Haushaltshilfe für schwerbehinderte

Hallo,
meine Frage:

Ich bin 56 Jahre,beziehe wegen voller Erwerbsminderung eine Rente und aufstockend noch Grundsicherung,ich bin u.a. 70% Schwerbehindert,und habe das Merkzeichen G
da ich alleinstehend bin und alleine nicht mehr alles in meinem Haushalt machen kann,hätte ich gerne gewusst ob ich evetuell beim Grundsicherungsamt eine Haushaltshife beantragen kann,habe es schon bei der Krankenkasse versucht,diese lehnten dies ab.

Vielen Dank

MfG

Hermann Geibel

wenden Sie sich an das für Sie zuständige Integrationsamt, Dort bekommen Sie die entsprechenden Antragsformulare.

Guten Tag,

zuerst einmal stellt sich die Frage, ob die Behinderung so schwerwiegend ist, daß ein Antrag auf Pflegestufe Sinn macht.

Kommt ein Antrag auf Pflegestufe nicht in Frage, dann kann trotzdem als Hilfe zur Alltagsbewältigung ein erhöhter Teilhabebedarf bestehen, z.B. bei Alltagsverrichtungen wie Einkaufen, Kochen, Waschen, auf den auch zB gem. § 44 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html
ein Rechtsanspruch ohne Anrechnung auf sonstige Sozialleistungen bestehen kann.
Da Teilhabeleistungen auch zur Rehabilitation gehören, ist zur Information und auch Antragstellung der Gang zur örtlich zuständigen Reha-Servicestelle empfehlenswert:
http://www.reha-servicestellen.de/
Diese beraten kostenträgerübergreifend und können auch einen Kostenträger rechtsverbindlich bestimmen.

&Tschüß
Wolfgang

das Problem ist bekannt die Krankenkasse bewilligt Haushaltshilfen nur bei Pflegestufe u.ob das Amt anders urteilt ist mir nicht bekannt

wenn die Haushaltshilfe selbst bezahlt wird und entsprechend billig arbeitet wird evtl. die kasse was erstatten

gruß Opi

Leider kenne ich mich mit den Leistungen der Grundsicherung nicht aus. Das Einzige was ich weiß ist das man bei der Einkommensteuererklärung ab 50 % eine Haushaltshilfe absetzen kann, die man dann aber entsprechend auch offiziell (von einer Firma) oder selber aussucht und sie dannauch unfallversichern muss. Dafür gibt es einen Freibetrag.Bei der Krankenkasse geht das nur mit Pflegestufen.Frag einfach nach ,kostet ja nichts.Tut mir leid das ich Dir nicht wirklich weiterhelfen konnte,viel Erfolg.Roberta

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruss

Hermann

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruss

Hermann.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruss

Hermann
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruss

Hermann

Hier tritt event. das PERSÖNLICHE BUDGET in Kraft.
Z.B § 17 SGB IX.

vielen Dank für die Antwort

Hi Hermann,es ist traurig,aber da habe ich selber traurige Efahrungen gesammelt!Bitte wende Dich an den Sozialverband Reichsbund,da findes Du die richtigenxperten!Mfg.
richter63

Danke für die Antwort

Hallo Hermann,
um eine Haushaltshilfe zu bekommen, solltest du zunächst mit deinem Vertrauensarzt erörtern, ob evtl. ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden kann, weil meiner Meinung nach ein einfaches Merkzeichen G nicht ausreicht, soweit ich weis brauchst du dazu das Merkzeichen aG. Du kannst dich aber auch bei den Sozialverbänden (z.B. Critas, AWO, Johanniter oder auch bei der Rentenstelle, von der du die Rente beziehst) schlau machen. Auf alle Fälle wäre es von Vorteil eine Pflegestufe zu beantragen. Erst dann hast du eine Chance auf eine Haushaltshilfe.
Viel Glück
LG ultrahexchen
Sorry die Verspätung, war krank.