Hallo,
ich muss das Thema Minijob mal wieder anfassen.
Bestand:
Privat wird eine Haushalts-, Putz-, und Bügelhilfe benötigt.
Soll: jeden 2. Samstag a 5 Std. incl. Pause 20 Min., somit 10 Std./Monat
Geplantes Entgelt jeweils 50 € direkt auf die Hand, somit 100 €/Monat (Minijob).
Rechtlich soll alles gesichert sein, allein schon wegen Versicherung usw.
Bis hier wäre alles kein Problem.
Doch: Die gewünschte Haushaltshilfe hat bereits eine Festanstellung in einer Reinigungsfirma.
Das macht es offenbar ziemlich kompliziert.
Fragen dazu:
- Muss die Haushaltshilfe den Zusatzjob bei ihrem Arbeitgeber bekannt geben?
- Was muss der zusätzliche Arbeitgeber tun um diese Tätigkeit zu legalisieren?
- Welche weiteren Kosten neben dem Entgelt kommen dann auf den zusätzlichen Arbeitgeber zu?
- Müsste die Haushaltshilfe evt. insgesamt mit finanziellen Einbußen rechnen (Steuern o.ä.)?
- Muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? (Wenn ja, wie und in welcher korrekten Form)?
- Sind dann auch Urlaubs-/ Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fällig?
Ich hoffe die Fragen verständlich und nachvollziehbar gestellt zu haben und freue mich auf klärende Antworten.
Recherchen zu diesen Fragen haben eher verwirrt als Klarheit gebracht, weil oftmals widersprüchlich.
Freundliche Grüße
P.P.
Hi!
Doch: Die gewünschte Haushaltshilfe hat bereits eine
Festanstellung in einer Reinigungsfirma.
Das macht es offenbar ziemlich kompliziert.
Nö, nicht wirklich.
Fragen dazu:
- Muss die Haushaltshilfe den Zusatzjob bei ihrem Arbeitgeber
bekannt geben?
Ja
- Was muss der zusätzliche Arbeitgeber tun um diese Tätigkeit
zu legalisieren?
Anmelden und pauschale Steuern sowie Versicherung abführen
http://www.minijob-zentrale.de
- Welche weiteren Kosten neben dem Entgelt kommen dann auf
den zusätzlichen Arbeitgeber zu?
http://www.minijob-zentrale.de
15,3%, wenn ich das richtig im Kopf habe - warte mal: Rechne selbst *g*
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/3 Privathaushalte/NavNode.html? nnn=true)
- Müsste die Haushaltshilfe evt. insgesamt mit finanziellen
Einbußen rechnen (Steuern o.ä.)?
Nö, es sei denn, der Arbeitgeber (des Minijobs) wälzt die pauschalen Steuern auf den Minijobber ab.
- Muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? (Wenn ja, wie
und in welcher korrekten Form)?
Arbeitsvertrag nicht, aber ein Nachweis, weshalb sich eigentlich gleich ein ArbVertrag anbietet
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
- Sind dann auch Urlaubs-/ Weihnachtsgeld
Nur bei Vereinbarung
und Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall fällig?
Ja, genauso wie bezahlter Urlaub
LG
Guido
P.S. Wenn man gar nicht weiter weiß, bildet man 'nen Arbeitskreis kann man die Knappschaft anrufen. Die helfen schnell und unkompliziert
Hallöle!
Fragen dazu:
- Muss die Haushaltshilfe den Zusatzjob bei ihrem Arbeitgeber
bekannt geben?
Ja
Nö!
Oder wo soll das stehen (sag jetzt nicht Arbeitsvertrag, den kennst
du nicht).
Stefan
Och nö…
Hi!
Oder wo soll das stehen
Das ergibt sich aus den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers.
EIN Grund wäre die Tatsache, dass es zu den Fürsorgepflichten des AG gehört, auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu achten, was nur möglich ist, wenn er über sämtliche Arbeitsverhältnisse informiert ist, aber das weißt Du als Spezialist bestimmt…
Ein völlig anderer, viel schwerer wiegender Grund ist die Tatsache, dass die Tätigkeit des „Putzens“ durchaus eine Konkurrenztätigkeit zum Reinigungsunternehmen darstellen könnte und somit evtl. sogar der Zustimmung bedarf!
