Haushaltshilfe - Krankenkasse

Hallo zusammen,

also folgender Fall:
Frau X zum damaligen Zeitpunkt schwanger, aus med.Sicht benötigt sie eine Haushaltshilfe für 4 Std…Nach einem Krankenhausaufenthalt Aufstockung der Hilfe auf 8 Std. weg. Verschlimmerung der Beschwerden.

Herr XY zum damaligen Zeitpunkt hat sich Urlaub genommen wg. Hauskauf und das neue Haus komplett renoviert werden muss. Herr XY hat extrem Zeitnot da seine hochschwangere Frau mit 2 Kinder aus dem alten Haus bis zu einem best. Datum raus müssen. Herr XY ist von früh morgens bis spät in die Nacht am renovieren.

Nach absolvierten Einzug und mittlerweile 3 Kindern kam von der KK ein Schreiben Herr XY sollte 900 Euro an der KK zahlen wegen der „zu unrecht gezahlten Haushaltshilfe“, da sich Herr XY in diesem Zeitraum Urlaub genommen.Ist die Forderung rechtens??

Hallo,
ich fürchte, ja - die Forderung der Kasse ist rechtens -
Haushaltshilfe wird immer nur dann gezahlt, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person, die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
Wenn der Vater keinen bezahlten Urlaub genommen hätte, dann wäre das mit Sicherheit kein Problem gewesen und auch wenn er unbezahlten Urlaub genommen hätte, dann wäre ihm Verdienstausfall im Rahmen der Haushaltshilfe gezahlt worden. Aber hier wird ihm einfach zugemutet dass er die Betreuung des oder der Kinder übernehmen konnte und musste.
Die Sache mit der Renovierung ist hier nebensächlich - das leider so.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Die Sache mit der Renovierung ist hier nebensächlich - das
leider so.

dem „leider“ schliesse ich mich hier nicht an. Wo soll das denn hinführen, wenn die Allgemeinheit die Kosten der Haushaltsführung zahlen muss weil jemand was anderes zu tun hat.

Gruß
tycoon