Meine Mutter ist Rentnerin ohne zusätzliches Beschäftigungsverhältnis und hilft derzeit einer erkrankten Bekannten im Haushalt. Diese bekommt die Kosten einer Haushaltshilfe von der AOK erstattet (3 Stunden täglich). Muss meine Mutter in irgendeiner Form offiziell angemeldet werden, evtl. als Minijob bei Bundesknappschaft? Oder sind diese Einkünfe steuerfrei?
Vielen Dank für die Hilfe
die erkrankte Bekannte muss Ihre Mutter als Minijobberin bei der Bknappschaft anmelden. das ist wichtig.
alles Gute.
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Angemeldet muss nicht werden.
Man kann sich direkt bei der sog. Minijobzentrale Erkundigen. Ein Vorteil der Anmeldung wäre dann z.B. der Unfallversicherungsschutz.
Aber es müssen vom „Arbeitgeber“ ein bestimmter Pauschalbeitrag gezahlt werden.
Irgendwie kann man aber wieder die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
Aber am besten mal Infomaterial von der Minijobzentrale anfordern.
Guten Tag,
kann ich ihnen leider nicht zu 100 % beantworten, da diese Frage ins Steuer/Arbeitsrecht fällt und ich dort nicht sattelfest bin
MfG
Thomas H.
Hallo,
ich bin mir leider nicht zu 100% sicher, ist so lange her als ich das mal gelernt habe. Aber ich meine man muss es als MiniJob bei der Knappschaft anmelden.
Zur Sicherheit würde ich aber noch mal bei den Kollegen der AOK nachfragen.
Tut mir Leid dass ich leider keinne hunderprozentige Antwort geben kann.
Viele Grüße
Hallo… Sozialleistungen (also auch Haushaltshilfe) sind steuer- und sozialversicherungsfrei; sie muß also nicht angemeldet werden. Nur bei der Steuererklärung müssen die Einnahmen ggf. angegeben werden, da sie Steuerprogression unterliegen (also bei der Feststellung des Steuersatzes berücksichtigt werden).
Gruß, Christian
Sorry Christian, hier muss ich nochmal nachhaken. Meine Mutter erhält keine Sozialleistung (ist weder selbst krank noch erhält sie Verdienstausfall). Steuerfreie Progressionseinkünfte liegen hier sicher nicht vor. Ich hab nur meine Zweifel, ob das ganze als Minijob o. ä. insbesondere aus Sicht der Soz.Vers. angemeldet werden muss oder meine Mutter hier eben einmalig sonstige Einkünfte aus einer nicht nachhaltigen Tätigkeiten erzielt, die, sollten die Einkünfte meines Wissens unter 410 € im Jahr bleiben (beim Betrag bin ich mir nicht ganz sicher), steuerrechtlich nicht einmal der ESt unterliegen (auch nicht der Progression).
Nix für ungut, hab meine Frage wohl nicht detailliert genug gestellt.
Und sollte ich mit meiner obigen Einschätzung bzgl. Sozialleistungen total schief liegen, wär ich für eine Fundstelle dankbar.
Hallo… deine Mutter erbringt eine Leistung, die eigentlich die Kasse als Sachleistung erbringen müßte… dh. z.B. eine professionelle Haushaltshilfe (z.B. über die Caritas) beauftragen. Die Leistungsempfängerin ist also nicht Arbeitgeberin deiner Mutter!
Eine Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzes (§7 SGB IV) liegt also nicht vor. Sie erzielt daher auch kein Arbeitsentgelt (§14 SGB IV]. Eine sozialversicherungs- oder abgeabepflichtige Beschäftigung (also auch ein Minijob) kann daher nicht vorliegen.
Gruss, Christian
Hi…
die AOK erstattet aber der Leistungsempfängerin nur einen bestimmten Betrag für die Haushaltshilfe, unabhängig davon, an wen die Bekannte als Leistungsempfängerin den Auftrag vergibt und wie hoch die tatsächlichen Kosten dafür sind. Im Grunde nicht anders als in allen anderen Fällen, in denen die Krankenversicherungen die Kosten für Sachleistungen (Arztrechnungen, Medikamente etc.) erstattet. Meine Mutter erbringt die Leistung auch nicht im Auftrag der AOK. Hier liegen meiner Meinung nach zwei Rechtsbeziehungen vor, welche vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten sind.:
(1) zwischen der Bekannten und der Krankenversicherung, welche der Bekannten aufgrund der bestehenden Versicherung bestimmte Kosten erstattet
(2) zwischen der Bekannten und der von ihr mit der Ausführung der Leistung beauftragten Person/ Firma, in diesem Fall eben meine Mutter (wobei die Bekannte hier die freie Wahl hat, wen sie beauftragt. Lediglich bei beauftragten Verwandten wäre die Lage anders, da diese von der KV in der Regel direkt den Verdienstausfall erstattet bekommen, welcher m. W. nicht einmal der Progression unterliegt)
Die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit als Pendant zur nichtselbstständigen Tätigkeit im steuer- und soz.versicherungsrechtlichem Sinne erfüllt meine Mutter keinesfalls. Sie hat nur diesen einen Auftraggeber (die erkrankte Bekannte) und ist absolut weisungsgebunden in dessen Organisation eingebunden. Im steuerrechtlichen Sinne wäre das keine nachhaltige selbstständige Tätigkeit (Stichwort: Scheinselbstständigkeit!!), bestenfalls würden im Steuerrecht sonstige Einkünfte i. s. § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Und genau da bin bzw. war ich mir bzgl. der SozVers. nicht sicher. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, wird die für die o.g. sonstigen Einkünfte relevante Freigrenze von 256 € im Jahr ziemlich sicher überschritten werden, es liegt auf jeden Fall eine nichtselbstständige Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne vor (korrespondierend dazu dann ja normalerweise auch im soz.versicherungsrechtlichem Sinne). Mein Problem hat sich also schon erledigt, die Bekannte wird meine Mutter als Minijobberin bei der Bundesknappschaft anmelden müssen/ dürfen.
Fazit: Meine Mutter ist als Minijobberin beschäftigt (pauschale Abgaben und steuerlich nicht mehr weiter relevant, also auch keine Progression) und die Bekannte wird 20 % der Leistungen soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet wurden als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd in ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
Vielen Dank für die Antworten
Dies hört sich nach haushaltnahe Dienstleistung an und muß als Minijob angemeldet werden. Genaue Auskünfte gibt die Minijobzentrale.
Hallo Troublequeen,
wenn Sie über 65 Jahre ist, ist bei einem 400 Euro Job das Zusatzeinkommen, soweit ich informiert bin, steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Evtl. hilft Euch diese Seite:http://www.nebenbei-selbstaendig.de/rentner.htm)
Aber am besten bei der zuständigen Rentenstelle klären lassen, dann seid Ihr auf der sicheren Seite.
LG
Relcham
Sorry, kann dir bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Thorsten