Quellen findest Du bei Google, da habe ich einfach mal keine Lust drauf
Gruß
Guido
Och dö…
Morgen!
Quellen findest Du bei Google, da habe ich einfach mal keine
Lust drauf
http://www.ra-kassing.de/arbeit/teilzeit/nebenjob.htm
Zitat:
"Übrigens: wenn Sie im Arbeitsvertrag drinstehen haben, daß Sie eine Nebentätigkeit Ihrem Chef melden müssen, dann müssen Sie sich auch daran nicht unbedingt halten. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich im Jahre 1997 entschieden, daß Sie auch bei einer solchen Klausel im Arbeitsvertrag einen Nebenjob nur dann anmelden müssen, wenn ihn der Chef verbieten könnte- sprich: Wenn sie ihm Konkurenz machen wollen oder wenn Sie vorhaben, sich in Ihrem Zweitjob so zu engagieren, daß Sie unter Umständen in Ihrem Hauptjob nicht mehr mit voller Power arbeiten können. Wenn sie also einen Nebenjob nicht angemeldet haben, der Ihren Chef sowieso nichts angeht, dann kann Ihnen daraus auch kein Strick gedreht werden.
"
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Zitat:
„Wenn im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Pflicht zur Anzeige enthalten ist, muß der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit nur dann (von sich aus) anzeigen, wenn durch die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers bedroht sind, also zum Beispiel dann, wenn durch die Nebentätigkeit Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz eintreten. Der Arbeitgeber hat also keinen allgemeinen Anspruch darauf, alle Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers zu erfahren.“
Vieleicht auch:
http://inhalt.monster.de/4027_de-DE_p1.asp
http://www2.igmetall.de/homepages/bonn-rhein-sieg/fi…
Also ich lese das in allen Quellen immer so das es „möglicherweise“
besser wäre und an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist aber ein
grundsätzliches „JA“ habe ich nirgens gefunden.
aber das weißt Du als Spezialist bestimmt…
Wenn du sowas für dein Ego brauchst, bitte…
Gruß
Stefan
Sinnentnehmendes Lesen
Hi!
Ich hatte letztens bei Jobs & Karriere mal ein Buchtipp zum Thema sinnentnehmendes Lesen gepostet - suche mal danach!
http://www.ra-kassing.de/arbeit/teilzeit/nebenjob.htm
Wenn ein Link auf eine Quelle (BAG-Urteil) verweist, ohne selbige genau zu nennen, handelt es sich zumindest um eine zweifelhafte Quelle, über Seriösität einer solchen Quelle äußer ich mich mal gar nicht.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
"Wenn im Arbeitsvertrag oder in einem auf das
Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Pflicht zur
Anzeige enthalten ist, muß der Arbeitnehmer eine
Nebentätigkeit nur dann (von sich aus) anzeigen, wenn durch
die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers
bedroht sind…
Zitate aus dem UP:
Privat wird eine Haushalts-, Putz- , und Bügelhilfe benötigt.
Die gewünschte Haushaltshilfe hat bereits eine Festanstellung in einer Reinigungsfirma.
Vielleicht solltest Du mal dazu übergehen, nicht die Hälfte eines Postings zu ignorieren - und damit meine ich nicht meins sondern die ursprüngliche Frage.
Gruß
Guido
1 „Gefällt mir“
Morgen!
Ich hatte letztens bei Jobs & Karriere mal ein Buchtipp zum
Thema sinnentnehmendes Lesen gepostet - suche mal danach!
Das Buch haste aber nicht gelesen oder?
Zitate aus dem UP:
Privat wird eine Haushalts-,
Putz- , und Bügelhilfe benötigt.
Die gewünschte Haushaltshilfe hat bereits eine
Festanstellung in einer
Reinigungsfirma.
Wenn das Konkurenz zu der Reinigungsfirma ist hast du natürlich recht.
Kannst du mir mal ne Firma vermitteln die in Privathaushalten
putzt und bügelt. Mir ist sowas nboch nicht untergekommen.
