Haushaltsauflösung / Waffenfund / Speicherfund

hallo Wissende,

angenommen bei einer Haushaltsauflösung würde eine Pistole gefunden, entsprechende Papiere die den Besitz legitimieren jedoch nicht.

Wie sollte der „Haushaltsauflöser“ vorgehen wenn er sie seriös verkaufen wollte bzw. was gäbe es ansonsten für Möglichkeiten ?

schönen Dank schon mal vorab pm

Hallo!
Nächste Polizei Dienststelle abgeben.

Sepp.

Moin,

Wie sollte der „Haushaltsauflöser“ vorgehen wenn er sie seriös
verkaufen wollte bzw. was gäbe es ansonsten für Möglichkeiten

die einzige legale Möglichkeit ist das Abgeben bei einer Polizeidienststelle.
Alles andere würde ziemlichen Ärger bereiten.

Gandalf

angenommen bei einer Haushaltsauflösung würde eine Pistole
gefunden, entsprechende Papiere die den Besitz legitimieren jedoch nicht.

Wie sollte der „Haushaltsauflöser“ vorgehen wenn er sie seriös
verkaufen wollte bzw. was gäbe es ansonsten für Möglichkeiten ?

seriös = mit Papieren
ohne Papiere = unseriös

Moin,

seriös = mit Papieren
ohne Papiere = unseriös

dürfte denn ein Mensch ohne Waffenbesitzkarte/Waffenschein einen Waffenfund legal veräußern?!

Gandalf

Moin,

dürfte denn ein Mensch ohne Waffenbesitzkarte/Waffenschein einen Waffenfund legal veräußern?!

meines Wissens dürfte er sie gar nicht besitzen, also auch nicht verkaufen. Ob man eine Waffe, die einem in den Schoß fällt nachträglich legalisieren kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde auf jeden Fall keine Waffe öffentlich inserieren, für die ich keine Erlaubnis habe.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Mit der gut verpackten ungeladenen Waffe zur nächsten Polizeidienststelle (keinesfalls zugriffsbereit transportieren!). Evtl. die Polizei zur Abholung informieren.
Keine Funktionsprüfung machen!

Die Polizei wird die Waffe überprüfen und ggf. sicherstellen. Eine Aushändigung nach erfolgter negativer Überprüfung sowie Ausstellung einer WBK wäre möglich (soweit der Finder Eigentum an der Waffe erworben hat). Dazu kann aber die Polizei eine für den Einzelfall erschöpfende Auskunft geben.

Gruss

Iru

Waffenbesitzkarte / Waffenfund
hi,
vielen Dank für die Antworten, ich werde sie an den „Auflöser“ weitergeben. Am interessantesten erscheint der Hinweis dass evtl. nach negativer Überprüfung durch die Polizei eine -WBK- ausgestellt werden könnte und dann ein seriöser Verkauf möglich wäre.
Vielleicht zur Aufklärung:
Mit serösem Verkauf war gemeint dass ggfs. ein berechtigter Händler die Waffe ankauft nachdem die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Keinesfalls sollte irgendwo hinter dem Bahnhof oder düsteren Kaschemmen ein Handel abgewickelt werden, ebensowenig käme eine Internetauktion in Frage.
Wenn ich den Auflöser richtig verstanden habe hat die Pistole einen gewissen finanziellen Wert und soll deshalb nicht einfach so verschrottet werden bloß weil ein Stück Papier fehlt.
Mit anderen, amtlich registrierten Dingen, z.B. ein Kraftfahrzeug wo kein KFZ-Brief zu finden ist, wird das ja auch praktiziert.
Wie könnte man klären ob eine polizeiliche Überprüfung mögliche ist ohne gleich ein „ganzes Revier“ in Aufruhr zu versetzen ??

Danke nochmal + Gruß PM

Hallo Paul,

Wenn ich den Auflöser richtig verstanden habe hat die Pistole
einen gewissen finanziellen Wert und soll deshalb nicht
einfach so verschrottet werden bloß weil ein Stück Papier
fehlt.

Hmmm…
Aufgrund der Formulierung „ein gewisser finanzieller Wert“ stellt sich mir die Frage:
Handelt es sich bei der hypotetischen Waffe evtl. um ein „antikes“ Stück?
Hintergrund der Frage:
Einzellader Schwarzpulverpistolen sind WBK-frei. D.h. zum Erwerb und Besitz bedarf es keine WBK, der Erwerber/Besitzer einer solchen Waffe muss lediglich 18 Jahre alt sein.
Und ein „altes Schwarzpulverschätzchen“ kann (sofern wirklich alt und kein Nachbau) wirklich recht nett was Wert sein.

Aber genau das wird im Fall der Fälle auch die Polizei erzählen.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

wenn jemand ein Waffe findet oder erbt und dadurch zum Eigentümer wird, beißen sich zwei Rechte. Einerseits das Recht auf das Eigentum, andererseits das Recht des Staates auf Kontrolle der Waffen.
Man kann einem Menschen nicht so ohne Weiteres sein rechtmäßiges Eigentum entziehen. So gäbe es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Bei Feststellung des Bedürfnisses die Ausstellung einer WBK

oder

  1. Fehlt ein Bedürfnis, so ist die Waffe durch einen Büchsenmacher so zu blockieren, dass sie nicht mehr gebrauchsfähig ist (was aber, da die Blockade durch den Büchsenmacher rückgängig zu machen ist, einem Verkauf an einen Berechtigten nicht entgegen steht).

Gruss

Iru

Hallo Gandalf,

"dürfte denn ein Mensch ohne Waffenbesitzkarte/Waffenschein einen Waffenfund legal veräußern?!"

Selbstverständlich!

http://lehrundlern.heintges.de/file/249_ab_wr_muster…

Es kommt auf die „Waffen“ an.

Nicht nur Schusswaffen sind Waffen nach dem Waffengesetzes (§ 1 II WaffG).

LG Bollfried

Hallo Iru,

  1. Fehlt ein Bedürfnis, so ist die Waffe durch einen
    Büchsenmacher so zu blockieren, dass sie nicht mehr
    gebrauchsfähig ist (was aber, da die Blockade durch den
    Büchsenmacher rückgängig zu machen ist, einem Verkauf an einen
    Berechtigten nicht entgegen steht).

Neugierige Nachfrage:
Gibt es inzwischen ein anerkanntes und gleichzeitig wieder restlos ohne Spuren rückbaubares Blockiersystem?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo,

schaue mal unter „gunBlock.de“ nach. Das dürfte rückstandslos zu entfernen und wieder einzusetzen sein.

Gruss

Iru

1 Like

Danke, Iru!

Ich hab die Diskussionen diesbezüglich schon lange nicht mehr mitverfolgt.

Wie das Ding funktioniert wird leider auf der Homepage nicht beschrieben. :frowning:

Dir trotzdem ein * dafür!

Grüße von
Tinchen