Haushaltsgemeinschaft gründen mit

… höherer Miete als zulässig möglich?
Hallo an die Hartz 4 Experten,

möchte mit meinem Freund zusammenziehen und wir haben auch schon eine geeignete Wohnung in Aussicht.
Derzeit wohnen wir beide jeweils in 1Zi Whg. und Wg-Zimmer, wobei jeder von uns über 300,00 Euro Miete zahlt und das Amt auch nichts dazu sagt(schliesslich darf man ja alleine bis zu 385,00 Euro? zahlen).
Die Wohnung unseres Begehrens würde warm 460,00Euro kosten(da war in der Hauptstadt wohnen entfällt die Flächenbegrenzung).
Allerdings ist die Höchstmiete für Haushalts-/Bedarfsgemeinschaften nur 440,00 Euro.
Aber findet mal in der Hauptstadt eine angemessene Wohnung für zwei,die unter 440,00 Euro kostet(das wissen doch auch die Argen).
Wäre es dann möglich den Differenzbetrag von 20,00 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen und wir hätten freie Fahrt.
Wir wollen keine Umzugskostenerstattung, da wir das selber auf die Beine kriegen.
Habe mal gehört das man dem Amt drei Wohnungen vorschlagen muss(das ist aber sowas von unmöglich bei dem begehrten Wohnungsmarkt,da muss die Entscheidung noch am gleichen Tag erfolgen).
Eigentlich ist es aber doch auch so das wir hier freie Wohnungswahl haben und der Vorteil für die Arge wäre zudem noch eine Reduzierung der Miete von etwa 330,00 Euro auf 230,00 Euro pro Person.
Könnte ich also einfach umziehen und der Arge die Veränderung mitteilen und die zahlen dann die 440,00 Euro für uns beide zusammen?
Ich freue mich über eure Antworten.

Hallo!
Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig
Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.
Zu Grunde lag ein Fall zu den Kosten der Unterkunft einer Bochumer Hartz IV-Bezieherin und ihrer 6-jährigen Tochter. Die Klägerinnen zogen in eine neue, teurere Wohnung um, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Die ARGE wollte weiterhin nur die niedrigere Miete in der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Stadt Bochum könnten höhere Unterkunftskosten nur nach vorheriger Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug getragen werden. Mit der Klage machte die allein erziehende Mutter geltend, sie sei umgezogen, weil ihre Tochter wegen Schimmelsporen in der Wohnung erkrankt sei.
Das Sozialgericht Dortmund vernahm den Vermieter als Zeugen und stellte in seinem Urteil fest, dass trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten sei. Das Gericht sah darin eine Gesundheitsgefährdung der Klägerinnen und bejahte eine Umzugsnotwendigkeit. Daraus ergebe sich die gesetzliche Verpflichtung der ARGE, die Kosten der neuen, teureren Unterkunft bis zur angemessenen Kaltmiete in Bochum für zwei Personen von 292,20 Euro monatlich zu übernehmen. Ein in Verwaltungsvorschriften der Stadt Bochum enthaltener Genehmigungsvorbehalt bei Umzügen von Grundsicherungsempfängern sei nicht geeignet, die gesetzliche Verpflichtung der Stadt zur Übernahme notwendiger Unterkunftskosten zu verdrängen. Die Berufung gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden. Sozialgericht Dortmund, Aktenzeichen: S 31 AS 317/08.
Auf dieser Grundlage würde ich die ARGE über euren Umzug informieren und gleichzeitig den Antrag auf Kostenübenahme stellen. Drei Angebote muß man nicht abgeben, da dies ein sehr langwieriges Verfahren wäre.
Bei Problemen bitte wieder melden.
Tschüss

ERST Bescheid geben dann umziehen. Und es machen viele das Sie die restliche Miete aus der eigenen Tasche zahlen. Ist hier Gang und gebe und auch kein Problem

Hallo,

so einfach ist es leider nicht. Wer ohne die vorherige (!!!) Genehmigung der ARGE umzieht, bekommt unter Umständen nach dem Umzug gar nichts mehr!

