Haushaltshilfe

Hallo,
ab welcher (geld-/zeitmäßigen) Grenze muss eine Haushaltshilfe „angemeldet“ werden : Steuern, Sozialversicherung, Unfallversicherung, … ?
Etwa schon bei zB zwei Std pro Woche, wenn der gute Geist regelmäßig aufläuft ? Wie sieht es bei ungleichmäßiger Beschäftigung (Absprache,je nach Bedarf und Kapazität) aus ?
Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Hallo,

als AN ab dem ersten Euro. Sie ist dann bis 400 Euro brutto versicherungsfrei, der AG muss aber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen. Danach besteht Versicherungspflicht.

Als Selbständiger (kein Weisungsrecht über die Zeit und Art der Leistung) keine Anmeldung durch Auftraggeber.

VG
EK