Liebe/-r Experte/-in,
wie ist zu verfahren, wenn die Betrisbkostenabrechnung, aus der die o.g. absetzbaren DL ersichtlich werden, erst nach dem 31.05. des Folgejahres (also nach dem 31.05.2011 für 2010) vorgelegt werden, die Steuererklärung (bis auf Ausnahmen) aber bis spät. 31.05. beim FA abzugeben ist?
Vielen Dank und Gruß
Torsten
So weit ich weiß, kann man dann auch die Abrechnung vom VJ (2009) einreichen, also die, die ja auch in dem Jahr bezahlt worden ist.
Hallo,
ich würde mit der Abgabe der Steuererklärung noch warten, bis die Abrechnung da ist. Falls eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung vorliegt, einfach mal das FA anrufen und um Fristverlängerung bitten. Wenn ein Bescheid rechtskräftig ist, also nach Ablauf der Rechtbehelfsfrist, kann man nichts mehr nachreichen. Falls also die Abrechnung erst später kommt, ist nichts mehr zu machen.
LG Corinna
Hallo Thorsten
da stecken Sie in der Zwickmühle. Aber das deutsche Steuerecht kennt eine Abhilfe.
Zum Zeitpunkt des Erstellens der Erklärung lag die Abrechnung noch nicht vor. Sie können aber die Erklärung ohne die Hausgeldabrechnung einreichen. Ich würde aber einen Hinweis erstellen, dass die Abrechnung nachgereicht wird und die Steuererklärung insofern vorläufig ist. Liegt die Abrechnung vor bitte diese umgehens an das Finanzamt weiterleiten. Liegt ein Bescheid vor ist dieser zu ändern, da „neue Tatsachen“ vorliegen.
Viele Grüße