Wieviele Wohnungen vorab vorgeschlagen werden müssen, kann die ARGE selbst entscheiden.

Grundsätzlich muss aber vor dem Umzug genehmigt werden, dass die Wohnung angemessen ist.
Die 20€ über den Höchstbetrag könnt ihr selbst bezahlen (und müsst ihr sogar, wenn die ARGE auch dazu auffordert).

Gruß

Hallo:smile:
Ja, sicher bezahlt das Amt die Miete von 440 Euro, den Rest müsst Ihr aus eigener Tasche bezahlen aber 20Euro geht ja noch.

Mfg:smile:

Hallo,
gründet doch eine WG. So behaltet ihr beide euren Regelsatz.
Haushalts-/Bedarfsgemeinschaften könnte euch Geld kosten.

Auf der anderen Seite hat der SB einen Ermessensspielraum bei der Miete den er nutzen kann, aber nicht muss.

Gruß

Hallo

um mal mit den Begriffen nicht durcheinander zu kommen:
Eine „Haushaltsgemeinschaft“ besteht ggf. nur zwischen zusammenlebenden Verwandten - das trifft bei euch also nicht zu.

Als Unverheiratete (ohne gemeinsames Kind) könnt Ihr zusammenleben
a) als reine Wohngemeinschaft mit getrennten Schlafräumen,
b) als Paar , das Couch und Bett teilt, sich finanziell aber nur die Unterkunftskosten u. Grundnahrungsmittel teilt und ansonsten getrennte Kasse macht (= kein gemeinsames Konto, kein Verfügen über das Geld des Anderen, keine gegenseitige finanz./wirtschaftliche Unterstützung, kein gemeinsames Wirtschaften), oder
c) als Paar, das nicht nur das Bett und die Miete teilt, sondern auch gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht und sorgt.

Im Fall a) läge eine reine Wohngemeinschaft vor, d.h. jeder von euch müsste weiterhin wie ein alleinstehender Single berechnet werde, und das Einkommen des Mitbewohners bliebe außen vor. Sprich: Zwei getrennte ALG2- Anträge, zwei getrennte Berechnungen, beide haben jeweils Anspruch auf den vollen Single -Regelsatz, jeder hat für sich selbst Anspruch auf die angemessenen Unterkunftskosten/ qm für 1 Person (also 2x 45 qm, 2x bis 378 € warm laut http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html ) Der Mitbewohner muss dem JC gegenüber für den ALG2- Antrag des Anderen auch keinerlei Auskünfte zu seinem Vermögen oder Einkommen erteilen, sondern nur seinen eigenen (hälftigen) Mietanteil übernehmen.

Bei b) gilt Dasselbe wie bei a) …nur dass man nicht als reine WG (wie z.B. Studenten) die Wohnung teilt, sondern halt als Paar - aber eben finanziell im Sinne einer WG- zusammenlebt.

Bei c) läge eine Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft vor. Ihr wärd eine 2er-BG, es gälte jeweils der reduzierte Partnerregelsatz. Euch stünde eine angemessene Wohnung für 2 Personen zu (60 qm, bis 444€ warm). Das Einkommen und Vermögen von beiden würde bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt.

Insofern sind die bei euch anzuwendenden Wohnungs- Angemessenheitskriterien davon abhängig, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestalten werdet und als was Ihr Euch beim JC anmeldet. Davon ist abhängig, ob Ihr als eine 2er- BG berechnet werden dürft oder nicht. (Falls ein gemeinsames Kind da ist, seid Ihr automatisch eine BG).

Zu den Kriterien schau auch mal hier rein. (Die Berliner Warmmieten / Unterkunftskosten sind ein Thema für sich und haben bereits zu unzähligen Klageverfahren geführt) : http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=15.0

Wenn Ihr umzieht, um eine 2er-BG zu gründen, wird das JC den Antrag auf Zustimmung zum Umzug bewilligen (da sie durch eine BG sparen).

