Haushaltnahe Dienstleistungen u. Absetzbarkeit

Hallo,

angenommen man macht einen Minijob auf 400€-Basis im Privathaushalt. Angenommen sie möchten eine Rechnung. Müsste man, um eine Rechnung auszustellen, als Gewerbe angemeldet sein oder kann auch eine Privatperson Rechnungen über erbrachte Dienstleistung ausstellen? Und wäre diese für die Hausherren dann steuerlich absetzbar?

Danke

Hallo,

Hallo,

bei einer 400€-Kraft wird dies durch den „Arbeitgeber“ ja abgeführt.

Wer (AG oder AN) will jetzt eine Rechnung?
400€-Kraft sind ja „angestellt“ und nicht freiberuflich.

Siehe: http://www.minijob-zentrale.de

lG

Der Arbeitgeber muss eine Meldung bei der Bundesknappschaft für den Minijob vornehmen und die damit verbundenen Beiträge abführen. Dann können die Aufwendungen für den Minijob auch als Haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden.