Hallo,
nach der Entbindung zahlen gesetzliche KK im Bedarfsfall für 6 Tage eine Haushaltshilfe. Es besteht die Möglichkeit, eine private Ersatzkraft zu stellen. Angenommen, man würde eine Bekannte fragen, ob sie dies machen würde. Sie würde jedoch schon in Vollzeit arbeiten, würde sich dann aber spontan Urlaub nehmen können. Könnte sie dann als private Ersatzkraft arbeiten und würde von der KK bezahlt werden, oder geht das nicht, weil sie ja voll angestellt ist und dadurch evtl. steuerliche Nachteile hat? Laut KK würde es sich bei der Bezahlung von einer privaten Ersatzkraft um max. 64€ pro Tag (8 x 8€) handeln, sprich um die Gesamtsumme von 384€.
Freu mich über Antworten!
Gruß, Anna