Werdet Ihr nicht als BG zusammenleben, müsste es andere Gründe geben, die den Umzug erforderlich machen - ohne Grund erfolgt keine Zustimmung. Bei Umzug ohne vorherige Zustimmung würde auch ein Antrag auf Renovierungs-und Umzugskosten nicht bewilligt, es werden i.d.Regel keine Neben-/Heizkostennachzahlungen für die alte Wohnung übernommen und auch kein Kautionsdarlehn gewährt, und für die neue Wohnung wird max. die Warmmiete der alten Wohnung übernommen. (Außer man zieht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JCs… in dem Fall gelten ganz normal deren Angemessenheitskriterien).
Allgemein zum Umzug bei ALG2 und zu allen Formalitäten : http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

hallo,
ich sehe die sache nicht als problematisch an. natürlich müsst ihr die höhere miete, die nicht erstattet wird, selber zahlen. um sicher zugehen, denn bei der arge weiß man nicht immer, wo man dran ist, würde ich der arge schreiben (jeder von euch) und um kurzfristige zustimmung bitten. mit zustimmung ist es immer besser. wenn das aber zeitlich drängt, muss das der arge auch gesagt werden.
viel spaß

mit freundlichen grüßen
andalus

Hi,

die Höhe der Mietersttatung wird von jeder ARGE selbst festgelegt, und zwar ziemlich beliebig.
Wenn 440,- bei Ihnen für eine Bedarfsgemeinscahft von 2Pers. drin steht, tut es das eben.
Das ist das generelle Muster beim Amt in ganz Deutschland: Immer ultra-knapp kalkulieren!
Sofern die Whg. angemessen ist, dürfen Sie die Differenz aus ihrem ALG-2 bezahlen…
Zu der Whg. gehören jedoch auch Pauschalen für Strom und die anderen Nebenkosten.
Ihr Vermieter muß in jedem Fall einen Mietvertrag vorlegen, in dem genaue Summen für die Nebenkosten aufgelistet sind. Nur so wird das von der ARGE dann auch akteptiert und bezahlt.
Wenn Sie mehr Strom usw. brauchen, ist das wiederum ihr Problem…

Hallo,
der ARGE geht es nicht darum ob es billiger ist, sondern jeglich geht es darum was der Gesetzgeber vorschreibt, und da gibt es bestimmte Richtlinien an denen sich das Amt halten muss, was heißt wenn demnach die Miete über dem Mietspiegel übersteigt, muss man hiernach auch aus seinem Lebenserhaltungskosten dafür aufkommen. Da ist es im endefeckt denen egal ob nun die Wohnung für zwei Personen günstiger käme.Leider ist Bürokratie so…

Ich würde erst mal bei der Arge nachfragen ob die Wohnung zulässig ist , denn es kann sein wenn du einfach einziehst das die Arge denn sagt das geht nicht und bezahlt gar nichts.

Hallo,
sicherlich könnt ihr die 20,€uro selbst bezahlen, aber vorsicht. Wenn ihr zusammen zieht werdet ihr als eine Eheliche Gemeinschaft geführt. Das heißt alle Einkommen werden zusammengerechnet. Es wird nur noch ein Arbeitsamtsbescheid geführt.
Lg. manja

Hallo. Also umziehen könnt ihr, Änderungsmitteilung an Arge, die Mehrkosten an Miete müßt ihr aber selber tragen. Dann bekommt ihr aber auch, falls Betriebskostenabrechnung Mehrkosten entstehen, keine erstattet. LG Conny

Hallo Anouk,

da fragst du am Besten konkret bei deinem Fallmanager. Auch wenn es „nur“ 20 Euro sind, wenn die zuviel sind werden zB auch Nebenkostennachzahlungen nicht übernommen.

Gruß,DC

Die Wohnung zusagen, wenn ihr den Umzug selber macht und finanziert. Und die Differenz müsst ihr natürlich selber zahlen. Ich versteh den Saftladen auch nicht, da sparen die durch euren zusammenzug eine Menge Geld und dann werfen sie denen, die beim Sparen helfen, auch wieder Steine zwischen die Beine!
Euch beiden viel Glück!

Kann ich dir leider nicht genau sagen ,sorry