Hallo,
angenommen, ein unverheiratetes Paar hat vor 2 Jahren gemeinsam ein Haus für 230.000 Euro gekauft. Der Mann hat drei Kinder und es stellen sich Bedenken ein, ob diese bei einem evt. Tod des Mannes auf ihr Erbe pochen. Ein Testament existiert nicht.
Das Paar erwägt, die Haushälfte des Mannes auf die Partnerin zu übertragen / überschreiben / schenken?
Fragen:
Ganz grob - was würde der Notar kosten?
Wie hoch wären ungefähr die Kosten für Grundbuchänderung?
Gibt es erneut Grunderwerbssteuern?
Welche Form der „Übertragung“ wäre empfehlenswert?
Danke im Voraus
Andrea
Das Paar erwägt, die Haushälfte des Mannes auf die Partnerin
zu übertragen / überschreiben / schenken?
Fragen:
Ganz grob - was würde der Notar kosten?
Hi,
das erfährst Du hier:
http://www.geldanlagen-ratgeber.de/baufinanzierung/r…
Wie hoch wären ungefähr die Kosten für Grundbuchänderung?
Das steht dort ebenfalls.
Gibt es erneut Grunderwerbssteuern?
Bin ich mir nicht sicher, da es sich um den Lebenspartner handelt.
Welche Form der „Übertragung“ wäre empfehlenswert?
Tja das kommt darauf an. Bis eine Schenkung aus der Erbmasse draussen ist, vergehen 10 Jahre, bis dahin werden pro Jahr 10% abgezogen.
Dann gibt es noch div. Stolperfallen, der wirtschaftliche Nutzen muß auf den Beschenkten im wesentlichen Teil übergehen etc.
Dann gilt es den Schenkenden abzusichern, für den Fall das die Beziehung auseinandergeht.
Bei einem Kauf, wäre dann ja das Geld zum vererben da, bei einer Trennung hätte der Verkäufer keine Rechte mehr am Haus.
Am sinnvollsten wäre eine Beratung bei einem guten Anwalt. Der kann am besten über Vor- und Nachteile beraten und vielleicht bessere Alternativen aufzeigen. Vielleicht wäre eine Vor- Nacherbregelung sinnvoll etc.
Gruß
Tina
Hallo
angenommen, ein unverheiratetes Paar hat vor 2 Jahren
gemeinsam ein Haus für 230.000 Euro gekauft. Der Mann hat drei
Kinder und es stellen sich Bedenken ein, ob diese bei einem
evt. Tod des Mannes auf ihr Erbe pochen.
Soso, „pochen“ nennt man das. Ich würde sagen, es ist halt ihr natürliches wie gesetzliches Recht, das Erbe ihres Vaters anzutreten.
Ein Testament
existiert nicht.
So einfach ist die Lösung auch nicht.
Das Paar erwägt, die Haushälfte des Mannes auf die Partnerin
zu übertragen / überschreiben / schenken?
Ganz egal.
Fragen:
Ganz grob - was würde der Notar kosten?
Wie hoch wären ungefähr die Kosten für Grundbuchänderung?
115.000 Euro aktueller Wert (erst vor 2 Jahren festgestellt) sind für Notar und Grundbuch ca. 1000 Euro.
http://www.geldanlagen-ratgeber.de/baufinanzierung/r…
Gibt es erneut Grunderwerbssteuern?
§ 6 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz: In Höhe nur des halben Werts der Immobilie, da ja nur die halbe Immobilie den Eigentümer wechselt und kein Befreiungstatbestand nach § 3 vorliegt
Welche Form der „Übertragung“ wäre empfehlenswert?
Eine unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Erbrecht. Die gesetzlichen Erben kann man nicht so einfach wirksam um ihren Erbteil bringen.
smalbop
Hallo, wenn Schenkung Grunderwerbsteuer 0€, aber Schenkungssteuer
(Freibetrag 20.000 €). Oder? Gruß
Hallo
wenn Schenkung Grunderwerbsteuer 0€
Ist das auch bei einem Konkubinat so?
aber
Schenkungssteuer
Schenkungsteuer mit 30 bis 50 % Steuerrate ist klar unter Fremden.
(Freibetrag 20.000 €).
Ja.
Gruß
smalbop
Meine Antwort hatte ich mit einem ODER versehen, weil ich mir nicht
ganz im klaren war.
M.W. werden gleichgeschlechtl. Partnerschaften den Eheleuten gleich
gestellt; d.h. bei Schenkung keine Schenkungssteuer.
Bei andersgeschlecht.Partnerschaften, die aber nicht miteinander verheiratet sind,gelten Mann und Frau als Fremde. Gruß
Meine Antwort hatte ich mit einem ODER versehen, weil ich
mir nicht
ganz im klaren war.
M.W. werden gleichgeschlechtl. Partnerschaften den Eheleuten
gleich
Wobei man beachten sollte, dass dies nur für die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt.
MfG ramses90
gestellt; d.h. bei Schenkung keine Schenkungssteuer.
Bei andersgeschlecht.Partnerschaften, die aber nicht
miteinander verheiratet sind,gelten Mann und Frau als Fremde.
Gruß
Hallo,
meine Betrachtung
115.000,- Anteil - 20.000,- Freibetrag = -95.000,- zu versteuernder Anteil.
Aus der Steuertabelle (ohne weiteres Einkommen der Beschenkten, ledig) ergibt sich eine Steuer von 31.728,-
Stirbt der Schenker im Jahr nach der Schenkung, sind noch keine 10% abgegolten. Es sind also Erbansprüche in Höhe von 115.000,- vorhanden, die von der Beschenkten ausgeglichen werden müssen.
(ohne weitere Nebenkosten wie Notar/Grundbuch, Grunderwerbsteuer)
Also Gesamtkosten für die Beschenkte 115.000,- * 31.728,- = 146.728,-
Pro weiterem Jahr werden 10 % der Immo abgezogen.
Hat die Beschenkte dieses Geld nicht, wird die Immobilie verkauft werden müssen.
Frage: Sehe ich das so sachlich richtig?
Gruß, R