Ich habe vor Gegenstände aus Haushaltsauflösungen zu verkaufen. Die Gegenstände werden von mir durch Auflösung privater Haushalte kostenlos übernommen. Auch das entrümpeln werde ich kostenlos übernehmen.
Das heist ich kaufe keine Ware ein, verkaufe diese aber wieder.
Als Verkaufsraum wird meine Leerstehende Wohnung dienen in der ich die Sachen Ausstelle.
Verkaufsoffen ist 2x die Woche.
es handelt sich um Entrümpelung, Haushaltsauflösungen und Handel mit gebrauchten Gegenständen.
Der begnadete Haushaltsauflöser Wolfgang Schimmelpfennig hat an seinen Laden am unteren Ende der Schlösslestraße in Stuttgart den schönen Titel „Kunst, Trödel und Banales“ drangeschrieben. Beide, Wolfgang und der Laden, sind Stuttgarter Institutionen - es kann halt nicht jeder Häberle heißen, und einen Pfleiderer hat es in benachbarter Branche schon am Nordbahnhof; es geht die Rede, die Denkmalschutzbehörde erwäge eine Ehrenrente für Wolfgang. Somit wird die Bezeichnung, die er für sein Gewerbe gefunden hat, erhobenen Hauptes in jeder Gewerbeanmeldung stehen dürfen.
Das wäre eine Nutzungsänderung, die nicht immer zulässig ist , in jedem Fall aber genehmigungspflichtig ist (Bauamt).
Du machst ja aus Wohnraum einen gewerblich genutzten Raum.