Zwischen den Ehepartner gibt es schon längere Zeit Querelen. Seit 2 Jahren zahlt der Ehemann kein Haushaltsgeld in die gemeinsame Kasse. Die Ehefrau bestreitet alle Ausgaben für den Haushalt und die Kinder -bis auf die Krankenversicherungsbeiträge- aus ihrem Gehalt.
Hat sie Anspruch auf Haushaltsgeld und Unterhalt für die Kinder?
Zwischen den Ehepartner gibt es schon längere Zeit Querelen.
Seit 2 Jahren zahlt der Ehemann kein Haushaltsgeld in die
gemeinsame Kasse. Die Ehefrau bestreitet alle Ausgaben für den
Haushalt und die Kinder -bis auf die
Krankenversicherungsbeiträge- aus ihrem Gehalt.
Hat sie Anspruch auf Haushaltsgeld und Unterhalt für die
Kinder?
natuerlich besteht eine pflicht beider ehegatten. gerade wenn beide geld verdienen greifen § 1357ff. BGB (solange zusammen lebend)!
das kann (so man will) auch gerichtlich erzwingen. heisst „eheherstellungsklage“. aber in solchen fällen ist dies meist nur der vorläufer der scheidungsklage, da ein urteil aufgrund solch einer klage (vor familiengericht) nicht durch einen gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. wie auch? wenn es allerdings primär auf die ersetzung des geldes ankommt, ist die klage vor dem normalen zivilrecht und kann dann vollstreckt werden (pfändungs- und überweisungsbeschluss auf girokonto).
ein beratungstermin bei einem anwalt für familienrecht wäre angebracht.