Hallo, für folgende Situation suche ich einen Rat: kann ein Freiberufler bei vorübergehender starker Behinderung der Hausfrau im eigenen Haushalt (Ehefrau)einen Gewinnausfall steuerlich geltend machen?
Hintergrund: nach einer schweren Operation können neben Kosten auch erhebliche Aufwände für die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung entstehen. In diesen Zeiten kann ein Freiberufler sich nicht um seine Kunden kümmern und verliert dadurch Gewinn.
Hallo, für folgende Situation suche ich einen Rat: kann ein
Freiberufler bei vorübergehender starker Behinderung der
Hausfrau im eigenen Haushalt (Ehefrau)einen Gewinnausfall
steuerlich geltend machen?
=> die frage wurde ja bereits beantwortet…
wenn keine einnahmen, dann eben kein gewinn, der zu versteuern wäre. es sei denn man hat weiterhin ausgaben (telefon, gebührenn u.ä.), dann ergäbe sich unter umständen ein verlust, der dann auswirkungen auf die einkommensteuer haben kann
Hintergrund: nach einer schweren Operation können neben Kosten
auch erhebliche Aufwände für die Haushaltsführung und die
Kinderbetreuung entstehen. In diesen Zeiten kann ein
Freiberufler sich nicht um seine Kunden kümmern und verliert
dadurch Gewinn.
=> gewinne kann man nicht verlieren, jedenfalls nicht im steuerrecht.
die aufwendungen für die kinderbetreuung, die krankheitskosten können steuerlich als sonderausgaben und/ oder als außergewöhnliche belastungen geltend gemacht werden. die müssen aber durch belege etc. nachgewiesen werden. somit beantwortet sich dann auch frage 3… die aufwendungen für die kinderbetreuung muss unbar erfolgen.