Waffenbesitzkarte / Waffenfund
hi,
vielen Dank für die Antworten, ich werde sie an den „Auflöser“ weitergeben. Am interessantesten erscheint der Hinweis dass evtl. nach negativer Überprüfung durch die Polizei eine -WBK- ausgestellt werden könnte und dann ein seriöser Verkauf möglich wäre.
Vielleicht zur Aufklärung:
Mit serösem Verkauf war gemeint dass ggfs. ein berechtigter Händler die Waffe ankauft nachdem die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Keinesfalls sollte irgendwo hinter dem Bahnhof oder düsteren Kaschemmen ein Handel abgewickelt werden, ebensowenig käme eine Internetauktion in Frage.
Wenn ich den Auflöser richtig verstanden habe hat die Pistole einen gewissen finanziellen Wert und soll deshalb nicht einfach so verschrottet werden bloß weil ein Stück Papier fehlt.
Mit anderen, amtlich registrierten Dingen, z.B. ein Kraftfahrzeug wo kein KFZ-Brief zu finden ist, wird das ja auch praktiziert.
Wie könnte man klären ob eine polizeiliche Überprüfung mögliche ist ohne gleich ein „ganzes Revier“ in Aufruhr zu versetzen ??
Danke nochmal + Gruß PM