch für die Wohnung, die ihm nicht gehört. Also müßten beide Parteien den Kredit aufnehmen.
Hallo,
also ehrlich gesagt würde ich mich an Ihrer Stelle an einen Notar wenden. Rechtlich hat etwas privatschriftlich Geschriebenes leider keinen Bestand. Deshalb Notar, der das dann beurkundet und somit rechtlich Bestand hat und er kann Sie auch beraten und die von Ihnen Vorrraussetzungen in den Notarvertrag mit aufnimmt.
Grüße
Melanie Rettig
Danke ! Hein Lück