Gruß
Stefan
Vergiss es einfach
Hi!
Kannst Du mir einen Unterschied erklären zwischen:
- Dem Reinigungsunternehmen entgeht ein potenzieller Auftag, weil eine andere Firma den Job erledigt
und
- Dem Reinigungsunternehmen entgeht ein potenzieller Auftrag, weil eine Privatperson den Job erledigt
?
Es geht um den möglichen Interessenkonflikt, den Du hier ganz offensichtlich nicht verstehst, begreifst oder wie auch immer.
Ich empfehle Dir jetzt einfach mal zur Wissensaufbesserung die Lektüre des § 60 HGB in Zusammenhang mit § 242 BGB und § 611 BGB und der sich daraus ergebenden Treuepflicht nicht nur im Gesetzestext sondern vor allem in den Kommentaren und gesprochenen Urteilen.
So ein paar Dinge, die Du vermutlich nicht im Netz findest
BAG 16.08.90 AP NZA 1991, 141 BGB 611 Treuepflicht
BAG 21. 1. 1982 - 2 AZR 761/79
und vor allem
BAG 6 AZR 314/94 - Zitat aus einem Kommentar dazu:
Aus § 242 BGB leitet sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab, wonach eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt werden muss. Diese Verpflichtung bestehe unabhängig davon, ob die Ausübung einer Nebentätigkeit nach Tarifrecht anzeigepflichtig– und genehmigungsbedürftig ist. Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer also mit verschiedenen Arbeitgebern mehrere sich zeitlich nicht überschneidende Arbeitsverhältnisse abschließen oder eine selbstständige Tätigkeit neben seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer mit seiner Nebenbeschäftigung seinem Arbeitgeber keine unlautere Konkurrenz macht, die Nebentätigkeit seine Arbeitskraft auch nicht in einem solchen Umfang beeinträchtigt, dass er zur Leistung der vertraglichen Arbeit im ersten Beschäftigungsverhälnis / Hauptbeschäftigung nicht oder nicht mehr hinreichend in der Lage ist, und der Arbeitnehmer nicht die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Alle Beschäftigungszeiten in allen Beschäftigungsverhältnissen sind dabei zusammenzurechnen.
Und jetzt habe ich auf diese unsinnige Diskussion einfach keinen Bock mehr.
Ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich einen Fehler in meinen Ausführungen mache oder einfach mal Mist schreibe (das werden die Leute mit Fachwissen in diesem Brett bestätigen), aber es nervt einfach, wenn jemand auf Teufel komm raus mit seinem gefährlichen Halbwissen laut „DOCH DOCH DOCH“ schreit, ohne auch nur einen Beleg bringen zu können.
Genervter Gruß
Guido
Mach doch den Anfang
Abend!
Um in deinem unverschämten, arroganten und selbstherlichen Ton
zu bleiben…
Wenn das Konkurenz zu der Reinigungsfirma ist hast du natürlich
recht.
Welches Wort hast du nicht verstanden?
Genervter Gruß
Ebenso
Stefan
Allerletzte Antwort dazu
Hi!
Um in deinem unverschämten, arroganten und selbstherlichen Ton
zu bleiben…
Unverschämt, arrogant und selbstherrlich ist bestenfalls die Tatsache, dass Du Dein (nicht vorhandenes - sorry) Wissen ÜBER bereits gepostete Gesetze, höchstrichterliche Urteile und Kommentare dazu stellst.
Ich kann die Dinger nur nennen - lesen musst Du sie selbst (wobei das Verstehen des Gelesenen dann nicht wirklich von Nachteil wäre).
Welches Wort hast du nicht verstanden?
Es ist doch sowas von völlig egal, ob eine Konkurrenz tatsächlich existiert.
Es geht um die Tatsache, dass es Konkurrenz sein könnte
(Putzen Reinigungsfirma / Treuepflicht / Erlaubnis einholen / Treu und Glauben - na, klingelt’s?).
Und, entschuldige bitte, das habe ich jetzt schon mehrfach geschrieben und belegt. Wenn Du es nicht begreifen WILLST , dann lass es, aber verschone uns mit Deinem Rumpelstielzchen-Gehabe!
Gruß
Guido