Haushaltsgesetz 2026

Hallo,

der Presse konnte man entnehmen, dass das Haushaltsgesetz 2026 vom Bundestag am 28.11. beschlossen wurde. Jedoch finde ich es nicht im Bundesgesetzblatt unter

Woran liegt das? Muss der Bundesrat noch zustimmen oder muss der Bundespräsident noch unterschreiben oder dauert die Veröffentlichung länger oder wieso ist es noch nicht veröffentlicht?

Gruß

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zugestimmt haben, muss es noch vom Bundesfinanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

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danke

Ich hörte noch nie von einem Gesetz, das vom Finanzminister und vom Kanzler unterschrieben werden muss, was ist die Rechtsgrundlage dafür?

Die Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 11. Mai 1951. Siehe §29 (1)

Gesetze sind dem Bundespräsidenten erst nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister zur Vollziehung vorzulegen. Berührt der Inhalt des Gesetzes den Geschäftsbereich mehrerer Bundesminister, so zeichnen diese in der Regel auch die Ausfertigung.

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interessant, noch nie von gehört vorher

Der Bundestag kann ja wohl sicher Gesetze ohne Zustimmung des Bundeskanzlers beschließen, sodass auch bei fehlender Zustimmung des Bundeskanzlers das Gesetz in Kraft tritt, sofern seitens des Bundespräsidenten keine verfassungsrechtlichen Zweifel vorlägen.

Kam es schonmal vor, dass der Kanzler oder der zuständige Minister nicht unterschrieben?

Nein. Artikel 58 des Grundgesetzes sagt

Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.

Anderenfalls kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

Beschließen Bundestag und Bundesrat ein Gesetz und weigert sich der Bundeskanzler, es gegenzuzeichnen, würde das eine Verfassungskrise auslösen. Der Bundeskanzler hätte nicht die Mehrheit des Bundestages hinter sich.
In der Folge könnte der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen. Äußerstenfalls müsste der Bundespräsident eingreifen und z.B. Neuwahlen anordnen oder vorübergehend eine geschäftsführende Regierung einsetzen.

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Der Bundespräsident kann nur sehr eingeschränkt auflösen. Dazu gehört nicht, Das der Kanzler ein Gesetz nicht unterschreibt.

Nein, aber wenn der Kanzler in der Folge bei der Vertrauensfrage scheitert.

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